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   BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06 (8 B 7.06)   

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https://dejure.org/2006,16391
BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06 (8 B 7.06) (https://dejure.org/2006,16391)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 8 PKH 7.06 (8 B 7.06) (https://dejure.org/2006,16391)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 8 PKH 7.06 (8 B 7.06) (https://dejure.org/2006,16391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch kurzfristige Terminsanberaumung und Ladung; Fehlerhafte Ladung als Verfahrensfehler; Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch kurzfristige Terminsanberaumung und Ladung; Fehlerhafte Ladung als Verfahrensfehler; Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06
    Eine zu kurzfristige Terminsanberaumung und Ladung zur mündlichen Verhandlung kann zwar zugleich zu einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs führen (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1997 BVerwG 8 B 2.97 Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 m.w.N., Eichberger in Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 102); der Ladungsmangel muss aber dazu geführt haben, dass der Beteiligte den Termin nicht wahrnehmen konnte, weil er entweder von der Anberaumung des Termins keine Kenntnis erlangte oder ihm die Wahrnehmung des Termins nicht mehr zumutbar war.
  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06
    Zu Unrecht hat sich der Kläger auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 (VIZ 2004, 166) berufen.
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 8 PKH 7.06
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung eine hier nicht vorliegende Fallgestaltung betrifft Entzug von Bodenreformland nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages und im Übrigen auch nicht ein dem mit der Restitutionsklage angegriffenen früheren Urteil des Verwaltungsgerichts im Sinne des § 580 Nr. 6 ZPO zu Grunde liegendes Urteil aufgehoben hat, ist das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf das Rechtsmittel der Bundesrepublik Deutschland durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Große Kammer) vom 30. Juni 2005 (NJW 2005, 2907) aufgehoben worden.
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    Der seitens seiner Bevollmächtigten gerügte Umstand, dass die Ladungsfrist nur 12 anstatt 14 Tagen betragen habe, ändert hieran nichts, da weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller hierdurch an der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss gehindert gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 8 PKH 7/06 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 12 A 769/06

    Verletzung der Ladungsfrist bei der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung;

    - 8 PKH 7/06 -, Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 24.
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