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   BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76   

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https://dejure.org/1976,3649
BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76 (https://dejure.org/1976,3649)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1976 - 8 RU 14/76 (https://dejure.org/1976,3649)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - 8 RU 14/76 (https://dejure.org/1976,3649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 53
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente -

    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
    Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind also etwa die medizinischen Befunde - als Grundlage für die ärztliche Beurteilung der MdE - nicht richtig oder vollständig erhoben worden oder haben sie sich später geändert, dann ist auch eine nur um 5 v. H. von der Schätzung des Versicherungsträgers abweichende Bewertung der MdE durch das Gericht zulässig (vgl. BSG 37, 177, 179 und die dort angeführte Entscheidung des LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1973, 891).

    Der erkennende Senat, der die Frage bisher nicht entschieden hat (vgl. BSG 37, 177, 179), schließt sich dieser Auffassung an; denn es lassen sich keine überzeugenden Gründe erkennen, um eine spätere (neue) Feststellung der Dauerrente anders als die erste zu behandeln.

    Hat der Versicherungsträger dagegen die Gewährung einer Dauerrente abgelehnt, weil eine MdE im rentenberechtigendem Grade nicht vorliege, so ist das Gericht, wenn es den Rentenanspruch bejaht, bei der Bewertung der MdE frei, da in diesem Falle eine Schätzung der MdE durch den Versicherungsträger nicht vorliegt (vgl. BSG 37, 177, 180 und SozR a.a.O. S. 21).

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
    Als äußerste Grenzen der Spanne hat schon das frühere Reichsversicherungsamt Abweichungen um 5 v. H. nach oben oder nach unten angesehen (vgl. BSG 32, 245, 246 f.; 37, 177, 178 f.).

    Das Bundessozialgericht (BSG) ist dem gefolgt und hat dabei auf gesetzliche Regelungen verwiesen, nach denen eine MdE von 10 v. H. die untere Grenze dessen ist, was medizinisch und wirtschaftlich meßbar sei (BSG 32, 245, 249).

    Von diesen Rechtsgrundsätzen ist nicht nur bei einer Neufeststellung der Dauerrente wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse i. S. des § 622 RVO (BSG 32, 245), sondern auch dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die erste Feststellung der Dauerrente streitig ist.

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
    Das gilt allerdings nur unter der - selbstverständlichen - Voraussetzung, daß im Verwaltungsverfahren die Schätzungsgrundlagen richtig ermittelt worden sind, ferner alle für die Schätzung wesentlichen Umstände hinreichend gewürdigt sind und die Schätzung selbst nicht auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (vgl. BSG 11, 102, 118, dort für die Schätzung des Umfangs einer unwirtschaftlichen Behandlungsweise im Kassenarztrecht).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
    Über ihn hatte das LSG als erste Instanz zu entscheiden (BSG 18, 231, Leitsatz 2).
  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76
    Der - während des Berufungsverfahrens ergangene - Dauerrentenbescheid vom 19. September 1974 hat den Bescheid vom 11. September 1973 ersetzt und ist deshalb, wie das LSG zutreffend angenommen hat, trotz Unzulässigkeit der Berufung (BSG 4, 24) nach §§ 96, 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden.
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Ferner wird das LSG im Hinblick auf das Parallelverfahren B 2 U 26/17 R das Vorliegen eines Stützrententatbestands prüfen müssen, der bei einer MdE von unter 10 vH allerdings nicht in Betracht kommt (BSG Urteile vom 27.1.1994 - 2 RU 4/93 - SozR 3-2200 § 581 Nr. 4 und vom 2.11.1988 - 2 RU 39/87 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 7.12.1976 - 8 RU 14/76 - BSGE 43, 53 = SozR 2200 § 581 Nr. 9 = juris RdNr 12).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 26/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Ferner wird das LSG im Hinblick auf das Parallelverfahren B 2 U 25/17 R das Vorliegen eines Stützrententatbestands prüfen müssen, der bei einer MdE von unter 10 vH allerdings nicht in Betracht kommt (BSG Urteile vom 27.1.1994 - 2 RU 4/93 - SozR 3-2200 § 581 Nr. 4 und vom 2.11.1988 - 2 RU 39/87 - juris RdNr 17; BSG Urteil vom 7.12.1976 - 8 RU 14/76 - BSGE 43, 53 = SozR 2200 § 581 Nr. 9 = juris RdNr 12).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ob der angefochtene Bescheid der Beklagten vom 25. August 1994 auch dann nicht rechtswidrig ist, wenn er möglicherweise mehr als 10 Jahre nach einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ergangen ist (vgl BSGE 72, 1 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 22 mwN auch auf die andere Auffassung), muß im derzeitigen Stadium des Verfahrens nicht entschieden werden, denn es steht nicht fest, ob und wann sich die unfallbedingte MdE in einem Ausmaß - nämlich um mehr als 5 vH - verringert hat, das zur Entziehung der Verletztenrente berechtigen würde (vgl BSGE 43, 53, 54 f = SozR 2200 § 581 Nr. 9; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl, § 48 SGB X RdNr 4; vgl ab 1. Januar 1997 § 73 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ).
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