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   VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 8 S 1520/02   

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https://dejure.org/2002,8831
VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 8 S 1520/02 (https://dejure.org/2002,8831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.2002 - 8 S 1520/02 (https://dejure.org/2002,8831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 8 S 1520/02 (https://dejure.org/2002,8831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozessgebühr - dieselbe Angelegenheit - Vertretung mehrerer Beigeladener

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren Bevollmächtigter, Zeuge, Sachverständiger: Prozessgebühr, Erhöhung, dieselbe Angelegenheit, derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit, Vertretung mehrerer Beigeladener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltliche Prozessgebühr bei gleichzeitiger Vertretung mehrerer Auftraggeber; Vorliegen einer einheitlichen Angelegenheit; Vorliegen eines einheitlichen Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 159
  • VBlBW 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1981 - 9 S 354/81

    Gebühren von Bevollmächtigten bei mehreren Klägern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 8 S 1520/02
    Dabei kann dahinstehen, ob § 7 Abs. 2 BRAGO, der eine solche Addition vorsieht, auf die Beigeladenen überhaupt Anwendung finden kann, wie diese unter Berufung auf ältere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geltend machen (insbesondere: Beschluss vom 13.1.1986 - 7 S 2274/84 - AgrarR 1986, 267 = KostRsp. BRAGO § 6 Nr. 154; der von ihnen zitierte Beschluss vom 30.3.1981 - 9 S 354/81 - KostRsp. BRAGO Nr. 97 ist dagegen nicht einschlägig, weil er die Vertretung mehrerer Kläger durch einen Rechtsanwalt betrifft).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 8 S 1520/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1.99 - NJW 2000, 2289 f.) ist dies dann der Fall, wenn die von der anwaltlichen Tätigkeit umfassten Rechte oder Rechtsverhältnisse auf einem einheitlichen Auftrag beruhen, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrnimmt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1986 - 7 S 2274/84

    Anwaltsgebühren bei Vertretung mehrerer Beigeladener - hier: Teilnehmer am

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 8 S 1520/02
    Dabei kann dahinstehen, ob § 7 Abs. 2 BRAGO, der eine solche Addition vorsieht, auf die Beigeladenen überhaupt Anwendung finden kann, wie diese unter Berufung auf ältere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geltend machen (insbesondere: Beschluss vom 13.1.1986 - 7 S 2274/84 - AgrarR 1986, 267 = KostRsp. BRAGO § 6 Nr. 154; der von ihnen zitierte Beschluss vom 30.3.1981 - 9 S 354/81 - KostRsp. BRAGO Nr. 97 ist dagegen nicht einschlägig, weil er die Vertretung mehrerer Kläger durch einen Rechtsanwalt betrifft).
  • VG Düsseldorf, 19.07.2010 - 13 L 1793/09

    Annahme eines einheitlichen Auftrags als dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 7 Abs. 1

    Ebenso im Ergebnis Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 8 S 1520/02 -, juris; Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 5 K 107/05.TR -, juris.

    Ebenso für einen vergleichbaren Fall Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 8 S 1520/02 -, juris.

  • VG Sigmaringen, 22.08.2006 - NC 6 K 701/05

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung im Bereich der Vergabe von Studienplätzen

    1988, 47; ähnlich - ebenfalls in Einzelfallentscheidungen aus verschiedenen Sachgebieten "eine Angelegenheit" annehmend -: OVG Bremen, Beschluss vom 04.04.2001 - 1 S 80/01 -, NordÖR 2001, 464 Ls., zum Hochschulzulassungsrecht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 E 424/05 -, NVwZ-RR 2006, 437 und VG Würzburg, Urteil vom 08.05.2002 - W 2 K 00.1430 zum Beitragsrecht; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2002 - 8 S 1520/02 -, NVwZ-RR 2003, 159 zur beabsichtigten Verhinderung eines Bauvorhabens durch mehrere Beigeladene; LAG Berlin, Beschluss vom 27.04.2006 - 17 Ta (Kost) 6012/06 -, NJW 2006, 1998 Ls.), auf die sich der Antragstellervertreter beruft, steht der Annahme verschiedener Angelegenheiten nicht entgegen (so zwischenzeitlich auch das VG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2006 - 12A ZE 2890/04 -).
  • VG Berlin, 16.06.2010 - 14 KE 2.05

    Kostenfestsetzung; Hochschulsache; Zulassung zum Studium; Gebühren eines

    Unter diesen Voraussetzungen ist es im Hinblick auf das dem RVG (ebenso wie früher der BRAGO) zugrunde liegende Pauschsystem gerechtfertigt, eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch dann zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammenzufassen, wenn es nicht zu einer Verfahrensverbindung nach § 93 VwGO gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000, NJW 2000, 2289, m. w. N.; ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. März 2001, BauR 2001, 1402 und vom 12. Juli 2005, NVwZ-RR 2006, 437; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 159; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2006, NJW 2007, 395; Bayer. VGH, Beschluss vom 14. April 2009, AGS 2009, 392; teilweise abweichend noch OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 1987, HmbJVBl 1988, 47 f.).
  • VG Trier, 03.06.2005 - 5 K 107/05

    Rechtsanwaltsgebühren für Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit.

    Entscheidend ist, dass die der anwaltlichen Tätigkeit durch die Bevollmächtigung beigegebene Auftragsrichtung einheitlich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 8 S 1520/02 -, NVwZ-RR 2003, 159).
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