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   LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22   

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LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22 (https://dejure.org/2022,13218)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10.05.2022 - 8 Qs 26/22 (https://dejure.org/2022,13218)
LG Leipzig, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 8 Qs 26/22 (https://dejure.org/2022,13218)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Vorführungsbefehl geht vor Sicherungs-Haftbefehl

 
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  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem

    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Denn die gebotene Gesamtbetrachtung der Erforderlichkeit eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs kann ergeben, dass eine Maßnahme, die einen vergleichbaren Eignungsgrad nicht gänzlich erreicht, gleichwohl als milderes Mittel vorrangig auszuschöpfen ist, weil sie wesentlich weniger einschneidende Folgen nach sich zieht (vgl. Sachs, GG, 7. Aufl., Art. 20 Rn. 153 m. w. N.; Schultze-Fielitz in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rn. 183; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach

    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]Nf. 37-IV-12 [e.A.]).

    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Aufgrund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person muss das Verfahren der Haftbeschwerde so ausgestaltet sein, dass nicht die Gefahr einer Entwertung der materiellen Grundrechtsposition besteht (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008 - 2 BvR 671/08 - juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2001 - 1 Ws 33/01

    Weitere Beschwerde gegen Haftbefehl nach Entlassung aus der Untersuchungshaft;

    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Danach ist eine Verhaftung des Angeklagten mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, wenn mit der erforderlichen Sicherheit bei verständiger Würdigung aller Umstände zu erwarten ist, dass der Angeklagte zum Termin erfolgreich vorgeführt werden kann (vgl. Becker in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 230 Rn. 25; OLG Düsseldorf, StV 2001, 332).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06

    Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der

    Auszug aus LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
    Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]Nf. 37-IV-12 [e.A.]).
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