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   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00   

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VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00 (https://dejure.org/2001,4965)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2001 - 8 S 1989/00 (https://dejure.org/2001,4965)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2001 - 8 S 1989/00 (https://dejure.org/2001,4965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sachentscheidung trotz verfristeten Widerspruchs - Heilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines geplanten Wohnhauses; Vorliegen der Beeinträchtigung eines Ortsbilds ; Einpassung eines Bauvorhabens in das harmonische Gesamtbild ; Rücksichtnahme auf Kulturdenkmäler

  • Judicialis

    VwGO § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 70 Abs. 2
    Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren: Widerspruchsfrist, Wiedereinsetzung, Heilung der Fristversäumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Heilung des Widerspruchsversäumnisses im Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 6
  • VBlBW 2001, 487
  • BauR 2002, 135 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 570 (Ls.)
  • ZfBR 2001, 570 BauR 2002, 135 (Leitsatz) UPR 2002, 117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 55) wird durch § 34 BauGB das Ortsbild nur in dem Umfang vor Beeinträchtigungen geschützt, wie dies im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB und den ergänzenden Vorschriften der Baunutzungsverordnung möglich wäre.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er von einem dadurch nachteilig Betroffenen angefochten worden wäre, wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sachentscheidung bei verspätetem Widerspruch für möglich gehalten wird (BVerwGE 60, 297, 314; NVwZ 1983, 285).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69

    Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00
    Denn die durch die Sachentscheidung des Regierungspräsidiums allenfalls als beschwert anzusehende beigeladene Gemeinde (vgl. hierzu BVerwG, NJW 1971, 1195 und DVBl. 1972, 423) hat sich zunächst nicht gegen den den Verwaltungsrechtsweg eröffnenden Widerspruchsbescheid gewandt; sie hat sich vielmehr ausweislich des Tatbestands des angefochtenen Urteils in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ebenso wie das beklagte Land nur zur Sache geäußert.
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00
    Dies hat bei Konstellationen der vorliegend zu beurteilenden Art, nämlich Verpflichtungsbegehren nach ablehnenden Behördenentscheidungen, vor allem auch deshalb zu gelten, weil hier weder dem die Bestandskraft rechtfertigenden Gedanken der Rechtssicherheit noch dem als Grund für die Einführung des Widerspruchsverfahrens genannten Gesichtspunkt der Entlastung der Verwaltungsgerichte (vgl. hierzu etwa BVerwG NVwZ 1987, 412) Bedeutung zukommt.
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er von einem dadurch nachteilig Betroffenen angefochten worden wäre, wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sachentscheidung bei verspätetem Widerspruch für möglich gehalten wird (BVerwGE 60, 297, 314; NVwZ 1983, 285).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2023 - 2 K 1932/23

    Widerspruchserhebung über beA / beBPo ohne qualifizierte elektronische Signatur

    Zum anderen liegt auch gerade nicht der Fall vor, dass die Widerspruchsbehörde - ohne selbst Ausgangsbehörde zu sein - einen ihr vorgelegten Widerspruch aufgreift, hierüber in der Sache entscheidet und somit einem wesentlichen Zweck des Vorverfahrens, dem Gesichtspunkt der Selbstkontrolle der Verwaltung, bereits ausdrücklich und abschließend Rechnung trägt (vgl. insofern VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 -, NVwZ-RR 2002, 6 = juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785

    Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz;

    Es reicht nicht aus, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich desselben Bebauungsplans befindet (a. A. VGH BW vom 14.3.2001 VBlBW 2001, 487/490 mit ablehnender Anmerkung von Schütz, VBlBW 2002, 371).
  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Jedoch geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einem - so wie hier - einseitig belastenden Verwaltungsakt ein verfristeter oder nicht formgerecht erhobener Widerspruch durch eine sachliche Einlassung der Behörde im Widerspruchsbescheid geheilt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 8 B 21/06 -, juris Rn. 4; Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 -, juris Rn. 9; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 4/80 -, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 1 A 2884/09 -, juris Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Im Übrigen könnte die Klage nicht wegen Versäumung der Widerspruchsfrist abgewiesen werden, weil die Widerspruchsbehörde den Widerspruch nicht als unzulässig zurückgewiesen, sondern über ihn in der Sache entschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 49 = NVwZ 1983, 285 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 - VBlBW 2001, 487; a.A. etwa Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 70 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 21.04.2022 - 4 K 3712/21

    Kostenbeitrag für Kernzeitbetreuung eines Grundschulkindes in einer kommunalen

    Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin den Widerspruch in der Sache beschieden, so dass eine etwaige Verfristung jedenfalls unbeachtlich wäre (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26; a.A. Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Lfg. Juli 2020, § 70 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 17.06.2021 - 4 K 751/20

    Wärmedämmung an einem Baudenkmal

    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 13.12.1967 - IV C 124.65 -, juris Rn. 10; Urt. v. 21.03.1979 - 6 C 10.78 -, juris Rn. 16 und Urt. v. 04.10.1982 - 4 C 42.79 -, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26; anders aber Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Lfg.
  • VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 2198/11

    Aufenthaltserlaubnis; Studium im Heimatstaat; Wiedereinreise stets kurz vor

    Denn selbst wenn die Widerspruchsfrist tatsächlich versäumt worden sein sollte, wäre der Mangel der Fristversäumung jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Beklagte in der Sache über den Widerspruch entschieden hat (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1988, NVwZ-RR 1989, 85, 86; Urt. v. 4.8.1982, NVwZ 1983, 285; VGH Mannheim, Urt. v. 14.3.2001, NVwZ-RR 2002, 6).
  • VG Cottbus, 01.12.2016 - 1 K 1328/14

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung darf die Widerspruchsbehörde in einem Widerspruchsverfahren, das - wie hier - (nur) das Verhältnis zwischen der Behörde und dem durch den Verwaltungsakt Betroffenen berührt, auch über einen verspäteten Widerspruch sachlich entscheiden und damit den Weg zur verwaltungsgerichtlichen Sachprüfung eröffnen; eine sich über die Fristversäumung hinwegsetzende Sachentscheidung der Widerspruchsbehörde schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus, soweit es sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung handelt, durch den ein Begünstigter eine gesicherte Rechtsposition erhalten hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Juni 1988 - 6 C 24/87 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2001 - 8 S 1989/00 -, juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 11.11.2011 - 13 K 2098/10

    Anspruch eines Beamten auf Neufestsetzung seiner Versorgungsbezüge in Höhe des

    BVerwG, Urteil vom 4. August 1982 - 4 C 42/79 -, juris, Rdn. 11; vgl. auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. August 1997 - Bs V 77/97 -, juris, Rdn. 2; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2001 - 8 S 1989/00 -, NVwZ-RR 2002, 6; Verwaltungsgericht München, Gerichtsbescheid vom 15. September 2004 - M 12 K 03.4346 -, juris, Rdn. 18; Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Juli 2009, 4 K 409/09.NW -, juris, Rdn. 29.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2019 - L 4 KR 179/19
    Jedenfalls bei sorgfältiger Prüfung der Rechtsmittelbelehrung des SG, ggf. auch unter Einholung von Rechtsrat, wäre der Fehler in jedem Fall vermeidbar gewesen (vgl. Keller in: Meyer/Ladewig u.a., § 67 SGG, Rn. 8a mit Hinweis auf BVerwG, NVwZ-RR 1999, 538; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2002, 6).
  • VG München, 18.11.2021 - M 15 K 20.1809

    Kein Hinausschieben der Vorlage der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wegen

  • VG Gießen, 11.02.2013 - 8 L 3304/12

    Ersetzung einer Gebühr

  • VG Freiburg, 19.09.2012 - 2 K 407/12

    Bildungswesen; Prüfungsrecht - Notenverbesserung; zulässige Studiendauer;

  • VG Köln, 15.07.2003 - 14 K 5880/01

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Niederschlagswassergebühren,

  • VG Hamburg, 18.05.2022 - 20 K 6683/17
  • VG Köln, 17.09.2008 - 2 K 1420/08
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