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OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der Abschiebung; Ausbürgerung auf eigenen Antrag; Ehemals rumänischer Staatsangehöriger mit EU-Laissez-Passer; Zusage der Rückübernahme durch rumänische Behörden; Weigerung der Niederlassung auf rumänischem Staatsgebiet
- Judicialis
AuslG § 55 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.12.2002 - 25 A 264.02
- OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96
Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf
Auszug aus OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03
Unter diesen Umständen kann nicht von einem von vornherein aussichtslosen Abschiebungsversuch (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 1 B 78.96 -, Buchholz 402.240 Nr. 1 zu § 55 AuslG 1990) gesprochen werden; die Abschiebung der Antragstellerin i.S. der Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht wäre vielmehr vollzogen. - BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03
Dabei kann offen bleiben, ob unter den Umständen des vorliegenden Falles eine rechtliche Verpflichtung oder Obliegenheit der Antragstellerin bestünde, ihre derzeitige, durch Verzicht bewirkte Staatenlosigkeit durch einen Wiedereinbürgerungsantrag in Rumänien zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 [301] zum Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 [26 f.] zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis). - BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93
Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit
Auszug aus OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03
Dabei kann offen bleiben, ob unter den Umständen des vorliegenden Falles eine rechtliche Verpflichtung oder Obliegenheit der Antragstellerin bestünde, ihre derzeitige, durch Verzicht bewirkte Staatenlosigkeit durch einen Wiedereinbürgerungsantrag in Rumänien zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 [301] zum Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen; Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 [26 f.] zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis). - BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97
Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung
Auszug aus OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03
Ihre etwaige Weigerung, sich in Rumänien niederlassen zu wollen, nur um dadurch in der Bundesrepublik Deutschland - wenn auch lediglich geduldet - verbleiben zu können, wäre (anders als eine fehlende Rückübernahmebereitschaft Rumäniens oder fehlende Ausreisepapiere) kein objektives, der Durchsetzung ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 3 Satz 1 AuslG) entgegenstehendes Vollstreckungshindernis (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 [236] = DVBl. 1998, 278).