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   AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13 (b)   

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https://dejure.org/2013,9398
AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13 (b) (https://dejure.org/2013,9398)
AG Rastatt, Entscheidung vom 28.03.2013 - 8 OWi 173/13 (b) (https://dejure.org/2013,9398)
AG Rastatt, Entscheidung vom 28. März 2013 - 8 OWi 173/13 (b) (https://dejure.org/2013,9398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Bedienungsanleitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kenntnisnahme der Bedienungsanleitung des Messgerätes im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Akteneinsicht a la AG Rastatt - kein Urheberrecht des Herstellers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Lüdinghausen, 09.02.2012 - 19 OWi 19/12

    Akteneinsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Nur das Einsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes ermöglicht es dem Verteidiger, die Polizisten oder Angestellten der Verwaltungsbehörde, die die Messung vorgenommen haben, als Zeugen zu der ordnungsgemäßen Durchführung der Messung zu befragen und die ordnungsgemäße Bedienung des Gerätes nachzuvollziehen und zu überprüfen (so auch OLG LSA, Beschl. v. 05.11.2012-2 Ss (Bz) 100/12, AG Lüdinghausen, Beschl. v. 09.02.2012- 19 OWi 19/12, 19 OWi 19/12 [b] m.w.N.).

    Ein etwaiger Schutz des Urheberrechts müsste jedenfalls hinter dem gewichtigen Recht eines Betroffenen/seines Verteidigers auf Akteneinsicht, welches verfassungsrechtlich durch den Grundsatz des fairen Verfahrens geschützt ist, zurückstehen (so auch AG Lüdinghausen, Be schi. v. 09.02.2012- 19 OWi 19/12, 19 OWi 19/12 [b] m. Verweis auf AG Karlsruhe, Beschl. v. 22.09.2011 - 1 OWi 127/11).

    Bei ortsfremden Verteidigern erscheint eine Verpflichtung zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsbehörde in die zahlreiche Seiten umfassende Gebrauchsanleitung schwer zumutbar (s. AG Lüdinghausen, Beschl. v. 09.02.2012, Aktenzeichen: 19 OWi 19/12, 19 OWi 19/12 [b] m.w.N.).

  • AG Detmold, 04.02.2012 - 4 OWi 989/11

    Anspruch eines Verteidigers im Bußgeldverfahren auf Einsicht in die

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Regelmäßig werden Schuldspruch und Rechtsfolgen aber nicht auf den Inhalt von Lebensakte und Bedienungsanleitung gestützt, weil diese nicht beigezogen werden (vgl. a. AG Detmold, Beschl. v. 04.02.2012, Aktenzeichen: 4 OWi 989/11; Cierniak, zfs 12/12, S. 664 [673]).
  • AG Heidelberg, 31.10.2011 - 3 OWi 510 Js 22198/11

    Das Urheberrecht des Verfassers einer Bedienungsanleitung steht der Übersendung

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Der Verteidiger darf die überlassenen Unter lagen ohnehin nur für das jeweilige Verfahren verwenden und insbesondere nicht anderweitig oder nach Abschluss des Verfahrens veröffentlichen (s. nur AG Heidelberg, Beschl. v. 31.10.2011 -3 OWi 510 Js 22198/11).
  • AG Heidelberg, 05.12.2011 - 3 OWi 731/11

    Akteneinsichtsrecht eines Verteidigers bzgl. Bedienungsanleitung eines

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Zwar bestehen grundsätzlich urheberrechtliche Bedenken gegen eine Fertigung einer Kopie der Bedienungsanleitung und deren Versendung via Email (a. A. z. B. AG Heidelberg, Beschl. v. 05.01.2012-3 OWi 731/11, das die Existenz eines Urheberrechtsschutz insgesamt verneint).
  • AG Hildesheim, 29.12.2011 - 31 OWi 27/11

    Keine Beschränkung des Akteneinsichtsrechts eines Verteidigers in

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Hinzu tritt, dass das Messgerät gerade zum Einsatz durch Verwaltungsbehörden vertrieben wird, somit hat das AG Hildesheim, Beschl. v. 29.12.2011 - 31 OWi 27/11, zutreffend ausgeführt -hierüber mag im Hinblick auf die rechtliche Würdigung gestritten werden: Jedem Hersteller von Geschwindigkeitsmessgeräten zur Verkehrsüberwachung ist bekannt, dass die mit den Geräten durchgeführten Messungen Gegenstand von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind und insofern der Prüfung auch durch Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung unterliegen.
  • AG Karlsruhe, 22.09.2011 - 1 OWi 127/11

    Verteidiger steht ein Recht auf Einsicht in die Bedienungsanleitung eines

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Ein etwaiger Schutz des Urheberrechts müsste jedenfalls hinter dem gewichtigen Recht eines Betroffenen/seines Verteidigers auf Akteneinsicht, welches verfassungsrechtlich durch den Grundsatz des fairen Verfahrens geschützt ist, zurückstehen (so auch AG Lüdinghausen, Be schi. v. 09.02.2012- 19 OWi 19/12, 19 OWi 19/12 [b] m. Verweis auf AG Karlsruhe, Beschl. v. 22.09.2011 - 1 OWi 127/11).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Der BGH, Beschl. v. 19.08.1993- 4 StR 627/92 führt zum Einsatz standardisierter Messverfahren u. a. aus:.
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    (s. a. Cierniak, zfs 12/12, S. 664 [674]. dagegen ein Einsichtsrecht [allerdings im gerichtlichen Verfahren] ohne nähere Begründung für ausreichend erachtend OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2012-1 RBs 105/12, 111-1 RBs 105/12).
  • OLG Naumburg, 05.11.2012 - 2 Ss (Bz) 100/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unzulässige Beschränkung

    Auszug aus AG Rastatt, 28.03.2013 - 8 OWi 173/13
    Nur das Einsichtsrecht des Verteidigers in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes ermöglicht es dem Verteidiger, die Polizisten oder Angestellten der Verwaltungsbehörde, die die Messung vorgenommen haben, als Zeugen zu der ordnungsgemäßen Durchführung der Messung zu befragen und die ordnungsgemäße Bedienung des Gerätes nachzuvollziehen und zu überprüfen (so auch OLG LSA, Beschl. v. 05.11.2012-2 Ss (Bz) 100/12, AG Lüdinghausen, Beschl. v. 09.02.2012- 19 OWi 19/12, 19 OWi 19/12 [b] m.w.N.).
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