Rechtsprechung
   BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12140
BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91 (https://dejure.org/1992,12140)
BSG, Entscheidung vom 07.04.1992 - 8 RKn 6/91 (https://dejure.org/1992,12140)
BSG, Entscheidung vom 07. April 1992 - 8 RKn 6/91 (https://dejure.org/1992,12140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,12140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die "Zeitrentengewährung" - Berufsunfähigkeit auf Grund der Arbeitsmarktsituation - Auslegung des Begriffes "Arbeitsmarkt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.11.1989 - 5a RKn 13/87

    Verweisbarkeit eines Hauers

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Demzufolge ist hier unerheblich, daß die Tätigkeiten nach wie vor in Tarifverträgen erfaßt sind; denn die grundsätzlich zutreffende Annahme, es seien entsprechende Arbeitsplätze auch für den einzelnen Versicherten vorhanden, ist hier widerlegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 19 = BSGE 44, 39 , SozR 2200 § 1246 Nrn 90 und 102 und SozR 2600 § 46 Nr. 20).

    Ferner kann unentschieden bleiben, ob bei der Zeitrentengewährung zwischen einem nicht bestehenden und einem verschlossenen Arbeitsmarkt (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 20) zu differenzieren ist.

  • BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87

    Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bei behinderten Versicherten

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Es kommt demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit darauf an, ob die beim Kläger gegebene BU außer durch seinen Gesundheitszustand auch durch die besonderen Verhältnisse des Arbeitsmarktes iS der geltenden Ursachenlehre wesentlich mitverursacht ist (GS BSGE 30, 167, 178/179; SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

    Der Senat brauchte nicht allgemein auf die Frage einzugehen, unter welchen Umständen Zeitrente nach der Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 RKG (bzw § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) zu gewähren ist (etwa bei zeitlich eingeschränkter Einsatzfähigkeit: BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 8 oder bei Verlust eines behindertengerecht ausgestalteten Arbeitsplatzes: BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Wenn das LSG wegen der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes Dauerrente zuerkannt hat, entspricht dies auch der Rechtsprechung des BSG (vgl ua SozR 2200 § 1246 Nr. 137; für Verwieger 1 vgl SozR 1500 § 62 Nr. 24).

    Nach alledem liegen bei dem Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zeitrente nach § 72 Abs. 1 Satz 2 RKG bzw § 102 Abs. 2 SGB VI nicht vor (ebenso im Ergebnis für die Verweisung eines nicht mehr im Bergbau Beschäftigten auf die Tätigkeit eines Verwiegers 1: BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24).

  • BSG, 27.03.1984 - 5a RKn 26/82

    Behebung des Versicherungsfalles - Rückwirkung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Dies ist insbesondere dadurch zum Ausdruck gebracht worden, daß der jetzige Satz 2 der Vorschrift verselbständigt worden ist, während er vorher als Halbsatz der Vorgängernorm formuliert und damit in die Prognosenotwendigkeit der Vorschrift eingebunden worden war (s BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 8 und BT-Drucks 9/2140 S 103; aA Oberfeld SGb 1984, 507, 508; wie hier Bürck DAngVers 1984, 191).

    Der Senat brauchte nicht allgemein auf die Frage einzugehen, unter welchen Umständen Zeitrente nach der Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 RKG (bzw § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) zu gewähren ist (etwa bei zeitlich eingeschränkter Einsatzfähigkeit: BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 8 oder bei Verlust eines behindertengerecht ausgestalteten Arbeitsplatzes: BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 57).

  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Demzufolge ist hier unerheblich, daß die Tätigkeiten nach wie vor in Tarifverträgen erfaßt sind; denn die grundsätzlich zutreffende Annahme, es seien entsprechende Arbeitsplätze auch für den einzelnen Versicherten vorhanden, ist hier widerlegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 19 = BSGE 44, 39 , SozR 2200 § 1246 Nrn 90 und 102 und SozR 2600 § 46 Nr. 20).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Es kommt demgemäß im vorliegenden Rechtsstreit darauf an, ob die beim Kläger gegebene BU außer durch seinen Gesundheitszustand auch durch die besonderen Verhältnisse des Arbeitsmarktes iS der geltenden Ursachenlehre wesentlich mitverursacht ist (GS BSGE 30, 167, 178/179; SozR 2200 § 1247 Nr. 57).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Obwohl also derzeit praktisch keine Chance besteht, in einem zumutbaren Verweisungsberuf unterzukommen (vgl ua BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110), wird von Gesetzes wegen die zukünftige Veränderbarkeit des Arbeitsmarktes fingiert.
  • BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 38/72

    Fahrhauer - Verweisbarkeit

    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Er hatte daher, wie das LSG verbindlich festgestellt hat (§ 163 SGG), keinerlei auch noch so geringe Chance, als Maschinen- oder Lampenwärter eingesetzt zu werden (vgl zur vormaligen Rechtslage Urteile des BSG vom 14. März 1968 SozR Nr. 22 zu § 46 RKG, vom 11. Juli 1972 SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO und vom 28. Februar 1974 SozR 2600 § 46 Nr. 1) bzw als Pförtner aufzusteigen.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91
    Anlaß für diese Beschlußempfehlungen war die Rechtsprechung des BSG, insbesondere der Beschluß des Großen Senats vom 10. Dezember 1976 (BSGE 43, 75f = SozR 2200 § 1246 Nr. 13), deren finanzielle Auswirkungen nicht abschätzbar schienen und der durch die Beschlußempfehlung Rechnung getragen werden sollte.
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Nach den Feststellungen des LSG sind die Gesundheitsstörungen der Klägerin, die zur Aufhebung ihrer Leistungsfähigkeit führen, einer weiteren Behandlung zugänglich, so dass von einer auf Dauer aufgehobenen Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Beklagte (zum Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfung einer Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung bei befristeten Renten wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eingehend: BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 7. April 1992 - 8 RKn 1/91 - SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91 - veröffentlicht bei Juris) nicht ausgegangen werden kann.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Wie der 8. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 6/91 -) erfordert die Zeitrentengewährung nach dieser Regelung einen grundsätzlich zugänglichen Arbeitsmarkt, der zwar nicht im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rentenantrag, wohl aber in absehbarer Zeit eine Vermittlung in Arbeit ermöglicht, ohne daß die Bedingungen des Arbeitsmarktes allerdings vom Versicherungsträger zu prognostizieren wären.
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/91

    Zeitrente bei unterhalbschichtigem Leistungsvermögen

    Insoweit wird auf die ausführlichen Darlegungen in den Urteilen des Senats vom heutigen Tage (BSGE 70, 230 = SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91) hingewiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 11/07

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung einer unbefristeten in eine

    In diesem Fall war nach damaliger Rechtsprechung von einer dauerhaften Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszugehen mit der Folge, dass volle Erwerbsunfähigkeit bestand und diese ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Versicherten und nicht auch auf der (jeweiligen) Arbeitsmarktlage beruhte (BSG vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/91, BSGE 70, 236 (Rz 8, 20) und - 8 RKn 1/91 - und - 8 RKn 6/91; BSG vom 6. Mai 1999 - B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 unter Rz 22 f.; BSG vom 10. Dezember 1976 - GS 2/75, 3/75, 4/75 und 3/76, BSGE 43, 75; KassKomm/Niesel, § 43 SGB VI Rz 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht