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VGH Baden-Württemberg, 18.06.1986 - 8 S 1068/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauNVO § 6; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit eines Discountladens in einem Mischgebiet
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 03.02.1986 - 1 K 468/85
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1986 - 8 S 1068/86
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 285
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt - …
Für die Annahme eines Mischgebietscharakters ist es daher erforderlich und zugleich aber auch ausreichend, dass im jeweiligen Gebiet eine der beiden Hauptnutzungsarten nicht nach Anzahl und/oder Umfang beherrschend und in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309; vgl. auch Senatsbeschluss vom 18.06.1986 - 8 S 1068/86 - VBlBW 1987, 106). - VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 8 S 979/91
Genehmigung eines Bauvorhabens, Verteilung gemeindlicher Planungsabsichten - …
Wird § 15 BauNVO jedoch, gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1988 -- 4 C 34.86 --, BVerwGE 79, 309 und der vorausgegangenen Senatsentscheidung vom 18.6.1986 -- 8 S 1068/86 -- (vgl. dazu eingehend unten 3.1 und 3.2) herangezogen, um ein der planerischen Absicht widersprechendes "Umkippen" eines Mischgebiets zu verhindern, erweist sich § 15 Abs. 1 BauNVO unmittelbar als Instrument zur wirkungskräftigen Durchsetzung der im Bebauungsplan niedergelegten planerischen Absicht der Gemeinde.