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   VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99   

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https://dejure.org/1999,8395
VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99 (https://dejure.org/1999,8395)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.1999 - 8 S 138/99 (https://dejure.org/1999,8395)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 8 S 138/99 (https://dejure.org/1999,8395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Belehrung über die Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3; Wiedereinsetzung; Dorfgebiet - Zumutbarkeit saisonaler Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO §§ 60, 124a; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 4
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Hinnahme saisonaler Belastungen im Dorfgebiet.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 925
  • ZfBR 2000, 432 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 432 DÖV 2000, 925 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1998 - 9 S 1372/98

    Belehrung über die Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99
    Die Belehrung darüber, daß die zugelassene Berufung zu begründen ist und die Begründung insbesondere einen bestimmten Antrag enthalten muß, kann auch durch eine dem Zulassungsbeschluß beigefügte Verfügung des Vorsitzenden erfolgen (wie VGH Bad-Württ, VBlBW 1999, 62).

    Dabei wurde auch darauf hingewiesen, daß die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten müsse sowie die im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe), womit den Anforderungen von § 58 Abs. 1 VwGO Genüge getan worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.1998 - 9 S 1372/98 -, VBlBW 1999, 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1998 - 8 S 1320/98

    Zur Einordnung eines Gebietes als faktisches Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99
    Die Einordnung eines Gebiets als faktisches Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB setzt nicht voraus, daß den dort vorhandenen Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe ein zahlenmäßiges oder sonstiges Übergewicht zukommt (vgl. das Urteil des Senats vom 25.5.1998 - 8 S 1320/98 -, VBlBW 1998, 464 = PBauE § 34 Abs. 2 BauGB Nr. 4).
  • BVerwG, 02.08.1996 - 4 B 136.96

    Bauplanungsrecht - Anforderungen an die Zulässigkeit einer Sammelstelle für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99
    Der Text des § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO enthält auch keinerlei Hinweis, daß ein - lokaler oder konkreter - innerer (funktionaler) Zusammenhang der Sammelstelle für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit anderen Vorhaben oder Betrieben "im Dorf" gegeben sein muß (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1996 - 4 B 136.96 -, BRS 58 Nr. 68).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99
    Über das Erfordernis, die Berufung innerhalb der genannten Frist zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 - 9 C 6.98 -, NVwZ 1998, 1311) ist sie durch die dem Zulassungsbeschluß beigefügte Verfügung des Vorsitzenden vom 15.1.1999 belehrt worden.
  • BVerwG, 22.11.1994 - 11 C 24.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1999 - 8 S 138/99
    Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung enthielt lediglich den Zulassungsantrag, nicht jedoch einen Antrag in der Sache; davon abgesehen hätte ein solcher ohne spätere Bezugnahme in einer Berufungsbegründung auch nicht ausgereicht (VGH Baden-Württemberg, a.a.O.), so daß die Beigeladene ihre Pflicht gem. § 124a Abs. 3 VwGO innerhalb der Monatsfrist nicht erfüllt hat (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.11.1994 - 11 C 24.94 -, Buchholz 310 § 139 Abs. 3 VwGO Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2000 - 10 S 2317/99

    Zumutbare Lärmimmissionen bei nächtlichen Ernteeinsätzen

    Die Einordnung als faktisches Dorfgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB setzt nicht voraus, dass den dort vorhandenen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben ein zahlenmäßiges oder sonstiges Übergewicht zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1999 - a. a. O., m. w. N.).

    Auch dann würde der Senat die Zumutbarkeit bejahen, da jedenfalls in Dorfgebieten die von einem Betrieb zur Be- und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO) ausgehenden saisonalen Lärmbelästigungen, die sich während der Erntezeit ergeben, im hierfür erforderlichen Umfang hinzunehmen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1999 - 8 S 138/99 - VBlBW-Ls 2000, Beilage 1, B 2) und die Arbeiten des Beigeladenen sich in diesem Rahmen halten.

  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20

    Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende

    Auch sind die besonderen saisonalen Belastungen, die sich während der Erntezeit oder der Weinlese ergeben, grundsätzlich ebenfalls hinzunehmen, denn sie sind mit der Sammlung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse typischerweise verbunden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Oktober 1999 - 8 S 138/99 -, juris Rn. 27).
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