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   BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94   

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BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 (https://dejure.org/1995,10160)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 (https://dejure.org/1995,10160)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 (https://dejure.org/1995,10160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Neufeststellung einer Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit unter Anrechnung weiterer Ersatzzeiten - Begriff der Ersatzzeit - Verhinderung der Rückkehr aus dem Ausland durch feindliche Maßnahmen - Qualifizierung des allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 78/93

    Rentensteigernde Anerkennung von Ersatzzeiten - Hinderung der Ausreise nach

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94
    Dies hat mittlerweile der 5. Senat mit Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93 - in einem ähnlich gelagerten Fall klargestellt und ausgeführt, daß die Annahme einer "feindlichen Maßnahme" in seiner früheren Entscheidung vom 8. April 1987 (aaO) nur gilt, soweit ein Deutscher aus einem geschlossenen deutschen Siedlungsgebiet während des Krieges durch gegen Deutsche gerichtete Maßnahmen herausgerissen worden war und nunmehr gehindert wurde, sich wieder mit anderen Deutschen in einem solchen Gebiet zusammenzufinden.
  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 28/93

    Heimkehrer - Deutsche Abstammung - Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94
    Diese Rechtsprechung käme auch den während der Deportationszeit geborenen Kindern von Wolgadeutschen zugute (vgl BSG vom 29. September 1994, SozR 3-2200 § 1251 Nr. 6).
  • Drs-Bund, 23.09.1955 - BT-Drs II/1693
    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94
    Die Repatriierungsvereinbarungen, die aufgrund von Versprechungen sowjetischer Seite des Jahres 1955 (vgl die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. September 1955, BT-Drucks 2/1693) im Frühjahr 1958 erzielt werden konnten, betrafen ausschließlich deutsche Staatsangehörige, Personen mit zweifelhafter (früherer) deutscher Staatsangehörigkeit sowie deren durch den Krieg getrennte Familien (vgl Denkschrift zum Abkommen über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt und zu dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, BT-Drucks 3/545 S 23, 25 f; Abschlußkommuniqué, BT-Drucks 3/545 S 31 f Anlage I, sowie die beidseitigen Repatriierungserklärungen dazu, aaO S 33 Anlage II).
  • Drs-Bund, 09.09.1958 - BT-Drs III/545
    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94
    Die Repatriierungsvereinbarungen, die aufgrund von Versprechungen sowjetischer Seite des Jahres 1955 (vgl die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 23. September 1955, BT-Drucks 2/1693) im Frühjahr 1958 erzielt werden konnten, betrafen ausschließlich deutsche Staatsangehörige, Personen mit zweifelhafter (früherer) deutscher Staatsangehörigkeit sowie deren durch den Krieg getrennte Familien (vgl Denkschrift zum Abkommen über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt und zu dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, BT-Drucks 3/545 S 23, 25 f; Abschlußkommuniqué, BT-Drucks 3/545 S 31 f Anlage I, sowie die beidseitigen Repatriierungserklärungen dazu, aaO S 33 Anlage II).
  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 13/86

    Volksdeutsche - Aufenthaltsbegrenzung - Ausreiseerlaubnis - Lageraufenthalt -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 8 RKn 4/94
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 8. April 1987 (SozR 2200 § 1251 Nr. 126) das Festgehaltenwerden aller Volksdeutschen in der UdSSR nach Beendigung der Kommandaturaufsicht als eigenständigen Ersatzzeittatbestand anerkannt.
  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 2/17 R

    Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von

    Denn nach der Auflösung der deutschen Siedlungsgebiete an der Wolga bestand die Perspektive der Rückkehr in eine deutschsprachige Umgebung innerhalb der früheren Sowjetunion ohnehin nicht mehr ( vgl BSG Urteil vom 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 - Juris RdNr 19) .
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 25/04 R

    Rentenrechtliche Zeiten - Ersatzzeit - russische Kommandanturaufsicht -

    Zwar scheidet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) idR die Annahme einer feindlichen Maßnahme aus, wenn nicht hauptsächlich Deutsche oder deutsche Volkszugehörige, sondern die Gesamtbevölkerung der Freiheitsbeschränkung durch Ausreiseverbote unterworfen war (vgl BSG Urteile vom 25. Oktober 1978 - 1 RA 21/78 - BSGE 47, 113 = SozR 2200 § 1251 Nr. 52, vom 20. Dezember 1978 - 4 RJ 101/77 - SozR 2200 § 1251 Nr. 58, vom 8. April 1987 - 5a RKn 13/86 - SozR 2200 § 1251 Nr. 126 , vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93 - veröffentlicht bei Juris, vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 - Kompaß 1996, 201, veröffentlicht auch bei Juris, und vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 7/96 - SozR 3-2600 § 250 Nr. 4; Niesel in KasselerKomm, Stand Oktober 1991, RdNr 74 ff zu § 250 SGB VI).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 9. September 1998 (B 13 RJ 63/97 R - veröffentlicht bei Juris) entschieden hat, teilen bei dem Tatbestand der Rückkehrverhinderung/des Festgehaltenwerdens des § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI (zuvor § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO) die Kinder im Hinblick auf ihre völlige rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von den Eltern deren Schicksal (vgl dazu auch BSG Urteile vom 23. Juni 1965 - 11 RA 26/64 - SozR Nr. 13 zu § 1251 RVO und vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 7/96 - SozR 3-2600 § 250 Nr. 4; ebenso zum Tatbestand der Verschleppung: BSG Urteile vom 25. Februar 1992 - 5 RJ 34/91 - SozR 3-2200 § 1252 Nr. 2, vom 29. September 1994 - 4 RA 28/93 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 6 und vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 - Kompaß 1996, 201, veröffentlicht auch bei Juris).

  • LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 866/14

    Anspruch auf Zuerkennung einer weiteren Ersatzzeit

    Die Klägerin hat u.a. auf drei Urteile des BSG (vom 12.12.1995, Az. 8 RKn 4/94; vom 09.09.1998, Az. B 13 RJ 63/97 R; vom 17.02.2005, Az. B 13 RJ 25/04 R - jeweils nach juris) verwiesen.

    Das Vorliegen feindlicher Maßnahmen als Ursache der Rückkehrverhinderung wird in Bezug auf die Ausreise aus der ehemaligen UdSSR im Normalfall verneint, weil dort ein allgemeines Ausreiseverbot für alle Bewohner bestanden hatte (vgl. Gürtner a.a.O. Rn. 75; BSG, Urt. v. 12.12.1995, Az. 8 RKn 4/94 - nach juris).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Entscheidung

    Sie trägt als Rechtssatz aus einem BSG-Urteil (vom 12.12.1995 - Az 8 RKn 4/94) vor: "Sowjetische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit unterlagen nach 1956 in der UdSSR einem allg. Ausreiseverbot, ein Recht auf Ausreise in die BR Deutschland bestand auch nicht auf der Grundlage bilateraler Verträge.

    Vielmehr betont jene Entscheidung, dass das in der UdSSR für jeden Staatsangehörigen geltende allgemeine Ausreiseverbot "in der Regel nicht als feindliche Maßnahme angesehen werden kann, weil es sich gegen die gesamte Bevölkerung richtete und nicht speziell die deutsche Volksgruppe treffen sollte" (BSG Urteil vom 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 - Juris RdNr 15).

  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 4/18 R

    Soziales Entschädigungsrecht - zwangsweise Umsiedlung von Russlanddeutschen in

    Denn zum einen bestand nach der Auflösung der deutschen Siedlungsgebiete in der Sowjetunion die Perspektive der Rückkehr in eine deutschsprachige Umgebung innerhalb der früheren Sowjetunion ohnehin nicht mehr (vgl Senatsurteil vom 27.9.2018, aaO RdNr 31; BSG Urteil vom 12.12.1995 - 8 RKn 4/94 - juris RdNr 19 mwN) .
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 7/97

    Teilen des Vertreibungsschicksals bei der Rückkehrverhinderung einer

    Nach den (bindenden) Feststellungen des LSG kommt zwar dem Ehemann der Klägerin die Rechtsprechung des BSG (Urteil des 5a-Senats vom 8. April 1987, SozR 2200 § 1251 Nr. 126; s auch das Urteil des Senats vom 12. Mai 1995 - 8 RKn 4/94 - in Kompaß 1996, 201) zugute, wonach bei Wolgadeutschen ausnahmsweise dann ein Festgehaltenwerden durch feindliche Maßnahmen auch nach Beendigung der Internierung im Jahre 1956 angenommen werden kann, wenn sie im Jahre 1941 aus einem deutschen Siedlungsgebiet verschleppt worden sind und nicht mehr in ein deutschsprachiges Siedlungsgebiet zurückkehren konnten, weil dieses mittlerweile untergegangen war.

    Die Rechtsprechung des BSG begünstigt nur jene Volksdeutschen, die aus einem geschlossenen deutschen Siedlungsgebiet während des Krieges durch gegen Deutsche gerichtete feindliche Maßnahmen herausgerissen wurden und nunmehr nach der Aufhebung der Kommandanturaufsicht im Jahre 1956 gehindert sind, sich wieder in einem solchen Gebiet mit anderen Deutschen zusammenzufinden (vgl Urteil des Senats vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 aaO; Urteil des 5. Senats vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93).

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 7/96

    Altersrente - Altersruhegeld - Ersatzzeit - Vertriebener - Vertriebenenausweis -

    Nach den (bindenden) Feststellungen des LSG kommt zwar dem Ehemann der Klägerin die Rechtsprechung des BSG (Urteil des 5a-Senats vom 8. April 1987, SozR 2200 § 1251 Nr. 126; s auch das Urteil des Senats vom 12. Mai 1995 - 8 RKn 4/94 - in Kompaß 1996, 201) zugute, wonach bei Wolgadeutschen ausnahmsweise dann ein Festgehaltenwerden durch feindliche Maßnahmen auch nach Beendigung der Internierung im Jahre 1956 angenommen werden kann, wenn sie im Jahre 1941 aus einem deutschen Siedlungsgebiet verschleppt worden sind und nicht mehr in ein deutschsprachiges Siedlungsgebiet zurückkehren konnten, weil dieses mittlerweile untergegangen war.

    Die Rechtsprechung des BSG begünstigt nur jene Volksdeutschen, die aus einem geschlossenen deutschen Siedlungsgebiet während des Krieges durch gegen Deutsche gerichtete feindliche Maßnahmen herausgerissen wurden und nunmehr nach der Aufhebung der Kommandanturaufsicht im Jahre 1956 gehindert sind, sich wieder in einem solchen Gebiet mit anderen Deutschen zusammenzufinden (vgl Urteil des Senats vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 aaO; Urteil des 5. Senats vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 78/93).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - L 3 RJ 70/03

    Rentenversicherung

    Eine alle Bevölkerungsanteile treffende restriktive Auswanderungspolitik im Nachkriegsrussland unter Stalin sowie danach kann insoweit angenommen werden (zur Ausreisebehinderung bis 1958 z.B. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 8 RKn 4/94 m.w.N.).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 63/97 R

    Ersatzzeit wegen Rückkehrverhinderung/Festgehaltenwerden eines Rußlanddeutschen

    Wie das BSG bereits entschieden hat, teilen auch bei dem Tatbestand der Rückkehrverhinderung/des Festgehaltenwerdens (bis 31. Dezember 1991: § 1251 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung, ab 1. Januar 1992: § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI) die Kinder das Schicksal ihrer Eltern (vgl dazu BSG SozR Nr. 13 zu § 1251 RVO; BSG, Urteil vom 30. Juni 1997 - 8 RKn 7/96 -, ebenso zum Tatbestand der Verschleppung: BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 6, § 1252 Nr. 2; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 8 RKn 4/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - L 8 R 191/08

    Rentenversicherung

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der Kläger im fraglichen Zeitraum aufgrund der Kommandanturaufsicht und damit aufgrund einer feindlichen Maßnahme im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI (BSG, Urteil v. 17.2.2005, B 13 RJ 25/04 R, juris; Urteil v. 30.6.1997, 8 RKn 7/96, SozR 3-2600 § 250 Nr. 4; Urteil v. 12.12.1995, 8 RKn 4/94, Kompaß 1996, 201) festgehalten worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2003 - L 14 RA 87/01

    Rentenversicherung

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