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   VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98   

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https://dejure.org/1998,6602
VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98 (https://dejure.org/1998,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.1998 - 8 S 1575/98 (https://dejure.org/1998,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 1998 - 8 S 1575/98 (https://dejure.org/1998,6602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich; Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft aus ökologischen Gründen; Eigentümerinteresse an der Beibehaltung der Bebaubarkeit eines Grundstücks; Grundsatz der Lastengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Folgenlosigkeit der gleichzeitigen Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans für seine formelle Rechtmäßigkeit; Auswirkungen einer gleichzeitigen Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans auf seine formelle Rechtmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 3, 6, § 10 Abs. 3
    Belange des Landschaftsschutzes; Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen; Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 276 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 285 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 285 BauR 2000, 1238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Soweit das Verwaltungsgericht angenommen habe, daß einer nach § 34 BauGB bestehenden Bebaubarkeit eines Grundstücks die Vorschriften einer Landschaftsschutzverordnung schlechthin nicht entgegengehalten werden könnten, mißverstehe es die zitierte Entscheidung des BVerwG vom 24.2.1978 (BVerwGE 55, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1990 - 8 S 104/90

    Bebauungsplan; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Ausweisung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Der vorliegende Fall ist daher nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen die Gemeinde zum Bau einer Straße ohne sachlichen Grund nur die auf der einen Seite gelegenen Grundstücke in Anspruch nimmt, obwohl die Straße zur Erschließung der auf beiden Seiten gelegenen Grundstücke dient (vgl. zu einer solchen Konstellation: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.1990 - 8 S 104/90; BGH, Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 114/75 -, BGHZ 67, 320).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Der Ansicht des 3. Senats des Verwaltungsgerichtshofs, daß die Ausfertigung eines Bebauungsplans unter dem Datum seines Inkrafttretens verspätet sei und zu einem Verkündungsmangel führe (Beschl. v. 25.1.1995 - 3 S 3125/94 -, VBlBW 1995, 402), vermag der erkennende Senat daher nicht zu folgen.
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Der vorliegende Fall ist daher nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen die Gemeinde zum Bau einer Straße ohne sachlichen Grund nur die auf der einen Seite gelegenen Grundstücke in Anspruch nimmt, obwohl die Straße zur Erschließung der auf beiden Seiten gelegenen Grundstücke dient (vgl. zu einer solchen Konstellation: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.7.1990 - 8 S 104/90; BGH, Urt. v. 11.11.1976 - III ZR 114/75 -, BGHZ 67, 320).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, UPR 1996, 311 = PBauE § 12 BauGB Nr. 16) darf allerdings die Ausfertigung eines Bebauungsplans nicht erst nach der ortsüblichen Bekanntmachung vorgenommen werden.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    Diese Abwägung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98
    In der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3) ist vielmehr anerkannt, daß die Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft auch der Unterstützung landespflegerischer Ziele dienen kann, wenn sie der Bewahrung einer vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung und dadurch zugleich der Vernetzung der Schutzgebiete dient.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    BVerwG 4 B 129.98 VGH 8 S 1575/98.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

    Das Abwägungsergebnis verstößt entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch nicht gegen das - im Bauplanungsrecht aus § 1 Abs. 6 BauGB und Art. 3 Abs. 1 GG entwickelte - ''Gebot der Lastengleichheit'' (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1998 - 8 S 1575/98), wobei zugunsten der Antragstellerin unterstellt werden kann, daß dieses Gebot auch im Rahmen einer Abwägungsentscheidung nach §§ 1 Abs. 2 BNatSchG, 1 Abs. 3 NatSchG zu beachten ist.

    Die Entscheidung des Gemeinderats, das Grundstück der Antragstellerin von einer Bebauung freizuhalten, ist unter diesen Umständen Ausdruck der besonderen Situation, in der sich dieses Grundstück befindet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.1998 - 8 S 1575/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

    Auch der Senat vermag solche nicht zu erkennen; insbesondere ist der Plan - entgegen der Andeutung der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung - am Tag der Bekanntmachung ordnungsgemäß ausgefertigt worden (vgl. das Urteil des Senats v. 18.9.1998 - 8 S 1575/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2013 - 8 S 2145/12

    Bebauungsplan; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; Rügeverlust; konkrete

    Da es regelmäßig tatsächlich nicht möglich sein dürfte, die Bekanntmachung des Bebauungsplans nach seiner Ausfertigung noch am selben Tage zu bewirken, kann der Umstand, dass das Datum der Bekanntmachung und das Datum der Ausfertigung durch den Bürgermeister übereinstimmen, ein starkes Indiz dafür sein, dass die korrekte Reihenfolge nicht gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -NVwZ 1999, 878 zum Senatsurteil vom 18.09.1998 - 8 S 1575/98 - juris).
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