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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98   

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VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Errichtung gewerblicher Sendeanlage in einem Wohngebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBO §§ 49, 50 Abs. 2, § 50 Anh. Nr. 26
    Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LBO §§ 49, 50 Abs. 2, § 50 Anh. Nr. 26
    Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 218
  • DÖV 2000, 82
  • BauR 2000, 712
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1993 - 4 B 7.93

    Revisionszulassungsgrund auf Grund des Beschwerdevorbringens - Zulässigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Das unterscheidet, was die Klägerin verkennt, den vorliegenden Fall von demjenigen einer Amateurfunkerantenne (vgl. etwa: BVerwG, Beschluß v. 23.6.1993 - 4 B 7.93 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8): Wenn ein Hausbewohner eine derartige Antenne anbringt, erweitert er lediglich die Wohnnutzung um eine zuvor nicht vorhandene Variante, die aber als Hobby Ausdrucksform des Wohnens bleibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 8 S 2713/97

    Rechtsirrige Annahme der Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens und daraus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 28.4.1998 - 8 S 2713/97; PBauE § 36 BauGB Nr. 9) unterfällt eine derartige Einrichtung dem Begriff der Anlage, die dem Fernmeldewesen dient (Nr. 26 des Anhangs zu § 50 LBO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89

    Zur Zulässigkeit einer 10 m hohen Funkantenne auf Flachdach im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Danach ist die Station, wenn man nur ihre Antennen in die Betrachtung einbezieht, wohl verfahrensfrei, weil sie die Höhe von 5 m nicht überschreiten und - jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 27.6.1990 - 3 S 2655/89 -, ESVGH 41, 32 = BRS 50 Nr. 189; ebenso: Ruf, LBO, 1996, § 50 RdNr. 3; Sauter, LBO, 3. Aufl., § 50 RdNr. 106) zur Zehn-Meter-Grenze bei Antennen - die Höhe des Hauses, auf dem sie stehen, außer Betracht bleibt.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Sie ist auch nicht als Nebenanlage i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO (zur Anwendung kommt im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans "First" die BauNVO 1968, vgl.: BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 31.85 -, DVBl. 1987, 486 = PBauE § 12 BauGB Nr. 7) genehmigungsfähig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 7 B 985/10

    Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergieanlage

    vgl. zur ähnlich gelagerten Fallgestaltung der Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2002 - 7 B 924/02 -, BRS 65 Nr. 158, und vom 29. April 2002 - 10 B 78/02 -, BRS 65 Nr. 202; insoweit für die vergleichbare Rechtslage in anderen Bundesländern VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164, und Beschluss vom 8. Februar 2002 - 8 S 2748/01 -, BRS 65 Nr. 157; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, BRS 65 Nr. 203; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3629/00 -, BRS 63 Nr. 174.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Indem der Gesetzgeber in Nr. 30 n.F. nicht mehr nur schlichte Antennenanlagen bis 10 m Höhe für verfahrensfrei erklärt, sondern auch solche einschließlich der Masten und zugehöriger Versorgungseinheiten bis zu einer bestimmten Größe, hat er der Auslegung von Nr. 26 den Boden entzogen, dass Mobilfunksendeanlagen der vorliegenden Art nur dann verfahrensfrei sind, wenn sie als bauliche Anlagen mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² Grundfläche und bis zu 5 m Höhe, ausgenommen Gebäude, dem Fernmeldewesen dienen (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 und Beschl. v. 08.02.2002 - 8 S 2748/01 - VBlBW 2002, 260).

    Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 BauNVO 1962/68/77 sind aber in § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1962/68/77 nur solche Nebenanlagen gemeint, deren (Hilfs-)Funktion sich auf einzelne Baugrundstücke oder auf das konkrete Baugebiet beschränkt (BVerwG, Beschl. v. 01.11.1999 - 4 B 3.99 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 15 = VBlBW 2000, 146; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 9).

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.3055

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Mobilfunk-Sendeanlage in einem reinen

    In dieser Festsetzung kommt auch das planerische Grundanliegen der Beklagten zum Ausdruck, das reine Wohngebiet kompromisslos von allen gewerblichen und sonstigen Nutzungen freizuhalten, die die Wohnruhe beeinträchtigen könnten (ähnlich VGH BW vom 26.10.1998 DÖV 2000, 82/83; bestätigt durch BVerwG vom 1.11.1999 NVwZ 2000, 680/681).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 924/02

    Nutzungsverbot für eine ohne Baugenehmigung auf einem Wohngebäude errichtete

    So im Ergebnis auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164; Hess. VGH, Urteil vom 19.12.2000 - 4 TG 3629/00 -, BRS 63 Nr. 174; Nds. OVG, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - BauR 2002, 772; VGH, Beschluss vom 8.2.2002 - 8 S 2748/01 -, VBlBW 2002, 260; OVG NRW, Beschluss vom 29.4.2002 - 10 B 78/02 -.

    Für die Frage der Genehmigungspflichtigkeit einer Mobilfunkanlage im Land Nordrhein-Westfalen ist es daher unerheblich, ob der Mobilfunkbetreiber sich für eine sog. "indoor-Lösung" entscheidet, bei der die für den Betrieb der Mobilfunkanlage erforderlichen technischen Einrichtungen im Gebäude selbst - z.B. in einem bestehenden Keller- oder Dachraum oder in einem sonstigen, bislang zu anderen Zwecken genutzten Raum - untergebracht werden und lediglich der Antennenmast mit den einzelnen Antennenelementen neu auf oder an dem Gebäude angebracht wird - für andere Bundesländer vgl. die Sachverhalte in: VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, a.a.O., und VGH, Beschluss vom 8.2.2002 - 8 S 2748/01 -, a.a.O. oder ob er - wie hier - eine sog. "outdoor-Lösung" wählt, bei der keines der notwendigen Elemente der Mobilfunkanlage innerhalb der bestehenden Bausubstanz untergebracht wird, sondern alle Elemente auf bzw. an dem Gebäude neu angebracht werden.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01

    Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude

    Die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar (Bestätigung des Senatsurteils vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - PBauE § 14 BauNVO Nr. 9).

    Der Senat hat - wie der Klägerin bekannt ist - in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation in und auf einem Wohnhaus eine Nutzungsänderung darstelle, weil sie der bisher vorhandenen ausschließlich dem Wohnen dienenden Nutzungsart eine neue hinzufüge, die die Variationsbreite individueller Gestaltungen einer Wohnnutzung überschreite (Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 9; dem folgend: HessVGH, Urteil vom 19.12.2000 - 4 TG 3629/00 - ZfBR 2001, 414).

  • VG Freiburg, 15.10.2003 - 7 K 2169/02

    Mobilfunkantenne an Feuerwehrhaus rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt.v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218) fügt die Anbringung einer Mobilfunkantenne der bisherigen Nutzungsart nämlich eine neue hinzu; zwar ist diese Entscheidung zur Errichtung einer Mobilfunkantenne an einem Wohngebäude ergangen, sie ist jedoch auf die vorliegende Fallgestaltung übertragbar.

    Abgesehen davon gelten im Hinblick auf die Installationen im Betriebsraum (Betriebscontainer) weitergehende brandschutzrechtliche Anforderungen (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1998, a. a. O.).

    Zwar hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.10.1998  (- 8 S 1848/98 -) die Auffassung vertreten, dass die dortige Entscheidung des Satzungsgebers, in einem reinen Wohngebiet Läden, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe auszuschließen und darüber hinaus (auf der Grundlage des § 111 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LBO a.F.) eine Sammelantenne vorzuschreiben, zu den Grundzügen der Planung gehören kann.

  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Die Baugenehmigungspflicht ist auch danach zu beurteilen, ob mit einer weiteren Hauptnutzung des Gebäudes, an dem die Antennenanlage angebracht wird, dessen bisherige Art der baulichen Nutzung durch Hinzufügung einer neuen Nutzungsart rechtserheblich geändert wird (VGH Bad.- Württ., U. v. 26.10.1998 -- 8 S 1848/98 -- in VBlBW 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 8 S 243/04

    1. Grenzwerte nach § 2 der 26. BImSchV verstoßen nicht gegen Art 2 Abs 2 S 1 GG.

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob die Angabe des Sendebereichs nach der Neufassung des § 14 Abs. 2 BauNVO 1990 bauplanungsrechtlich überhaupt noch relevant ist (zur bauplanungsrechtlichen Bedeutung des Sendebereichs nach der Vorschrift des § 14 Abs. 1 BauNVO 1968 vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.1999 - 4 O 3.97 [richtig: 4 B 3.99 - d. Red.] -, NVwZ 2000, 680; Senatsbeschl. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 5 S 1280/02

    Einwendungsausschluss trotz mangelhafter Bauvorlage

    Nur am Rande bemerkt der Senat, dass Bauvorlagen für Anlagen der vorliegenden Art möglicherweise auch hinreichend bestimmte Angaben über das Sendegebiet enthalten müssen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 LBOVVO), weil diese Angaben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können (etwa nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1968; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218, vgl. auch, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisend, BVerwG, Beschl. v. 1.11.1999 - 4 B 3.99 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 15 = NVwZ 2000, 680).
  • VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3629/00

    Baugenehmigungspflicht einer Mobilfunkstation - Nutzungsänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2002 - 10 B 78/02

    Baugenehmigungspflicht der Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage eines

  • VG Stuttgart, 24.10.2001 - 16 K 735/01

    Mobilfunkanlage; zur Baugenehmigungspflicht

  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

  • VG Gießen, 29.08.2000 - 1 G 2224/00

    MOBILFUNKSENDEANLAGE; BAUGENEHMIGUNGSFREIHEIT; VORLAGE EINES BAUANTRAGES;

  • VG Neustadt, 30.04.2008 - 3 K 1384/07

    Genehmigungspflicht baulicher Änderungen - hier: zusätzliche Mobilfunkantenne

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2002 - 10 L 680/02

    Mobilfunkanlage genehmigungsfrei

  • VG Düsseldorf, 28.08.2001 - 9 L 1021/01

    Vorläufige Untersagung der Fortführung von Bauarbeiten an einer Mobilfunkanlage

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03

    Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude

  • VG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4 L 3208/01

    Anforderungen an die Substantiierung eines Verstoßes gegen materielles

  • VG Sigmaringen, 25.04.2001 - 7 K 1173/00

    Mobilfunksendemast

  • VG Schleswig, 09.05.2003 - 5 A 157/02
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