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   BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97   

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https://dejure.org/1997,4670
BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97 (https://dejure.org/1997,4670)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1997 - 8 RKn 4/97 (https://dejure.org/1997,4670)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1997 - 8 RKn 4/97 (https://dejure.org/1997,4670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessungsgrenze - Bundesanstalt für Arbeit - Knappschaft

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gemeinsamens Rundschreiben der Spitzenverbände zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen - maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung in Fällen, in denen das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen die Leistung ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Anwartschaften auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) (BVerfGE 87, 348, 355), denn sie sind den Versicherten (iS eines subjektiv-öffentlichen Rechts) individuell zugeordnet, beruhen (auch soweit versicherungstypische Risiken wie Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit bewertet werden und die erforderlichen Mittel von den weitgehend personenidentischen Versichertengemeinschaften der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aufgebracht werden) auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung der Versicherten und dienen schließlich seiner Existenzsicherung (zusammenfassend Jarass, NZS 1997, 545 f).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Gerade wenn es (wie beim RRG 1992) darum geht, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 74, 203, 214; 81, 156, 205).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Von den aufgezeigten drei Lösungsalternativen steht es der Verfassung am nächsten; der Senat läßt dahingestellt, ob eine der anderen Alternativen verfassungswidrig wäre (zur verfassungskonformen Auslegung vgl BVerfGE 69, 1, 55 mwN; 83, 201, 214 f).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    a) Die (alleinige) Zahlungsverpflichtung der Klägerin normiert § 170 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b SGB VI. Sie wird durch die Versicherungspflicht des Beigeladenen als Bezieher von Alg (§ 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ausgelöst (vgl BSGE 75, 298, 299).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Dies ist die der nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AFG für den Beitrag zur Bundesanstalt geltende Beitragsbemessungsgrenze, die wiederum mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten identisch ist (hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6).
  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80

    Parallelität von Beiträgen und Leistungen

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Gerade wenn es (wie beim RRG 1992) darum geht, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 74, 203, 214; 81, 156, 205).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Von den aufgezeigten drei Lösungsalternativen steht es der Verfassung am nächsten; der Senat läßt dahingestellt, ob eine der anderen Alternativen verfassungswidrig wäre (zur verfassungskonformen Auslegung vgl BVerfGE 69, 1, 55 mwN; 83, 201, 214 f).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, werden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dahingehend überprüft, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfGE 82, 126, 146; 88, 87, 96 f, 92, 53, 68 f).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 38/78

    Zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge nach AVG § 112 Abs 3 Buchst g Nr 1

    Auszug aus BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
    In den Urteilen vom 7. Juni 1979 (SozR 2200 § 1385 Nr. 8) und 16. Februar 1982 (SozR 2200 § 1385 Nr. 12) hat der 12. Senat die Auffassung vertreten, daß beim Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme die Beiträge zur Rentenversicherung sich nicht nach der (niedrigeren) Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung, sondern nach der (höheren) in der Rentenversicherung zu richten haben.
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2004 - L 11 KR 773/03

    Beitragspflicht für betriebliche Versorgungsbezüge zur Kranken- und

    Bei Personen, deren Leistungen nach dem SGB III aus einem Arbeitsentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze berechnet würden, würden als Bemessungsgrundlage für die zu zahlenden Beiträge maximal 80% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze gelten (Urteil des BSG vom 29.09.1997 - 8 RKn 4/97 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - L 19 AL 31/06

    Arbeitslosenversicherung

    Mit Urteil vom 29.09.1997 ( - 8 Rkn 5/97 - SozR 3 2600 § 166 Nr. 1 - BSGE 81, 119 - 134; Parallelentscheidungen vom gleichen Tag zu den Az.: 8 Rkn 4/97, 8 Rkn 6/97) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ab dem 01.01.1995 Beitragsbemessungsgrundlage der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung während des Bezuges von Arbeitslosengeld das der Leistung zugrundeliegende Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Zweiges der Sozialversicherung ist, zu dem die Beiträge entrichtet werden, und dieses in einem zweiten Rechenschritt auf 80 v.H. abzusenken ist.
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