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   BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 13/96   

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https://dejure.org/1997,2371
BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 13/96 (https://dejure.org/1997,2371)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 8 RKn 13/96 (https://dejure.org/1997,2371)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 8 RKn 13/96 (https://dejure.org/1997,2371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Sozialhilfe - Unterhalt - Anwendbarkeit - Deutsches Recht - Polen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs.; ; RKG § 65 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RKG § 65 Abs. 1; RVO § 1265 Abs. 1; SGB VI § 243
    Berechnung des Unterhaltsanspruchs nach polnischem Recht bei der Geschiedenenwitwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 6/96

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente bei Unterhaltsberechtigtem mit Wohnort in

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 13/96
    Hierbei ist zu beachten, daß die Feststellung des LSG, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch der Klägerin gegen ihren früheren Ehemann nach polnischem Recht bestanden hat und wie dieser ggf durchsetzbar ist, nicht revisibel iS des § 162 SGG ist, denn es handelt sich insoweit nicht um die Auslegung von Bundesrecht, sondern um die Auslegung fremdstaatlichen Rechts (BSG aaO, Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 6/96, zur Veröffentlichung in SozR bestimmt).
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 17/83

    Ausländischer Unterhaltsanspruch - Sonstige Gründe - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 13/96
    Grundsätzlich sind auch Unterhaltsverpflichtungen auf der Grundlage ausländischer Rechtsnormen "sonstige Gründe" iS der 2. Alternative (vgl mwN BSG Urteil vom 30. März 1984, SozR 2200 § 1265 Nr. 71).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der früheren Ehegatten so ausgestaltet waren, daß sie bei Unterstellung der vollen Leistungsfähigkeit des Versicherten und des Fehlens von Erwerbseinkommen bei der Klägerin zu einer Unterhaltsverpflichtung des Versicherten geführt hätten (vgl BSG-Urteile vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 60/94 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 6 und 28. August 1997 - 8 RKn 13/96 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 18 - jeweils mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2002 - L 13 KN 980/98

    Unterhaltsermittlung beim Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei

    Diese Auffassung hat das BSG in seiner Entscheidung vom 28. August 1997 (SozR 3-2200 § 1265 Nr. 18) bekräftigt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2002 - L 3 RJ 136/00

    Anspruch auf Gewährung einer Geschiedenenwitwenrente; Anspruch auf große

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