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   VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93   

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https://dejure.org/1993,4694
VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 8 S 1889/93 (https://dejure.org/1993,4694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des Planentwurfs und Beschlußfassung; Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes neben einem allgemeinen Wohngebiet - Trennungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 139
  • VBlBW 1994, 117
  • ZfBR 1995, 58
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) ist die vom Satzungsgeber gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.

    Das Nebeneinander eines solchen Gebiets und eines allgemeinen Wohngebiets verstößt deshalb ebensowenig gegen den städtebaulichen Grundsatz, wonach in der Nutzung und in den Immissionsauswirkungen miteinander unverträgliche Baugebiete möglichst räumlich voneinander zu trennen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974, a.a.O.), wie etwa das Nebeneinander eines Mischgebiets und eines allgemeinen Wohngebiets.

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Von einem Mischgebiet unterscheidet es sich dadurch, daß eine (allgemeine) Wohnnutzung nicht vorgesehen ist, während ein Mischgebiet zugleich dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben dient (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970).
  • BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92

    Verlängerung einer baurechtichen Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Ebensowenig wie das BauGB bestimmt, daß ein Aufstellungsbeschluß ab einem bestimmten Zeitpunkt seine Wirkungen verliert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.1993 - 4 B 258.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 18), enthält das Gesetz Regelungen darüber, welche Zeitspanne längstens zwischen der Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans und der Beschlußfassung des Gemeinderats liegen darf.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Unabhängig davon spricht gegen eine Ausweisung des Planbereichs das Mischgebiet, daß die in einem solchen Gebiet zulässigen Nutzungen zum Wohnen und zur Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe als gleichwertige Funktionen nebeneinander stehen mit der Folge, daß keine der beiden Nutzungsarten ein Übergewicht über die andere gewinnen darf (BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.05.1979 - I A 36/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93
    Rechtlich geboten ist eine erneute Auslegung folglich auch nach einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 2.5.1979 - I A 36/78 - BRS 35 Nr. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, § 3 RdNr. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Gründe, die hier gegen eine grundsätzlich zulässige Beschränkung auf das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sprechen könnten, die ausweislich der Planbegründung (dort Ziff. 4) die Ansiedlung strukturfremder, emissionsstarker Betriebe verhindern soll, um Raum zur Ansiedlung ortsspezifischer Handwerksbetriebe zu schaffen (vgl. insoweit auch Senatsbeschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139, sowie Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 8 Rn. 3.4 m.w.N.), oder für eine Funktionslosigkeit des Bebauungsplans streiten könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, in dem nur "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zulässig sind, neben einem allgemeinen Wohngebiet verstößt dem entsprechend nicht gegen den Trennungsgrundsatz; denn was den Störungsgrad der in einem in dieser Weise eingeschränkten Gewerbegebiets zulässigen Gewerbebetriebe betrifft, besteht zu einem Mischgebiet kein Unterschied (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139 [142], RdNr. 23 in juris).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 3 S 2016/01

    Ökologische Belange in der Abwägung

    Da ein solches Gebiet selbst neben einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139), ist vorliegend nichts dafür ersichtlich, dass die Entscheidung des Gemeinderates möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn er die angrenzende Wohnbebauung rechtlich nicht als Mischgebiet eingestuft hätte.

    Die Ausweisung eines solchermaßen eingeschränkten Gewerbegebietes neben der auf dem Grundstück des Antragstellers stattfindenden Wohnnutzung verstößt nicht gegen den Trennungsgrundsatz (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.1993 - a.a.O. -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, in dem nur "nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe" zulässig sind, neben einem allgemeinen Wohngebiet verstößt dem entsprechend nicht gegen den Trennungsgrundsatz; denn was den Störungsgrad der in einem in dieser Weise eingeschränkten Gewerbegebiets zulässigen Gewerbebetriebe betrifft, besteht zu einem Mischgebiet kein Unterschied (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, ESVGH 44, 139 [142], RdNr. 23 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

    Dementsprechend begegnet es grundsätzlich keinen Bedenken, neben einem allgemeinen Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO auszuweisen (VGH BW, Beschl. v. 16.12.1993 - 8 S 1889/93 -, UPR 1994, 456; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2003 - 1 MN 120/03 -, zit. bei Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
    Insbesondere ist es grundsätzlich möglich, Gewerbegebiete auszuweisen, in denen neben Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind (BVerwG, NVwZ 1987, 970); solche Gewerbegebiete können auch ohne Verstoß gegen das Trennungsgebot neben allgemeinen Wohngebieten ausgewiesen werden (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, UPR 1994, 456, 457).
  • BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 7.05

    Pflicht zur Planänderung zur Ermöglichung des Baus einer Moschee -

    Ob der Trennungsgrundsatz das Nebeneinander von allgemeinem Wohngebiet und eingeschränktem Gewerbegebiet, in dem wie hier nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sind, generell gestattet (so VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 8 S 1889/93 - UPR 1994, 456, Leitsatz 2), kann offen bleiben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Die mit der Auslegung verbundene "Anstoßwirkung" knüpft an den Inhalt des ausgelegten Plans an; bleibt dieser hinsichtlich der normativ wirksamen Festsetzungen unverändert, besteht allein wegen des (genannten) Zeitablaufs kein Anlass für eine erneute Auslegung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.12.1993, 8 S 1889/93, UPR 1994, 456).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1995 - 5 S 2523/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bebauungsplanänderung hinsichtlich des als

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

  • OVG Saarland, 31.10.2000 - 2 N 4/99

    Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Vorliegen eines Mangels bei

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