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   OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19   

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https://dejure.org/2019,11244
OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19 (https://dejure.org/2019,11244)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2019 - 8 PA 31/19 (https://dejure.org/2019,11244)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2019 - 8 PA 31/19 (https://dejure.org/2019,11244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der Mehrkosten im Vergleich zur Beiordnung des Betreuers ; PKH-Beschwerde nach Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltlicher Berufsbetreuer, Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts, Prozesskostenhilfe, Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beiordnung eines weiteren Anwalts wenn der Betreuer Rechtsanwalt ist?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2338
  • FamRZ 2019, 1723
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19
    Besteht eine Betreuung, so ist insbesondere die Beiordnung des anwaltlichen Betreuers (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006 - XII ZB 118/03 -, NJW 2007, 381), aber auch - selbst wenn ein anwaltlicher Betreuer vorhanden ist - eines anderen Rechtsanwalts zulässig (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.2.2005 - 10 C 05.161 -).

    Auch der Betreuer erhält im Falle der Prozesskostenhilfebewilligung die Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 49 RVG (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006 - XII ZB 118/03 -, NJW 2007, 381, juris Rn. 16).

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19
    Allerdings ist ein Antragsteller wegen des für die Prozesskostenhilfe ebenso wie für andere Sozialleistungen, die aufgrund fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erbracht werden, geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet, die dem Justizfiskus durch Prozesskostenhilfe entstehenden Ausgaben gering zu halten (vgl. BSG, Beschl. v. 12.3.1996 - 9 RV 24/94 -, MDR 1996, 1163, juris Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 21.04.1997 - 12 WF 32/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19
    Daher ist bei lediglich geringfügigen Mehrkosten kein Mutwillen gegeben (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 21.4.1997 - 12 WF 32/97 -, FamRZ 1998, 1178; Gottschalk, in: Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Aufl. 2016, Rn. 527).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 10 C 05.161
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2019 - 8 PA 31/19
    Besteht eine Betreuung, so ist insbesondere die Beiordnung des anwaltlichen Betreuers (vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2006 - XII ZB 118/03 -, NJW 2007, 381), aber auch - selbst wenn ein anwaltlicher Betreuer vorhanden ist - eines anderen Rechtsanwalts zulässig (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.2.2005 - 10 C 05.161 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 12 S 1084/21

    Prozesskostenhilfebewilligung; Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät;

    Antragsgemäß ist dem Kläger die von ihm benannte Rechtsanwaltssozietät beizuordnen (zur Möglichkeit der Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät vgl. BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZR 343/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.09.2020 - 2 E 239/20 -, juris Rn. 22 f., und vom 18.05.2015 - 13 A 1802/14 -, juris Rn. 2 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2019 - 8 PA 31/19 -, juris; Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 121 Rn. 7).
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