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   OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04   

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https://dejure.org/2004,25278
OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04 (https://dejure.org/2004,25278)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 (https://dejure.org/2004,25278)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 (https://dejure.org/2004,25278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenrechtsstreits; Neubesetzung einer Berufungskommission ohne einen ihr bisher angehörenden Rechtslehrer; Berufungskommission als Organ im Sinne des Hochschulrechts; Widerspruch gegen einen Ausschluss aus einer Berufungskommission; ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO §§ 68 ff.; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; BerlHG § 71 Abs. 1 Nr. 3; ; BerlHG § 73; ; BerlHG § 73 Abs. 2; ; BerlHG § 101 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04
    Denn auch hier muss die Möglichkeit einer Verletzung subjektiver Rechte durch das andere Organ gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog bestehen (Bethge, a.a.O., Rdnr. 226 S. 1122; vgl. auch Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rdnrn. 78, 80; Schoch, JuS 87, 783, 789 m.w.N.; BVerwG, NVwZ 1985, 112, 113; vgl. auch OVGE Bln 13, 47, 49) und schlüssig behauptet werden, weil anderenfalls dieses Streitverfahren ein objektives Beanstandungsverfahren darstellte.

    Das können namentlich mitgliedschaftliche Rechte auf Teilnahme (Kopp/Schenke, a.a.O.) und Mitwirkung (BVerwG, NVwZ 1985, 112, 113) sein.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1984 - 7 A 19/84

    Keine Klagebefugnis eines Kreistagsmitglieds gegen Mitwirkung Befangener

    Auszug aus OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04
    Das wäre mit dem auf Individualrechtsschutz angelegten System der Verwaltungsgerichtsordnung nicht zu vereinbaren (OVG Koblenz, NVwZ 1985, 283).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2001 - 2 M 169/01
    Auszug aus OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04
    Die Bezugnahme des Antragstellers auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. August 2001 - 2 M 169/01 - zur Berufung von Persönlichkeiten nach dem dortigen Landesgesetz über die Errichtung der S. in deren wissenschaftlichen Beirat rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • VGH Bayern, 04.11.2002 - 7 CE 02.1902

    Berufung eines Professors, Vorschlagsliste der Universität, Sondervotum, Bindung

    Auszug aus OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04
    Dieser Berufungsvorschlag ist dem für Hochschulen zuständigen Senatsmitglied zur Entscheidung über die Berufung vorzulegen (§ 101 Abs. 1 und 3 BerlHG) und entfaltet in gewissem Umfang Bindungswirkungen gegenüber staatlichen Entscheidungsträgern (§ 101 Abs. 4 bis 7 BerlHG; vgl. BayVGH, NJW 2003, 1682, 1683).
  • VGH Hessen, 08.08.2008 - 9 B 1667/08
    Ein derartiger Anspruch setzt voraus, dass der Betroffene sich auf eigene, rechtlich besonders geschützte Mitgliedschaftsrechte aus seiner Organteilstellung berufen kann, also eine sogenannte "wehrfähige Innenrechtsposition" innehat (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O.; § 42 Rdnr. 80 mit weiteren Nachweisen).

    Im Innenrechtsstreit kann die Ausstattung von Organen bzw. Organteilen mit eigenen Rechten dann erforderlich und anzuerkennen sein, wenn innerorganisatorische Interessenkonflikte normativ dadurch angelegt sind, dass mit der Zuweisung bestimmter Funktionen eine Förderung eines pluralistisch strukturierten Willenbildungsprozesses sowie eine Ausbalancierung unterschiedlicher Positionen angestrebt wird (vgl. Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 14. Juni 1994 - 4 UE 2433/88 -, ESVGH 44, 291 und juris; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.; Martensen, JuS 1995, 989 f.).

    Ob den einzelnen Angehörigen eines Organs lediglich die objektivrechtliche Kompetenz zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusteht oder ob sie darüber hinaus mit Rechten und Pflichten, also eigenen Wahrnehmungszuständigkeiten für die Aufgabenerfüllung, ausgestattet sind, ist durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Normen zu ermitteln (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. März 2004 - 15 A 2360/02 -, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2014 - 5 N 11.13

    Kein Klagerecht einzelner Professoren der Charité gegen Zuständigkeit für

    Weiter setzt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage voraus, dass die dem festzustellenden Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Rechtsnormen dem Kläger ein eigenes subjektives Recht - bzw. im hochschulverfassungsrechtlichen Organstreitverfahren ein organschaftliches Recht oder eine vergleichbare "wehrfähige" Innenrechtsposition (vgl. Beschluss des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 29. November 2004 - OVG 8 S 146.04 -, juris Rn. 6) - zusprechen und die Verletzung in diesem Recht möglich erscheint.

    Auf die Entscheidung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 29. November 2004 - OVG 8 S 146.04 -, juris, können sich die Kläger für ihre Rechtsansicht nicht stützen.

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 39.10

    Antragsbefugnis; subjektives Recht; Wahrnehmungszuständigkeit in hierarchischer

    Voraussetzung und Kennzeichen solcher subjektiver organschaftlicher Rechte ist allerdings in der Regel, dass die betreffenden Organe bzw. Organteile nach der rechtlichen Konstruktion, die ihren Zuständigkeiten zugrunde liegt, als selbständige Funktionsträger mit eigenem Gewicht ("Kontrastorgane") an einem pluralistisch strukturierten Willensbildungsprozess teilnehmen sollen (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 29. November 2004 - 8 S 146.04 - juris Rn. 6, 9; Kisker, Insichprozess und Einheit der Verwaltung, 1968, S. 38 ff.).
  • VG München, 29.11.2010 - M 3 K 08.4551

    Berufungskommission

    Lediglich wenn diese zur Zweckerreichung dem Schutz eigener Wahrnehmungsinteressen des Mitglieds dienen, kommen organschaftliche Rechte in Betracht (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 29.11.2004, Az. 8 S 146.04 > juris <).
  • VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10

    Unmittelbare Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG durch die

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein solches Verfahren entsprechend den für den Kommunalverfassungsstreit entwickelten Grundsätzen zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - OVG Berlin, Beschl. vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 - VG Hannover, Beschl. vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 -).
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