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   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94   

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https://dejure.org/1994,2379
VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94 (https://dejure.org/1994,2379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1994 - 8 S 1948/94 (https://dejure.org/1994,2379)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 8 S 1948/94 (https://dejure.org/1994,2379)
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2 Arztpraxen

§ 10 BauGB, § 4 Abs. 3 GemO, Ausfertigung Bebauungsplan;

§ 34 Abs. 2 BauGB, §§ 4, 13 BauNVO, 'gesundheitliche Zwecke'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen; Zulässigkeit einer Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Praxis eines privaten niedergelassenen Arztes in einem auch zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Anlage für gesundheitliche Zwecke i.S.v. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO; Umfang der Genehmigungsfähigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Ausfertigung eines Bebauungsplans, Zulässigkeit einer Arztpraxis im allegemeinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Intim-Shops mit Kino im Straßenviertel mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfs der früheren genehmigten Wohnungen ist auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Stellplatzrichtlinienzahl abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.5.1990 - 5 S 3170/89-; Urt. v. 6.9.1990 - 8 S 814/90 - BWVPr 1991, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1990 - 5 S 3170/89

    Spielhalle im Mischgebiet; Nutzungsänderung; Ermittlung des Stellplatzbedarfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Für die Ermittlung des notwendigen Stellplatzbedarfs der früheren genehmigten Wohnungen ist auf die im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Stellplatzrichtlinienzahl abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.5.1990 - 5 S 3170/89-; Urt. v. 6.9.1990 - 8 S 814/90 - BWVPr 1991, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Findet das Erfordernis der Ausfertigung, wie dargelegt, seine zutreffende Grundlage im Rechtsstaatsprinzip, so verbieten die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, die Ausfertigung einem nachgeordneten Bediensteten zu überlassen, da hiermit zwangsläufig eine Einzelfallprüfung verbunden sein müßte, ob dieser befugt und vor allen Dingen geeignet ist, die Ausfertigung vorzunehmen (vgl. hierzu insbesondere, auch das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 24.11.1993 - 3 S 1631/91 -).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs bedürfen gemeindliche Satzungen der Ausfertigung (vgl. Urt. v. 24.9.1993 - 5 S 800/92 - VBlBW 1994, 101 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 = BRS 52 Nr. 32).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Ob in Ermangelung konkreter Regelungen der Gemeindeordnung bzw. des BauGB zu den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen einer Ausfertigung auch die Aufgabe zu rechnen ist, die Einhaltung der für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Umstände bzw. Verfahrensvorschriften zu bezeugen (sog. Legalitätsfunktion), bedarf hier keiner Entscheidung (verneinend: BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 22.92 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92

    Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs bedürfen gemeindliche Satzungen der Ausfertigung (vgl. Urt. v. 24.9.1993 - 5 S 800/92 - VBlBW 1994, 101 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 = BRS 52 Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Ausweislich des in der mündlichen Verhandlung im Original vorgelegten Protokolls über die Sitzung des Gemeinderats vom 08.06.1972 hat der Oberbürgermeister der Beklagten (zu dessen Ausfertigungszuständigkeit vgl. Senatsurteil vom 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -, VBlBW 1995, 207) das Protokoll, das den Satzungsbeschluss enthält, eigenhändig unterschrieben.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00

    Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung -

    Zu den Befugnissen eines Beigeordneten gehört danach auch die Ausfertigung von Bebauungsplänen, sofern sich der Oberbürgermeister diese nicht generell oder im Einzelfall vorbehalten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - VBlBW 1995, 207 = PBauE § 12 BauGB Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Unabhängig von der Frage, ob der Ausfertigende nach der gemeindeinternen Zuständigkeitsverteilung hierzu befugt war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -), ist die erst nach dem Datum des Inkrafttretens des Bebauungsplans erfolgte Ausfertigung verspätet und führt zu einem seine Unwirksamkeit begründenden Verkündungsmangel (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.01.1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05

    Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan

    Denn der auf dem Lageplan zum Bebauungsplan ( /100 der Bebauungsplanakten) unter dem Datum des 30.9.2004 unterzeichnete Vermerk des Ersten Bürgermeisters der Antragsgegnerin (zu dessen Ausfertigungszuständigkeit vgl. das Urteil des Senats vom 15.12.1994 - 8 S 1948/95 - VBlBW 1995, 207) bestätigt ausdrücklich, "dass der zeichnerische und textliche Teil dieses Bebauungsplans in der Fassung vom 15.04.2004 mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 26.04.2004 identisch ist." Damit wird hinreichend beurkundet, welchen Inhalt die beschlossene Bebauungsplansatzung hat (vgl. zum Ganzen: Schenk, VBlBW 1999, 161 ff.; zur Bezugnahme auf andere Normbestandteile im Sinne einer "gedanklichen Schnur" vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.1996 - 5 S 1486/95 - VBlBW 1997, 103; Urteil vom 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - VBlBW 1991, 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 2054/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Kompensation eines Naturschutzeingriffs und

    Die Ausfertigung des angegriffenen Bebauungsplans durch den Ersten Beigeordneten, der den Bürgermeister der Antragsgegnerin in seinen Geschäftsbereich (hier: Bausachen) ständig, d h. unabhängig von einem Verhinderungsfall, vertritt (§ 49 Abs. 3 S 1 GemO BW) und damit auch die Beschlüsse des Gemeinderats iS von § 43 Abs. 1 S 2 GemO BW vollzieht, ist nicht zu beanstanden (vgl VGH Bad-Württ, Urt v 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -, VBlBW 1995, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05

    Erteilung einer Teilgenehmigung bei Rechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens;

    Damit ist der Bebauungsplan insgesamt durch eine hierzu befugte Amtsperson ausgefertigt worden (vgl. zur Zuständigkeit des Bürgermeisters für die Ausfertigung von Bebauungsplänen Urteil des Senats vom 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - VBlBW 1995, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

    Damit ist den Anforderungen an die Authentizität von Text und Lageplan, die durch die Ausfertigung gewährleistet werden soll, genügt (vgl.: VGH Bad- Württ, NK-Beschluß v 25.10.1991 - 8 S 1543/91 -, VBlBW 1992, 258; Urt v 24.9.1993 - 5 S 800/92 -, VBlBW 1994, 101; Urt v 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -, VBlBW 1995, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07

    Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich

    Zu den Befugnissen eines Beigeordneten gehört danach auch die Ausfertigung von Satzungen, sofern sich der Oberbürgermeister diese nicht generell oder im Einzelfall vorbehalten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000 - 8 S 399/00 - Juris; Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - VBlBW 1995, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 368/95

    Nachholung einer zunächst fehlenden Satzungsausfertigung

    Den sich hieraus ergebenden Anforderungen ist entsprochen, wenn der Text der Satzung vom Bürgermeister der Gemeinde oder seinem Vertreter unterzeichnet wird (vgl. hierzu zuletzt das Urt. des erk. Senats v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - sowie den Normenkontrollbeschluß vom 20.1.1995 - 8 S 1806/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1996 - 5 S 1486/95

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: Ausfertigung - "gedankliche

    Für den Bereich der kommunalen Rechtssetzung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs allein der Bürgermeister, sein nach § 48 Abs. 1 GemO BW bestimmter Vertreter oder - falls in der Gemeinde bestellt - der Beigeordnete zuständig (VGH Bad-Württ, Urt v 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -, VBlBW 1995, 207).
  • VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

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