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   BSG, 20.05.1970 - 8 RV 305/69   

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BSG, 20.05.1970 - 8 RV 305/69 (https://dejure.org/1970,11266)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1970 - 8 RV 305/69 (https://dejure.org/1970,11266)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1970 - 8 RV 305/69 (https://dejure.org/1970,11266)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BSG, 20.05.1970 - 8 RV 305/69
    Qind die Voraussetzungen dieses unbestimmten Rechtsbegriffes nicht erfül.t" kann die Ablehnung des Härteausgleichs nicht rechtswidrig sein, weil in diesem Fall die in EUR 89 Abs° ? BVG enthaltene Ermächtigung eine Ermessensentscheidung nicht zuläßt° Das LSG ist der Ansicht gewesen, eine besondere Härte sei darin zu erblicken, daß es wegen des durch einen Dienstunfell verursachten Todes des K° nicht mehr zur Eheschließung gekommen sei, und daß dieser Tod die Absicht zur alsbaldigen Eheschließung vereitelt habe° Das Berufungsgericht hat jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, daß dies nicht allein für die Annahme einer besonderen (BSG 27, 286 ff.
  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BSG, 20.05.1970 - 8 RV 305/69
    einem Bundeswehrsoldeten äurch die Besonderheiten des Wehr" dienstes verhindert werden ist° Er verkennt nicht, daß solche Verhältnisse bei Angehörigen äer Bundeswehr selten, vielleicht sogar sehr selten, sein werden° Dies ändert aber nichts an der Rechtsläge, daß durch 5 80 Abs° 4 Satz 4 und 2 SVG die Vorschriften des BVG - also auch die des 5 89 BVG - entsprechend anzuwenden sind" 1 Nach 589"Abs° 4 BVG kann mit Zustimmungides BMA ein Ausgleich gewährt werden, wenn sich in einzelnen Fällen aus den Vorschrifuen dieses Gesetzes besondere Härten ergebenof ;.r ech der Rechtsprechung des BSG (BSG 27, 75 ff = SozR Nr" 1 zu 5 89 BVG) ist die"besondere "Härte" i"S" des @89 Abs° 4 BVG ein Unbestimmter Rechtsbegriff, der aus dem Gesetz selbst auszulegen und der gerichtlichen.Nachprüfung zugänglich ist" " 5.
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Dies habe das Bundessozialgericht für die Kriegsopferversorgung, die Soldatenversorgung sowie für die Opferentschädigung entschieden (Verweis auf BSGE 27, 286 ; BSG, Urteil vom 20. Mai 1970, 8 RV 305/69 [JURIS]; BSG, FamRZ 1992, S. 808 ).
  • BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90

    Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

    Daß die Klägerin und ihr Verlobter alsbald die Ehe miteinander eingehen wollten und daß die Verwirklichung dieser Absicht durch den unerwarteten Tod verhindert wurde, ist keine Sonderlage im Einzelfall, die als besondere Härte iS des § 89 BVG gewertet werden könnte (zu § 89 BVG: BSGE 34, 96, 97 = SozR Nr. 6 zu § 89 BVG; BSG 20. Mai 1970 - 8 RV 305/69 -, teilweise abgedruckt in SozEntsch SVG BSG IX/4 § 80 Nr. 5).

    Was bisher nicht in allen einschlägigen Entscheidungen des BSG deutlich ausgesprochen worden ist (so aber im Urteil vom 20. Mai 1970 aaO), weil es in diesen Fällen auch nicht darauf ankam, was aber auch das SG in diesem Rechtsstreit herausgestellt hat, folgt aus dem System der Kriegsopferversorgung: Als Kriegsereignisse, die hindernd gewirkt haben müssen, können nicht jegliche Umstände des Krieges einschließlich des Wehrdienstverhältnisses des getöteten Soldaten anerkannt werden.

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