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   BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96   

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BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96 (https://dejure.org/1997,3479)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1997 - 8 RKn 15/96 (https://dejure.org/1997,3479)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1997 - 8 RKn 15/96 (https://dejure.org/1997,3479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 111
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung ist dann in der Regel vom SG nach Beweisaufnahme zu überprüfen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 4/90

    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Dies sind vor allem Arbeiter, die zwar keine Facharbeiter sind, aber Leitungs- und Aufsichtsfunktionen wahrnehmen und eine hohe Verantwortung (auch finanzieller Art) tragen (zB BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Anders als bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Rente wegen Berufsunfähigkeit, wo eine Verweisung auf zumutbare Tätigkeiten erlaubt ist und damit dem Versicherten in den Grenzen des Stufenschemas des BSG (vgl zB BSGE 55, 45, 46 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 107) zugemutet wird, einen beruflichen Abstieg in Kauf zu nehmen, kennt § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VI eine solche Verweisungsmöglichkeit nicht.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Jedenfalls liegt im vorliegenden Fall qualitative Gleichwertigkeit vor, wenn nach Aufgabe einer Facharbeitertätigkeit im Bergbau ein Ersatzberuf ergriffen wurde, der seinerseits (bei fiktiver Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Rente wegen Berufsunfähigkeit) im wesentlichen dem Leitberuf des Facharbeiters als "bisheriger Beruf zuzuordnen wäre (vgl zusammenfassend BSGE 68, 277).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Zwar ist nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen, doch ist diese Vorschrift dahingehend zu verstehen, daß sie nur der Wahrung und Fortschreibung des bestehenden Status quo dient und einer Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung nicht entgegensteht (Ausschußbericht, BT-Drucks 13/3907, S 6; Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdruck S 15; Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 21/96 - Umdruck S 8 mwN).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96
    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Zwar ist nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VI die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen, doch ist diese Vorschrift dahingehend zu verstehen, daß sie nur der Wahrung und Fortschreibung des bestehenden Status quo dient und einer Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung nicht entgegensteht (Ausschußbericht, BT-Drucks 13/3907, S 6; Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdruck S 15; Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 21/96 - Umdruck S 8 mwN).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Aus der Gesetzesbegründung zu § 45 SGB VI, wonach die Neuregelung im wesentlichen dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht entspricht (vgl BT-Drucks 11/4124 S 164), läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 33/72

    Lohn - Lohngruppe - Hauer - Aufgabe der Tätigkeit - Zeitpunkt - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Es ist allein auf die Gleichwertigkeit der noch ausübbaren knappschaftlichen Beschäftigung mit der bisher ausgeübten knappschaftlichen Beschäftigung abzustellen, die jedenfalls bei einer "einfachen" Anlerntätigkeit, wie der vom LSG genannten eines Maschinen- oder Lampenwärters, nicht festgestellt werden kann (vgl zu § 45 Abs. 2 RKG aF BSG SozR Nrn 5, 12, 35, 40 zu § 45 RKG; BSG SozR 2600 § 45 Nr. 4; Kass-Komm-Niesel § 45 SGB VI RdNr 31).
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84

    Heranziehung von Tarifverträgen - Bewertung der knappschaftlichen Arbeit -

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Innerhalb eines geschlossenen Tarifsystems, wie für den Bergbau typisch, spricht eine Vermutung dafür, daß sich die tarifvertragliche Entlohnung in der Regel am qualitativen Wert der erfaßten Tätigkeit ausrichtet, also bei einer festgestellten wirtschaftlichen Gleichwertigkeit in der Regel der Schluß erlaubt ist, daß "mit der wesentlichen wirtschaftlichen Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Arbeiten auch die wesentliche Gleichwertigkeit der Kenntnisse und Fähigkeiten der Personen verbunden sein wird, welche die Hauptberufstätigkeit und die Verweisungstätigkeit auszuüben pflegen" (vgl bereits BSG SozR Nr. 33 zu § 45 RKG mwN; SozR 2600 § 45 Nr. 37).
  • BSG, 02.08.1979 - 5 RKn 31/77

    Berufserfahrungen - Erfahrungen fachtechnischer Art - Neue Kenntnisse und

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96
    Es handelte sich um eine (negative) gesetzliche Fiktion als Grundlage für die Entziehung der Rente, ausgehend von der generellen Annahme, daß mit dem Erwerb neuer Kenntnisse und Fähigkeiten und deren tatsächlicher Verwendung zur Erzielung von Erwerbseinkommen eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die zu einer Neufeststellung berechtigt (vgl BSG SozR 2600 § 86 Nr. 7).
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

    Es ist allgemein bekannt, daß gerade Beschäftigte (wie der Kläger), die über eine Vorqualifikation als Facharbeiter (hier als Lehrhauer) verfügen und eine längere Betriebszugehörigkeit haben, auf qualifizierten und verantwortungsvollen Arbeitsplätzen eingesetzt werden; es handelt sich um Arbeitsplätze, die nach der maßgebenden Auffassung des Arbeitgebers einen höheren Lohn rechtfertigen (vgl Senatsurteil vom 29. September 1997 - 8 RKn 15/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.02.2007 - L 2 B 336/06

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Ein konkreter Bezug zur Knappschaftsversicherung, z. B. nach §§ 45, 79 ff. Sechstes Buch Sozialversicherung - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) besteht im vorliegenden Fall aber nicht (vgl. dazu auch BSG vom 29.09.1997, Az.: 8 RKn 15/96).
  • LSG Bayern, 16.02.2005 - L 13 KN 1/03

    Rente für Bergleute ohne Anrechnung von Hinzuverdienst nach § 96a

    Eine solche Anlerntätigkeit ist der als knappschaftlicher Hauptbeschäftigung bestimmten Facharbeitertätigkeit eines Schlossers wegen der deutlich geringeren Anforderungen an die berufliche Qualifikation schon qualitativ nicht gleichwertig (vgl. BSG SozR 3-2600 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.2004 - B 3 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - bisheriger Beruf - Hauptberuf - Berufskraftfahrer

    Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
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