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   LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22   

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LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,12007)
LG Leipzig, Entscheidung vom 04.05.2022 - 8 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,12007)
LG Leipzig, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 8 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,12007)
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  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    Teilweise wurde von diesem Grundsatz eine Ausnahme dahingehend diskutiert und eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Verteidigers zugelassen, wenn der Antrag auf Beiordnung bereits rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt worden ist, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers gemäß § 140 StPO vorgelegen haben und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hatte (vgl. nur OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 120/20; LG Bonn, Beschluss vom 09.06.2020 - 21 Qs 40/20; Willnow in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019.

    Andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 -1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) sehen in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und halten weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    eines Europäischen Haftbefehls (nachfolgend: "PKH-Richtlinie") mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 - BGBl. I, S. 2128 ff. -(nachfolgend: "Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz") ging die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende oder nachträgliche Verteidigerbeiordnung grundsätzlich unzulässig sei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 Ws 74/11).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    Seit der Umsetzung der PKH-Richtlinie durch das Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutiert, ob durch diese Neuregelung eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers unter den vorstehend genannten Voraussetzungen zulässig ist (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2020 - Ws 962/20; kritisch auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 142 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    Andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 -1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) sehen in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und halten weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.
  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    Andere Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 Ws 12/21; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 -1 Ws 120/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20) sehen in der Neuregelung der §§ 141 ff. StPO keine Absicht des Gesetzgebers hin zu einem Systemwechsel und halten weiterhin die rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers für ausgeschlossen.
  • OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11

    Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung für einen abgeschlossenen

    Auszug aus LG Leipzig, 04.05.2022 - 8 Qs 18/22
    eines Europäischen Haftbefehls (nachfolgend: "PKH-Richtlinie") mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 - BGBl. I, S. 2128 ff. -(nachfolgend: "Pflichtverteidigerneuregelungsgesetz") ging die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass eine nicht auf eine zukünftige Tätigkeit des Verteidigers gerichtete, sondern lediglich auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende oder nachträgliche Verteidigerbeiordnung grundsätzlich unzulässig sei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 StR 344/08; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 Ws 74/11).
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