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   BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 1/96   

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https://dejure.org/1997,6737
BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 1/96 (https://dejure.org/1997,6737)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 8 RKn 1/96 (https://dejure.org/1997,6737)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 8 RKn 1/96 (https://dejure.org/1997,6737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Hinterbliebenenrente - Höhe - Bemessung - Unfallversicherung - Gesetzliche - Knappschaft - Ruhegeld - Verletztenrente - Ruhen

  • Judicialis

    RKG § 76 Abs 1 Satz 1; ; RKG § 75 Abs 1 und 3 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen beim Zusammentreffen von Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.1967 - 4 RJ 161/67

    Ruhen der Witwenrente - Zusammentreffen verschiedener Witwenrenten -

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 1/96
    Diese Fiktion steht andererseits einer Anwendung der Ruhensvorschriften des § 75 Abs. 1 RKG nicht entgegen, so daß in die Grenzwertbestimmung der nach Anwendung von § 75 Abs. 1 RKG verbleibende Betrag der hypothetischen EU-Rente eingeht (vgl BSG Urteil vom 28. August 1963, SozR Nr. 1 zu § 1279 RVO; 29. November 1967, BSGE 27, 230 = SozR Nr. 2 zu § 1279 RVO).

    Obwohl § 1279 RVO keine klare Regelung darüber enthielt, ob die Nichtanrechnungsvorschrift des § 1278 Abs. 3 Nr. 1 RVO auch auf Hinterbliebenenrenten Anwendung finden sollte, hat das BSG die Frage in diesen Fällen im Sinne einer sinngemäßen Anwendung bejaht (siehe Urteil vom 21. Juni 1995, SozR 3-2600 § 93 Nr. 1 S 5 im Anschluß an das Urteil des BSG vom 29. November 1967 aaO).

    Hierdurch hat das BSG den Weg eröffnet, die Nichtanrechnungsvorschrift des § 1278 Abs. 3 RVO "jedenfalls in ihren Grundzügen" (BSG vom 29. November 1967 aaO S 230) den Hinterbliebenen gutzubringen.

    Die Vorschriften über das Ruhen der Renten werden von zwei - teilweise einander entgegenwirkenden - Leitgedanken beherrscht (BSG vom 29. November 1967, aaO S 231).

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 1/96
    Dem hat sich auch der erkennende Senat angeschlossen (Teilurteil und Beschluß vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 27/95 -).

    Die großzügige Bemessung der Höchstgrenze beim Zusammentreffen von Renten aus der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung fand ihre Begründung wiederum darin, daß es im Zeitpunkt der Rentenreform 1957 möglich war, aus der knappschaftlichen Rentenversicherung ein Renteneinkommen in Höhe von 100 vH der persönlichen Bemessungsgrundlage zu erhalten (Teilurteil und Beschluß des Senats vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 27/95 - mwN).

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 4/95

    Anspruch auf Unfallrente

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 1/96
    Obwohl § 1279 RVO keine klare Regelung darüber enthielt, ob die Nichtanrechnungsvorschrift des § 1278 Abs. 3 Nr. 1 RVO auch auf Hinterbliebenenrenten Anwendung finden sollte, hat das BSG die Frage in diesen Fällen im Sinne einer sinngemäßen Anwendung bejaht (siehe Urteil vom 21. Juni 1995, SozR 3-2600 § 93 Nr. 1 S 5 im Anschluß an das Urteil des BSG vom 29. November 1967 aaO).
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