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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04   

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VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04 (https://dejure.org/2006,7718)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2006 - 8 S 1190/04 (https://dejure.org/2006,7718)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 8 S 1190/04 (https://dejure.org/2006,7718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Verletzung des Entwicklungsgebots auf Grund Nichtentwicklung des Bebauungsplans aus dem aktuellen Flächennutzungsplan; Auslegung der Ausweisung einer privaten Grünfläche auf den Grundstücken der Antragsteller als geeignetes Mittel zum ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6 (a.F.); ; BauGB § 1 Abs. 7 (n.F.)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung - Festsetzung, Nutzung, Privat, Realisierbarkeit, Finanzierbarkeit, Absehbarer Zeitraum, Bestandsschutz, Entwicklungsperspektive

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Private Grundstücksnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 229
  • VBlBW 2007, 59
  • BauR 2006, 1942 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Setzt der Bebauungsplan eine private Grundstücksnutzung fest, die nach Art und Umfang im zentralen Planbereich in Widerspruch zur privat ausgeübten baulichen Nutzung steht, ohne den betroffenen Eigentümern wirtschaftliche Vorteile zu bieten, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit die bisherige bauliche Nutzung aufgegeben und die plangemäße Nutzung realisiert wird; ist die Nutzungsänderung mit erheblichem Aufwand verbunden (etwa zur Beseitigung des Baubestandes und von Altlasten) gehören dazu auch Angaben zur Finanzierbarkeit (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 -, VGHBW-Ls, Beil.2, B 6; hier: Überplanung des Geländes einer Stahlbaufabrik mit einer privaten Grünfläche).

    In diesem Fall ist die Erwartung, die bauliche Nutzung werde in absehbarer Zeit aufgegeben und das Grundeigentum anschließend plangemäß genutzt werden, durch konkrete Anhaltspunkte plausibel zu machen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - , VGHBW-Ls 1997, Beil. 2, B 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.1998, a.a.O.: Städtebauliche Erforderlichkeit bei nur punktueller Abweichung von der vorhandenen Nutzung).

    Abgesehen davon, dass diese Überlegungen ausweislich der Planunterlagen nicht Gegenstand der planerischen Abwägung waren, sind sie auch zu pauschal, um belegen zu können, dass die Herstellung der festgesetzten privaten Grünfläche nicht nur "in den Sternen steht" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996, a.a.O.), sondern in absehbarer Zeit tatsächlich erfolgen kann.

  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Ist die plangemäße Änderung der privaten Grundstücksnutzung mit erheblichen Kosten verbunden, etwa weil zuvor der bauliche Bestand oder Altlasten beseitigt werden müssen, gehören zur Plausibilität einer Realisierungschance auch Angaben dazu, dass und auf welche Weise dieser Aufwand in absehbarer Zeit erbracht werden kann (zur Relevanz planbedingter Folgekosten für die Gemeinde vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VBlBW 1991, 428 und Beschl. vom 22.05.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310, § 108 VwGO Nr. 237).

    Daher finden sich in den Planunterlagen auch keine Aussagen dazu, ob und auf welche Weise - gegebenenfalls durch die Antragsgegnerin selbst - diese Maßnahmen finanziert werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.02.1991 und vom 22.05.1991, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.04.1998 - 3 S 2241/97 -, BRS 60 Nr. 14 zum Aspekt der Finanzierbarkeit bauplanerischer Festsetzungen als Bestandteil des Abwägungsmaterials und mit Blick auf die Realisierung des Plans).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Denn die Planungsbefugnis umfasst das Recht der Gemeinde, sich im Interesse der langfristigen städtebaulichen Entwicklung eines Gebiets über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.1998 - 3 S 3113/97 -, VBlBW 1999, 174).

    In diesem Fall ist die Erwartung, die bauliche Nutzung werde in absehbarer Zeit aufgegeben und das Grundeigentum anschließend plangemäß genutzt werden, durch konkrete Anhaltspunkte plausibel zu machen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - , VGHBW-Ls 1997, Beil. 2, B 6; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.1998, a.a.O.: Städtebauliche Erforderlichkeit bei nur punktueller Abweichung von der vorhandenen Nutzung).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Anders liegt es jedoch, wenn der Bebauungsplan eine private Nutzung festsetzt, die im zentralen Planbereich nach Art und Umfang der bisher privat ausgeübten baulichen Nutzung widerspricht und den betroffenen Eigentümern für sich genommen keine wirtschaftlichen Vorteile bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.1978 - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 462/95 -, VBlBW 1997, 22 zur Unzumutbarkeit bei Festsetzung unwirtschaftlicher privater Nutzungen).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Daher ist das Abwägungsgebot verletzt, wenn der für die Abwägung maßgebliche Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.08.1989 - 4 NB 24.88 -, DVBl. 1989, 1105, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1988 - 4 C 33.86 -, DVBl. 1988, 844; Urteil vom 27.03.1980 - 4 C 34.79 -, DVBl. 1980, 999; Urteil des Senats vom 02.05.2005 - 8 S 1603/04 -).
  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Bauplanerische Festsetzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können, sind kein geeignetes Mittel, um die damit verfolgte städtebauliche Konzeption umzusetzen, und daher unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. vom 08.09.1999 - 4 BN 14.99 -, BRS 62 Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Daher ist das Abwägungsgebot verletzt, wenn der für die Abwägung maßgebliche Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.08.1989 - 4 NB 24.88 -, DVBl. 1989, 1105, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1988 - 4 C 33.86 -, DVBl. 1988, 844; Urteil vom 27.03.1980 - 4 C 34.79 -, DVBl. 1980, 999; Urteil des Senats vom 02.05.2005 - 8 S 1603/04 -).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Ist die plangemäße Änderung der privaten Grundstücksnutzung mit erheblichen Kosten verbunden, etwa weil zuvor der bauliche Bestand oder Altlasten beseitigt werden müssen, gehören zur Plausibilität einer Realisierungschance auch Angaben dazu, dass und auf welche Weise dieser Aufwand in absehbarer Zeit erbracht werden kann (zur Relevanz planbedingter Folgekosten für die Gemeinde vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, VBlBW 1991, 428 und Beschl. vom 22.05.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310, § 108 VwGO Nr. 237).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Denn die Planungsbefugnis umfasst das Recht der Gemeinde, sich im Interesse der langfristigen städtebaulichen Entwicklung eines Gebiets über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.1998 - 3 S 3113/97 -, VBlBW 1999, 174).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: haushaltsrechtliche Realisierbarkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04
    Daher finden sich in den Planunterlagen auch keine Aussagen dazu, ob und auf welche Weise - gegebenenfalls durch die Antragsgegnerin selbst - diese Maßnahmen finanziert werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.02.1991 und vom 22.05.1991, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.04.1998 - 3 S 2241/97 -, BRS 60 Nr. 14 zum Aspekt der Finanzierbarkeit bauplanerischer Festsetzungen als Bestandteil des Abwägungsmaterials und mit Blick auf die Realisierung des Plans).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 462/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Verstoß gegen das Abwägungsgebot

  • BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und

    Für ihre gegenteilige Ansicht beziehen sich die Antragsteller zu Unrecht auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 10.7.2006 (- 8 S 1190/04 - VBlBW 2007, 59).

    Dem Senat erscheint es bereits fraglich, ob die fehlende Absicht des Eigentümers, sein Grundstück der festgesetzten Nutzung entsprechend zu nutzen, überhaupt zu einem dauerhaften Umsetzungshindernis für einen Bebauungsplan oder jedenfalls für eine einzelne seiner Festsetzungen führen kann (so aber - in einem Extremfall - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 - VBlBW 2007, 59; ähnlich Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, 5. Aufl., S. 228; die fehlende Nutzungsabsicht bzw. fehlende wirtschaftliche Realisierungschance dagegen nur dem Bereich der Abwägung zuordnend BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - BauR 1993, 688; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174; Urt. v. 27.11.1998 - 8 S 1030/98 - VBlBW 1999, 136).

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 1 LA 59/21

    Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl;

    Demzufolge vermag eine Verkehrsfläche als gegenüber den benachbarten Wohngebieten selbstständige Nutzungsart zwei Baugebiete voneinander zu trennen (vgl. über die vom Verwaltungsgericht zitierten Gerichtsentscheidungen hinaus beispielhaft OVG BW, Urt. v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 -, NVwZ-RR 2007, 229 = BRS 70 Nr. 43 = juris Rn. 43; Saarl.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 3 S 2282/06

    Bebauungsplanverfahren; maßgebliche Rechtsvorschriften; Vernehmung von

    Es ist auch nicht erkennbar, dass die plangemäße Nutzung in absehbarer Zeit realisiert werden kann (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2006 - 8 S 1190/04 -, juris), nachdem ein erheblicher Flächenanteil im Plangebiet Grundstückseigentümern gehört, die sich einer Ausweisung von Wohnbauflächen widersetzen.
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 N 16.2497

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan:

    Daraus ergibt sich jedoch kein unauflösbarer Widerspruch; vielmehr wurde die vorhandene Bebauung durch die vom tatsächlichen Bestand abweichenden Festsetzungen "auf Bestandsschutz" gesetzt (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 - juris Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

    Die Voraussetzungen einer Enteignung sind im Normenkontrollverfahren mangels enteignungsrechtlicher Vorwirkung regelmäßig nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 -, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 25.10.2001 - III ZR 76/01 -, BRS 68 Nr. 10); das gilt auch im Zusammenhang mit der Frage der Erforderlichkeit der Planung, die ohnehin nur ein grobes Raster abgibt (zurückhaltend auch Senatsurt. v. 15.12.2003 - 1 KN 532/01 -, juris; höhere Anforderungen stellt wohl VGH Mannheim, Urt. v. 10.7.2006 - 8 S 1190/04 -, BRS 70 Nr. 43).
  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19

    Transportbetonwerk als erheblich belästigender Gewerbebetrieb

    So stand bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan im Jahr 2008 von Anfang an fest, dass mit der Verwirklichung der Festsetzung des Sondergebiets auf Dauer nicht gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - Urt. v. 10.07.2006 - 8 S 1190/04 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 3 S 1793/21

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Transportbetonwerks in Gewerbe- und

    So stand bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan im Jahr 2008 von Anfang an fest, dass mit der Verwirklichung der Festsetzung des Sondergebiets auf Dauer nicht gerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - Urt. v. 10.07.2006 - 8 S 1190/04 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 156/06
    so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2006 - 8 S 1190.04 -, BRS 70 Nr. 43 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - 4 C 30.76 -, BRS 33 Nr. 11.
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