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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02   

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VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 (https://dejure.org/2002,2007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in Bebauungsplan ; Äußerliche Zusammenfassung in einer Satzung ; Regelungen in örtlichen Bauvorschriften ; Zulässigkeit bestimmter Ziegel oder Dachsteine ; Abwägung öffentlicher und privater Belange; Bestimmtheit einer ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; LBO § 74 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Bauvorschriften; Bebauungsplan; Zusammenfassung; Abwägungsgebot; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    Örtliche Bauvorschriften; Bebauungsplan; Zusammenfassung; Abwägungsgebot; Bestimmtheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung örtlicher Bauvorschriften nach neuer LBO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 252 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 123
  • BauR 2002, 1750 (Ls.)
  • BauR 2003, 180
  • BauR 2003, 81
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 7 A 2386/98

    Gestalterische Festsetzungen hinsichtlich der Dachfarbe)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    In Bezug auf eine ähnliche Vorschrift, nach der die Dacheindeckung "mit Materialien der Grundfarbe rot" zu erfolgen habe, hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - (BauR 2000, 1472) zu der gleichen Frage Folgendes ausgeführt: .

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Nach der Ansicht des OVG Niedersachsen (Urt. v. 7.11.1995 - 11 A 293/94 - NVwZ-RR 1996, 491) ist die in einer Gestaltungsfestsetzung verwendete Farbbezeichnung "rot-braun" mehrdeutig, da sie sowohl so verstanden werden könne, dass die gesamte Farbpalette von rot bis braun erfasst werde, als auch so interpretiert werden könne, dass damit eine aus beiden Elementen bestehende Farbmischung gemeint sei.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Das dürfte jedoch unschädlich sein, da es sich bei der Entscheidung über das "Ob" einer Abbruchsanordnung um ein sogenanntes intendiertes Ermessen handelt (zu diesem Begriff BVerwG, Urt. v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55; Borowski, DVBl 2000, 150).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PBauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält dagegen weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine Ermächtigung (BVerwG, Urt. v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 55).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 C 12/88

    Änderung örtlicher Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Die Aufnahme in den Bebauungsplan bedeutet danach nicht die bloße "technische" Zusammenführung verschiedener Regelungen in einem Planwerk, sondern planerische Entwicklung, Bürgerbeteiligung, gemeindliche Willensbildung und abschließende Entscheidungsfindung für ein in seinen Einzelheiten auf einander abgestimmtes Planungskonzept (Gaentzsch, a.a.O., Rn. 70; ähnlich NdsOVG, Urt. v. 14.9.1990 - 1 C 12/88 - BauR 1991, 174 sowie Manssen, a.a.O.).
  • BVerwG, 12.03.1991 - 4 NB 6.91

    Bauplanungsrecht: Regelungsbefugnis des Landesgegestzgeber hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02
    Da der Ausdruck "Festsetzung" regelmäßig in einem rechtstechnischen Sinne gemeint ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.3.1991 - 4 NB 6.91 - NVwZ 1991, 874), weist auch das darauf hin, dass die landesrechtlichen Regelungen im Falle ihrer Aufnahme in einen Bebauungsplan nicht nur äußerlich mit diesem verbunden werden, sondern als ein integraler Bestandteil eines einheitliches Planungswerks zu verstehen sind.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Auch handelt es sich trotz des Umstands, dass die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Abs. 7 LBO zusammen mit dem Bebauungsplan "Melcherleshorn II" in einem Verbundverfahren und formal in einer Satzung zusammengefasst beschlossen wurden, bei dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften materiell um unterschiedliche Satzungen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 26 ff.; Senatsurteil vom 9.8.2002 - 5 S 818/00 - VBlBW 2003, 208, juris Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere

    Schließlich habe der Senat eine vergleichbare Regelung in einer Entscheidung vom 22.4.2002 (- 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123) als rechtmäßig angesehen.

    Einzelheiten der Dachgestaltung können dagegen nicht durch planerische Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BauGB oder der Baunutzungsverordnung getroffen werden (Urteil des Senats vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123; BVerwG, Urteil vom 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000, 1169; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22.4.2002, a.a.O.) gehören zur äußeren Gestaltung einer baulichen Anlage auch Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie namentlich Material und Farbe der Dacheindeckung.

    Dieses Gebot schließt jedoch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O., unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 9.2.2000, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).

    Entgegen der Ansicht der Kläger lässt dieser Umstand jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat, die von der umstrittenen Gestaltungsbestimmung berührt werden (BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662 = PbauE § 214 Abs. 3 BauGB Nr. 3; Urteil des Senats vom 22.4.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.10.2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Für die Festsetzung von Dachformen oder anderen Einzelheiten der Dachgestaltung enthält aber weder § 9 BauGB noch die BauNVO eine entsprechende Ermächtigung (vgl. VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris) so dass den Gemeinden zur Verwirklichung des Ziels, eine bereits vorhandene Einheitlichkeit der Dachlandschaft auch auf neue Baugebiete zu erstrecken, nur die Möglichkeit bleibt, gestalterische Festsetzungen auf der Grundlage von § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO zu erlassen.

    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist und es unter Umständen sogar einer fachlich-sachverständigen Begutachtung bedarf (HessVGH, Urteil vom 28.04.2005, 9 UE 372/04, beck-online; OVG RP, Urteil vom 05.08.1993, NVwZ-RR 1994, 429; Urteil vom 07.05.1997, 1 A 12050/96, ESOVG-RP; OVG NRW, Urteil vom 09.02.2000, NVwZ-RR 2001, 14; VGH BW, Urteil vom 22.04.2002, 8 S 177/02, juris; BayVGH, Beschluss vom 23.11.2001, 26 ZB 99.3368, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung;

    macht er rechtlich geltend, dass die Gemeinde der Verpflichtung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die sich aus dem Umstand ergibt, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123 m.w.N.), nicht hinreichend nachgekommen sei, weil ein wesentlicher Belang gar nicht in die Abwägung eingestellt oder jedenfalls dabei fehlerhaft berücksichtigt worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Soweit verschiedentlich bei Abgabensatzungen Anforderungen an die Entscheidungsgrundlagen - etwa an die zugrundeliegende Gebührenkalkulation - gestellt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.08.1989 - 2 S 2805/87 -, VBlBW 1990, 103, Urt. v. 20.01.2010 - 2 S 1171/09 -, juris Rn. 30) und bei örtlichen Bauvorschriften eine Abwägung für erforderlich gehalten wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123, Urt. v. 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, ESVGH 57, 82), lässt sich dies jedenfalls nicht auf Satzungen nach § 41 Abs. 2 StrG übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 1 LBO sind sie als Festsetzungen zulässigerweise zusammen mit dem Bebauungsplan beschlossen worden, wobei sich das Verfahren für ihren Erlass in vollem Umfang nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften richtet (§ 74 Abs. 7 LBO; zur Zulässigkeit der Aufnahme der ÖBV in einem Bebauungsplan, vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 172/02 -, VBlBW 2003, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

    Diese Ermächtigung bezieht sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht nur auf Einfriedigungen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - 8 S 1046/02 -, BRS 65 Nr. 145 zu § 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO).

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 -, VBlBW 2003, 123).

    Dieser Umstand lässt jedoch für sich allein nicht darauf schließen, dass sich der Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Änderung der Bebauungsvorschriften nicht mit den jeweiligen Belangen abwägend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.04.2002 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften dürfen äußerlich in einer Satzung zusammengefasst werden, wenn es sich auch materiell um zwei Satzungen handelt und der Landesgesetzgeber - wie der baden-württembergische - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch gemacht hat (Senatsurteil vom 22.04.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2021 - 5 S 2159/18

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Ermittlung der betroffenen

    Darüber hinaus sind die örtlichen Bauvorschriften, die in Baden-Württemberg mangels landesrechtlicher Ermächtigung nicht als Festsetzungen (vgl. § 9 Abs. 4 BauGB) Teil des angegriffenen Bebauungsplans sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - VBlBW 2003, 123, juris Rn. 24), aufgrund von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, § 4 AGVwGO als eigenständige Satzung als im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift zulässiger Verfahrensgegenstand (vgl. Sauter, LBO, § 74 Rn. 20).

    Denn die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.4.2002 - 8 S 177/02 - juris Rn. 47).

  • VGH Hessen, 28.04.2005 - 9 UE 372/04

    Dacheindeckung; Festsetzung der Dachpfannenfarbe; gestalterische Festsetzung

    Dass durch eine positive Bestimmung über die Farbgestaltung von Dacheindeckungen in der Bestimmung nicht genannte Farbvarianten in einer die Baufreiheit einschränkenden Weise ausgeschlossen werden, liegt derart offen auf der Hand, dass die Nichterwähnung dieser Belastung für die Grundstückseigentümer in der Begründung des Bebauungsplans nicht als Beleg dafür dienen kann, die planende Gemeinde habe diesen Belang übersehen und nicht in ihre Abwägung eingestellt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 81 = VBlBW 2003, 123; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, NVwZ-RR 2001, 14 = BauR 2000, 1472 = BRS 63 Nr. 166).

    Demzufolge handelt es sich bei dem Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, um ein vom Gesetz anerkanntes Ziel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02 -, BauR 2003, 180 = VBlBW 2003, 213 zu der dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 HBO 1993 entsprechenden Vorschrift des § 74 LBO BW).

    Den unbestimmten Rechtsbegriffen ist immanent, dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall - namentlich in Grenzbereichen - nur im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist und es unter Umständen sogar einer fachlich-sachverständigen Begutachtung bedarf (so zu einer Farbfestsetzung "Grundfarbe rot": OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Februar 2000 - 7 A 2386/98 -, BauR 2000, 1472, und zu einer Farbfestsetzung "rot bis rotbraun": VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 2002 - 8 S 177/02, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 3005/06

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung in Misch- und Kerngebieten durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20

    Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 8 S 538/12

    Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei neben

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2014 - 3 S 1564/13

    Änderung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren; Aufhebung von

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17

    Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 8 S 1712/09

    Vereinbarkeit nationaler baurechtlichen Vorschriften zur Umweltprüfung mit

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 1 BV 17.1634

    Toskana-Haus ohne Ortsbildbeeinträchtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 8 S 1213/09

    Baugenehmigung für eine Plakattafel im Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 8 S 1213/09

    Verbot von Werbeanlagen durch kommunale Satzung!

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 3 L 102/13

    Gestaltungsregelungen als Festsetzungen in einer Ergänzungssatzung; Wandlung

  • VG Göttingen, 22.06.2022 - 2 A 251/19

    Bauvorschrift, örtliche; Bestimmtheit; Dacheindeckung; Dachfarbe; Konzept;

  • VG Gera, 19.06.2003 - 4 K 282/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Werbeanlage; Ausschluss

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