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   VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89   

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VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89 (https://dejure.org/1989,2915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.1989 - 8 S 1863/89 (https://dejure.org/1989,2915)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 1989 - 8 S 1863/89 (https://dejure.org/1989,2915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflicht einer Baugenehmigungsbehörde nach § 59 Abs. 1 LBO von wirtschaftlichen Auswirkungen einer Baugenehmigung auf Konkurrenzbetriebe; Frage der Verletzung der Art. 12 Abs. 1 und 14 und 2 Abs. 1 GG durch die Erteilung einer Baugenehmigung an einen Konkurrenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbsneutralität einer Baugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 575
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81

    Selbständig tätiger Handwerksmeister - Ausnahmebewilligung an einen Dritten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Art. 12 GG schützt den Kläger als Gewerbetreibenden nur vor berufs- und gewerbespezifischen Eingriffen, nicht aber davor, daß ein Konkurrent die Erlaubnis zur Errichtung einer baulichen Anlage bzw. zu einer gewerblichen Tätigkeit erhält (BVerwG., B. v. 20.7.1983 5 B 237.81 , DVBl. 1983, 1251).

    In diese Freiheit wird durch hoheitlichen Handeln, das andere ebenfalls am Wettbewerb teilhaben läßt, nicht eingegriffen (BVerwG., Beschl. v. 20.7.1983 a.a.O.).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Im übrigen werden bloße Wettbewerbschancen, auf die sich die Baugenehmigung auswirken kann, durch Art. 14 GG nicht geschützt (BVerfGE 36, 281, 290).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift erteilt worden wäre und sich dieser Verstoß, weil für den Nachbarn schwer und unerträglich, als rechtswidriger Eingriff in dessen Eigentumsrecht darstellte (vgl. BVerwG., Urt. v. 13.6.1969 - IV C 234.65 , BVerwGE 32, 170).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Aus dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG ) kann ein Abwehrrecht gegen die Baugenehmigung ebenfalls nicht hergeleitet werden ( BVerwG, Urt. v. 29.7.1977 - IV C 51.75 - BVerwGE 54, 211, 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Die Ausfertigung geschieht durch handschriftliche Unterzeichnung eines des Authentizität des Normeninhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigenden Textes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.8.1984, NVwZ 1985, 206).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89
    Dies gilt namentlich für das im Tatbestandsmerkmal des "Einfügens" enthaltene Gebot der Rücksichtnahme (BVerwG., Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 386), was bei dem Bauvorhaben, der Erstellung einer Selbstbedienungswaschanlage, auf der Hand liegt und deshalb auch keiner weiteren Begründung bedarf, nachdem der Kläger selbst eine gleichartige Einrichtung betreibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1449/91

    Keine Beschränkung der allgemeinen baurechtlichen Zulassung eines Bauproduktes

    Die Zulassung ist, ebenso wie eine Baugenehmigung, berufs- und wettbewerbsneutral und dient nicht dem Schutz eines Unternehmers gegen hinzutretende unerwünschte Konkurrenten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.8.1989 - 8 S 1863/89 -, BRS 49, Nr. 158).

    Art. 12 GG schützt die Klägerin als Gewerbetreibende zudem nur vor berufs- und gewerbespezifischen Eingriffen, nicht aber davor, daß auch Konkurrenten in den Genuß der Zulassung kommen und dadurch verbesserte Marktchancen für den Verkauf zulassungskonformer Gerüstbauteile erhalten (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, BVerwGE 65, 166, 173; Beschluß vom 20.7.1983, DVBl. 1983, 1251; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.8.1989, a.a.O.).

    Die Fähigkeit der Klägerin, sich als verantwortliche Unternehmerin und Marktführerin weiterhin wirtschaftlich erfolgreich auf diesem Markt zu betätigen, wird nicht in Frage gestellt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, a.a.O., m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

    Der einzelne Gewerbetreibende - hier die Antragstellerin - hat weder einen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Wettbewerbssituation nicht verschlechtert wird, noch ist sein dahin gehendes Interesse schutzwürdig, weil er mit neuer Konkurrenz ständig rechnen muss (im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung vgl. BVerwG, U. v. 17.12.2009 - 4 C 1/08 - BVerwGE 136, 18 = juris Rn. 10; BayVGH, B. v. 14.1.2003 - 14 CS 02.2395 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 14.10.2015 - 15 ZB 15.1404 - juris Rn. 18; VGH BW, B. v. 15.8.1989 - 8 S 1863/89 - NVwZ 1990, 575; HessVGH, B. v. 12.8.2013 - 3 B 1219/13 - juris Rn. 2; VG München, B. v. 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023 - juris Rn. 16; VG Ansbach, U. v. 22.7.2010 - AN 18 K 09.01907 - juris Rn. 66 ff.; VG Würzburg, B. v. 10.5.2005 - W 5 S 05.360 - juris Rn. 29; VG Minden, B. v. 18.2.2005 - 1 L 83/05 - juris Rn. 8; zur mangelnden Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 VwGO im Falle eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan vgl. BVerwG, B. v. 16.1.1990 - 4 NB 1/90 - NVwZ 1990, 555 = juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 26.2.1997 - 4 NB 5/97 - NVwZ 1997, 683 = juris; BVerwG, U. v. 3.4.2008 - 4 CN 4/07 - Rn. 19; BayVGH, U. v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 2 NE 12.2012 - juris Rn. 10 ff.; HessVGH, U. v.13.2.2014 - 3 C 833/13.N - juris Rn. 23 ff.; OVG NW, U. v. 3.12.2015 - 2 D 91/14.NE - juris Rn. 38 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Daß dieser Aspekt im einfach-gesetzlichen Baunachbarstreit nicht erfaßt wird (vgl. zur Wettbewerbsneutralität der Baugenehmigung VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1989 - 8 S 1863/89 -, NVwZ 1990, 575) genügt allein nicht.
  • VG Berlin, 19.06.2009 - 19 A 234.08

    Werbeunternehmen kann Werbung durch Stiftung Denkmalschutz nicht verhindern

    Vielmehr sind die Vorschriften der Landesbauordnungen ebenso wie die des Baugesetzbuches - BauGB - (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 4 NB 5/97 -, NVwZ 1997, 683) "wettbewerbsneutral" (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, 17. Ergänzungslieferung 2008, § 42 VwGO, Rdnr. 320; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 15. August 1989 - 8 S 1863/89 -, NVwZ 1990, S. 575; OVG Münster, Beschluss vom 9. März 2007 - 10 B 2675/06 -, zit. nach [...]).

    Abgesehen davon, dass ein Anspruch auf die begehrte Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung voraussetzt, dass eine Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vorliegt, deren Einhaltung als Überwachungsaufgabe im Aufgabenkreis der Bauaufsichtsbehörde liegt (vgl. § 58 Abs. 1 BauO Bln ), schützt das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit ( Art. 12 GG ) Gewerbebetreibende nur vor berufs- und gewerbespezifischen Eingriffen, nicht aber davor, dass die durch einen Konkurrenten errichtete bauliche Anlage legalisiert (VGH Mannheim, Beschluss vom 15. August 1989 a.a.O.) bzw. ein bauaufsichtliches Einschreiten dagegen abgelehnt wird.

  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Hierbei kann dahinstehen, ob eine Zusicherung bereits nach § 38 Abs. 1 Satz 2 VwVfG unwirksam ist, weil der Beklagte bisher das nach § 14 PBefG vorgesehene Anhörungsverfahren nicht durchgeführt hat oder ob eine fehlende Beteiligung Dritter mit der Folge nachgeholt werden kann, dass eine Zusicherung rechtmäßig wird (vgl. hierzu Bay. VGH UPR 1990, 68; BVerwG DÖV 1991, 34; Kopp/Ramsauer, Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl., § 38 Anm. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08

    Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der

    Das Bau(-nachbar-)recht ist wettbewerbsneutral und vermittelt weder im Hinblick auf den Markt für Gewerbeimmobilien noch demjenigen für (Lebensmittel-)Einzelhandelsbetriebe einen Konkurrenzschutz, der zu einem Abwehrrecht des Nachbarn führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.02.1997, 4 NB 5.97, BRS 59 Nr. 50; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.08.1989, 8 S 1863/89, NVwZ 1990, 575).
  • VG Gießen, 28.12.2009 - 1 L 4134/09

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für ein Geschäftshaus im Bereich des

    Soweit hierin zum Ausdruck kommt, dass nicht der Wegfall der öffentlichen Stellplätze an sich, sondern deren Nutzung für ein konkurrierendes Unternehmen abgewehrt werden soll, ist dem entgegenzuhalten, dass die Baugenehmigung wettbewerbsneutral ist und daher auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Konkurrenzschutzes angegriffen werden kann (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 15.08.1989 - 8 S 1863/89 -, NVwZ 1990, 575).
  • VG München, 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023

    Nachbarschutz gegen großflächigen Bau- und Gartenmarkt; verkehrliche

    aa) Zunächst ist festzuhalten, dass die Baugenehmigung wettbewerbsneutral ist, so dass bei ihrer Erteilung Fragen des Konkurrentenschutzes selbst dann nicht zu prüfen sind, wenn mit der Ausnutzung der Baugenehmigung im Wettbewerb schikanöse Zwecke verfolgt würden (VGH Mannheim vom 15.08.1989, 8 S 1863/89 - juris).
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