Rechtsprechung
LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06 KfH 2 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsanwalt darf Verbrauchern nicht "Beratungen in allen Angelegenheiten” zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. oder ähnlich niedrigen Pauschalsätzen anbieten
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Werbung von Rechtsanwälten mit niedrigen Pauschalvergütungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Beratungen in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis unter 20,- Euro; Angebot von Beratungsleistungen unterhalb der Vergütungssätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG); ...
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Werbung mit niedrigen Pauschalvergütungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004, § 49b BRAO, § 4 RVG
Werbung mit Pauschalgebühr - wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Pauschalpreisen für "alle Angelegenheiten" ist rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verbot für Billig-Honorare von Rechtsanwälten - Landgericht untersagt die Werbung mit Pauschalangeboten für Rechtsberatung
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06 KfH 2
- OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2930
- NJW 2007, 944 (Ls.)
- AnwBl 2006, 677
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04
Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für …
Auszug aus LG Ravensburg, 28.07.2006 - 8 O 89/06
d) Nach Ansicht der Kammer steht eine Pauschalvergütung in Höhe von 20, 00 EUR für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts (vgl. OLG Hamm NJW 2004, 3269).
- OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die …
Die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verfügungsverfahren: Abänderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.Das Landgericht hat den Verfügungsanträgen stattgegeben und zur Begründung ausgeführt (Urteil veröffentlicht in NJW 2006, 2930):.
- LG Freiburg, 11.10.2006 - 10 O 72/06
Wettbewerbsverstoß: Anwaltswerbung mit einem Honorar von 9,99 Euro für eine …
Für ihre Auffassung stützt sich die Klägerin auch auf ein Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 28.07.2006 (8 O 89/06 KFH 2).Eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 9, 99 für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts (ebenso Landgericht Ravensburg für ein Pauschalhonorar von EUR 20, 00, AZ: 8 O 89/06 KFH 2).