Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2873
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09 (https://dejure.org/2009,2873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2009 - 8 S 1903/09 (https://dejure.org/2009,2873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2009 - 8 S 1903/09 (https://dejure.org/2009,2873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befreiung von Planfestsetzungen; Nachbarrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn i.R.d. Erteilung einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; ; OBS Stuttgart § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietserhaltungsanspruch eines Nachbarn i.R.d. Erteilung einer Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Gebietserhaltungsanspruch bei Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 179
  • VBlBW 2010, 118
  • DÖV 2010, 281
  • BauR 2010, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Während § 31 Abs. 2 BauGB den § 30 BauGB erweitert, führt § 15 Abs. 1 BauNVO zu einer Verengung, indem er die Zulässigkeit von Vorhaben gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans einschränkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, und vom 25.01.2007 - 4 C 1.06 -, BVerwGE 128, 118).

    Denn bei einer solchen rechtlichen Ausgangslage kann § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO seiner Funktion, die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall einzuschränken, gerade nicht gerecht werden, weil das Vorhaben bereits nach dem Bebauungsplan selbst unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 a.a.O.), so dass eine (weitere) Einschränkung seiner Zulässigkeit nicht in Betracht kommt.

    Soweit im Falle einer unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung § 15 Abs. 1 BauNVO entsprechend anzuwenden ist, gilt dies nur für das Gebot der Rücksichtnahme, nicht aber für den von dem Antragsteller geltend gemachten Gebietserhaltungsanspruch und auch nur dann, wenn von der in Rede stehenden Festsetzung keine Befreiung erteilt wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 06.10.1989, a.a.O., und vom 26.09.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69).

    Wenn schon gegenüber Baugenehmigungen, die in Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden sind, eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots geltend gemacht werden kann, so muss dies im Ergebnis erst recht im Hinblick auf Baugenehmigungen gelten, die diesen Festsetzungen widersprechen (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar keinen Gebietserhaltungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, sondern nur einen Anspruch auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen (a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 - BauR 2009, 1556).

    Der Antragsteller meint, diese Vorschrift sei auch im vorliegenden Fall anwendbar, und weist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 - BauR 2009, 1556) hin.

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    b) Entgegen der Auffassung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist es jedoch nicht zulässig, ein Bauvorhaben, das unter Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen genehmigt wurde, auf den Rechtsbehelf eines Nachbarn hin nicht nur am Maßstab des - im Übrigen auch in § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthaltenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.05.2002 - 4 B 86.01 - NVwZ 2002, 1384) - Rücksichtnahmegebots zu messen, sondern darüber hinaus auch noch zu prüfen, ob das Vorhaben mit dem Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn im Einklang steht.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Während § 31 Abs. 2 BauGB den § 30 BauGB erweitert, führt § 15 Abs. 1 BauNVO zu einer Verengung, indem er die Zulässigkeit von Vorhaben gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans einschränkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, und vom 25.01.2007 - 4 C 1.06 -, BVerwGE 128, 118).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans über den Anspruch auf Würdigung nachbarlicher Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Ihm entspricht im Übrigen auch der von der Beschwerde erwähnte Beschluss des beschließenden Gerichtshofs (vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147), der entgegen der Auffassung des Antragstellers keine Fortentwicklung oder auch nur Modifizierung der genannten Rechtsprechung enthält.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
    Soweit im Falle einer unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung § 15 Abs. 1 BauNVO entsprechend anzuwenden ist, gilt dies nur für das Gebot der Rücksichtnahme, nicht aber für den von dem Antragsteller geltend gemachten Gebietserhaltungsanspruch und auch nur dann, wenn von der in Rede stehenden Festsetzung keine Befreiung erteilt wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 06.10.1989, a.a.O., und vom 26.09.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Ferner muss hier auch nicht entschieden werden, ob im Falle der Bejahung eines Anspruchs aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO auf Wahrung der typischen Gebietsprägung ein solcher Anspruch auch im Rahmen von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB Geltung hat (bejahend HambOVG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26.09 -, juris, zustimmend Söfker, a.a.O., § 31 BauGB Rn. 69; für eine analoge Anwendung Pützenbacher, a.a.O., § 15 Rn. 67 ff.; ablehnend dagegen VGH BW, Beschluss vom 30. November 2009 - 8 S 1903/09 -, juris LS und Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Vielmehr kann er sich im Falle einer Befreiungserteilung auf das in § 31 Abs. 2 BauGB zum Ausdruck kommende Gebot der Rücksichtnahme berufen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.2009 - 8 S 1903/09 - juris Rn. 7, mit Nachweisen zur Rspr. des BVerwG; a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris; Pützenbacher in Bönker/Bischop, BauNVO, 2. Auflage 2018 § 15 BauNVO Rn. 75 ff, 79).
  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Den beiden von den Antragstellern angeführten Entscheidungen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 30.11.2009 - 8 S 1903/09 -, NVwZ-RR 2010, 179, OVG Hamburg, Beschluss vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 -, BauR 2009, 1556) lässt sich eine unterschiedliche Beantwortung der Frage entnehmen, ob der Nachbar im Falle einer Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans einen sog. Gebietserhaltungsanspruch - unabhängig von Kriterien des Rücksichtnahmegebots und der in dessen Rahmen anzustellenden konkreten Zumutbarkeitsbetrachtung - auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1990 reklamieren kann oder nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2014 - 8 S 1235/14

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Zwar entfaltet § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen in den Grenzen des Rücksichtnahmegebots drittschützende Wirkung (vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2009 - 8 S 1903/09 - VBlBW 2010, 118).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 9 CS 17.2099

    Baurechtliche Nachbarklage

    Dabei kann offen bleiben, ob der vom Antragsteller insoweit geltend gemachte Gebietsbewahrungsanspruch, der unabhängig von einer individuellen Beeinträchtigung eine Abwehr von Vorhaben ermöglicht, die konkret nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO widersprechen, überhaupt besteht und auch im Rahmen von § 31 Abs. 2 Geltung hat (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.6.2009 - 2 Bs 26.09 - juris Rn. 11; ablehnend: VGH BW, B.v. 30.9.2009 - 8 S 1903/09 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 20.1116

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (verneint), Grundzüge der

    Auch wenn die Kammer diese Entscheidung der Gemeinde H* ... als sehr merkwürdig einstuft, wird bei dieser Argumentation allerdings verkannt, dass das Einvernehmen der Gemeinde nur für die positive Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde erforderlich ist, nicht aber für die Versagung einer Ausnahme oder Befreiung, denn dadurch wird die Planungshoheit der Gemeinde nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.1965 - IV C 184/65; VGH Baden-Württemberg, B.v. 30.11.2009 - 8 S 1903/09 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht