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   BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85   

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BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85 (https://dejure.org/1986,1970)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1986 - 8 RK 9/85 (https://dejure.org/1986,1970)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 8 RK 9/85 (https://dejure.org/1986,1970)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 62
  • NStZ 1987, 381
  • StV 1987, 400
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 57/81

    Anspruch auf Krankenhilfe - Freiheitsstrafe - Ruhen eines Anspruchs

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Rechtsgrundlage für die Prüfung ist allein § 216 Abs. 1 Nr. 1 RVO (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23. März 1983, - 3 RK 57/81 - SozR 2200 § 216 Nr. 6).

    Für das Ruhen des Anspruchs auf Krankenhilfe genügt daher grundsätzlich der Vollzug der Freiheitsstrafe (BSG, Urteil vom 23. März 1983, a.a.O.).

  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 79/74
    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Der Kläger hat es versäumt, die einzelnen in Betracht kommenden Leistungsansprüche zu substantiieren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 20. Juli 1976 - 3 RK 79/74 - SozR 1500 § 54 Nr. 12).

    Da sich die Klage nur auf Leistungen für einen Zeitraum bezieht, der bereits bei Klageerhebung abgeschlossen in der Vergangenheit lag, so daß die entstandenen Ansprüche bereits feststanden, ist auch eine undifferenzierte Klage unabhängig davon unzulässig, ob die Feststellung der Leistungsverpflichtung oder die Verurteilung zur Leistung begehrt wird (BSG, Urteil vom 20. Juli 1976, a.a.O.).

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 45/65

    Krankengeldanspruch - Gewährungszeitraum - Anspruchsende

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Ein Gefangener hat also nach Verbüs-sung der Freiheitsstrafe oder bei Haftunterbrechung durchaus die Möglichkeit, in den Genuß von Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu kommen, selbst dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Beschäftigungsverhältnis noch während des Strafvollzuges endet (s. dazu auch § 214 RVO - nachgehender Versicherungsschutz für 26 Wochen; vgl. dazu Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Komm. 2. Aufl., § 214 Anm. 3; Erl. d. RAM vom 2. November 1943, AN 1943, 485; BSG, Urteil vom 23. November 1966 - 3 RK 45/65 - SozR § 214 Nr. 5).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Ob die vom Kläger hierfür gewählte Klageart als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) oder als Feststellungsklage nach § 55 SGG anzusehen ist (s. dazu BSG, Urteil vom 20. Juni 1985 - 11b/7 RAr 99/83 - SozR 4460 § 5 Nr. 3), kann offenbleiben.
  • BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65

    Verletztenrente neben Versicherungsrente - Bindungswirkung von Rentenbescheiden -

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Der Bescheid enthält insoweit einen Verwaltungsakt, der deklaratorisch das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses - das Ruhen auch zukünftiger Ansprüche -feststellt (vgl. dazu BSGE 26, 98, 100 und 30, 105, 107 zu den Ruhensregelungen in § 1278 RVO bzw. § 55 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG-).
  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 65/82
    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Soweit der Kläger sich mit der Klage gegen die Entziehung von Leistungen wendet und die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von "Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung" erstrebt, betraf das Rechtsmittel zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 65/82 - SozR 1500 § 144 Nr. 24 m.w.N.; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 2. Aufl., § 144 Anm. 10) einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen von mehr als 13 Wochen, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch die Verurteilung der Beklagte zur Gewährung von Leistungen für die Zeit vom 15. Juli bis zum 5. Dezember 1982 verlangte.
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 59/81

    Differenzierung von Beiträgen - Freiwillige AOK-Mitglieder - Verstoß gegen

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    So haben ledige Versicherte bei gleich hohem Arbeitsentgelt genau so hohe Beiträge zu zahlen wie verheiratete Versicherte, obwohl bei diesen die Inanspruchnahme von Leistungen in der Regel höher sein wird, weil sie gemäß § 205 RVO für ihre Familienangehörigen einen Anspruch auf Familienkrankenhilfe haben (vgl. dazu BSGE 37, 127, 129; 56, 259, 260 f).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 59/72
    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    So haben ledige Versicherte bei gleich hohem Arbeitsentgelt genau so hohe Beiträge zu zahlen wie verheiratete Versicherte, obwohl bei diesen die Inanspruchnahme von Leistungen in der Regel höher sein wird, weil sie gemäß § 205 RVO für ihre Familienangehörigen einen Anspruch auf Familienkrankenhilfe haben (vgl. dazu BSGE 37, 127, 129; 56, 259, 260 f).
  • BSG, 30.09.1969 - 1 RA 265/68

    Ruhensvorschriften - Überzahlungen - Rückforderungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85
    Der Bescheid enthält insoweit einen Verwaltungsakt, der deklaratorisch das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses - das Ruhen auch zukünftiger Ansprüche -feststellt (vgl. dazu BSGE 26, 98, 100 und 30, 105, 107 zu den Ruhensregelungen in § 1278 RVO bzw. § 55 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG-).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Ferner ist - wofür im übrigen die tatsächlichen Feststellungen des SG nicht ausreichen - nicht darüber zu entscheiden, ob die Rechtsansicht der Beklagten (vgl auch BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 216 Nr. 9; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 6) zutrifft, die Beiträge von in der landwirtschaftlichen KV pflichtversicherten landwirtschaftlichen Unternehmern, die als Strafgefangene Heilfürsorge ausschließlich nach den §§ 56 ff StVollzG in Anspruch nehmen müssen, seien seit dem 1. Januar 1989 nicht mehr auf ein Drittel des satzungsmäßigen Beitrags zu ermäßigen (vgl die Urteile des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1988 in: SozR 2200 § 182 Nr. 113 und vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88; BVerfGE 44, 70, 96 ff = SozR 5420 § 94 Nr. 2 S 1, 7 f; Schreiben des Bundesminister f. Arbeit u. Sozialordnung (BMA) vom 10. März 1989 - Va2-44428 - an den Bundesverband der Landwirtschaftlichen KKn).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Es widerspräche nämlich dem Grundsatz der Prozeßökonomie, wenn man verlangen wollte, daß der Kläger für die bereits in der Vergangenheit liegenden Zeiträume auf eine Leistungsklage übergeht und die einzelnen Ansprüche konkretisiert (vgl dazu BSG SozR 1500 Nr. 12 und BSGE 61, 62, 63) und für die Zukunft die Feststellungsklage aufrechterhält.
  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    5.1 Die Entscheidung über die Beitragspflicht Gefangener ist dem Gesetzgeber vorbehalten (BSGE 61, 62, 66 = SozR 2200 § 216 Nr. 9; BSGE 67, 269, 270 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 2).
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90

    Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen

    Das BSG hat es bereits zur Krankenversicherung abgelehnt, den Versicherungsschutz der Freigänger im Wege der Rechtsfortbildung zu entwickeln (BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 216 Nr. 9).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens einer Berufsunfähigkeitsrente beim

    Ein solcher Verwaltungsakt kann isoliert mit der Anfechtungsklage angegriffen werden (BSG Urteil vom 9. Dezember 1986 - 8 RK 9/85 - BSGE 61, 62, 63 mwN) und ist dann auf seine Übereinstimmung mit der gesetzlichen Ruhensvorschrift zu überprüfen (BSG Urteile vom 23. März 1983 - 3 RK 57/81 - SozR 2200 § 216 Nr. 6 und vom 23. März 1986 - 8 RK 9/85 - BSGE 61, 62, 63).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

    Durch die teilweise Aufhebung des Bescheides wird der durch die Beklagte erfolgte Eingriff in die Rechte der Klägerin beseitigt und ihr Klageziel erreicht (vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 9 = BSGE 61, 62 ).
  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

    Der Zulässigkeit der Leistungsklage steht schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entgegen, wonach für diese Klage ein Rechtsschutzinteresse zu verneinen ist, soweit sich die Verpflichtung zur Leistung bereits aus der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes - eines Entziehungsbescheides - ergibt, also das Klageziel schon allein durch eine isolierte Anfechtungsklage i.S. des § 54 Abs. 1 SGG erreicht werden kann (BSGE 59, 227 = SozR 4100 § 134 AFG Nr. 29; BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 116 RVO Nr. 9; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand: März 1987, Seite 185/13-4/6-).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 63/89

    Anspruch einer Freigängerin auf Unterhaltsgeld, Kürzung des Unterhaltsgeldes

    Zwar war die Klägerin noch Strafgefangene - im Unterschied zum Bürger, für den die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist (§§ 56 ff Strafgesetzbuch; BSGE 62, 62, 64 = SozR 2200 § 216 Nr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 242/13
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zu der entsprechenden Bestimmung des früheren § 216 Abs. 1 Nr. 1 RVO entschieden, es sei weder zu beanstanden, dass die Krankenpflege für Gefangene durch das StVollzG allgemein auf die Vollzugsbehörden übertragen wurde, noch, dass die Ausgestaltung der Leistungen nach dem StVollzG - etwa im Hinblick auf die freie Arztwahl, Zahlung von Krankengeld, Zuschüssen zu Zahnersatz etc. - nicht (völlig) derjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung entspräche (vgl. BSG, Urt. v. 23.3.1983 - 3 RK 57/81; Urt. v. 9.12.1986 - 8 RK 9/85; zu § 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB V vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.8.2009 - L 16 KR 58/09, jew. zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.1993 - L 4 KR 766/90
    Eine Versicherungspflicht kommt für solche Personen nur dann in Betracht, wenn sie - was vorliegend nicht der Fall ist - als sogenannte Freigänger im offenen Vollzug mit einem Arbeitgeber außerhalb der Anstalt ein Beschäftigungsverhältnis eingehen (BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 216 Nr. 9; Peters, aaO, § 5 SGB V Rz. 15; Seewald, aaO, § 7 SGB IV Rz. 38).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 13 RA 189/02

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung von Forderungen der Bundesanstalt für Arbeit mit

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 R 154/12
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