Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7188
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99 (https://dejure.org/1999,7188)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1999 - 8 S 2042/99 (https://dejure.org/1999,7188)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1999 - 8 S 2042/99 (https://dejure.org/1999,7188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit von Gewerbebetrieben im eingeschränkten Gewerbegebiet - Recyclinghof neben Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO §§ 6, 15
    Gebot der Rücksichtnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 143 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 143 UPR 2000, 158 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99
    Die im Einzelfall zu beachtende Grenze ist vielmehr anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1987 - 4 C 33.83 -, BVerwGE 77, 285, 287; Urt. vom 20.10.1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84, 31, 39ff., Urt. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, 881).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99
    Die im Einzelfall zu beachtende Grenze ist vielmehr anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1987 - 4 C 33.83 -, BVerwGE 77, 285, 287; Urt. vom 20.10.1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84, 31, 39ff., Urt. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, 881).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99
    Auf einen etwaigen Verstoß gegen diese Festsetzung des Bebauungsplans können sich die Antragsteller daher nicht berufen, so daß dahinstehen kann, ob die Festsetzung nicht ohnehin nichtig ist, da der allein als Rechtsgrundlage in Betracht kommende § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB nicht zur Festsetzung von Emissions- oder Immissionsgrenzwerten ermächtigt, sondern nur zu "baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen" zur Einhaltung solcher Werte (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1994 - 4 NB 3.94 -, NVwZ 1994, 1009 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99
    Die im Einzelfall zu beachtende Grenze ist vielmehr anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.5.1987 - 4 C 33.83 -, BVerwGE 77, 285, 287; Urt. vom 20.10.1989 - 4 C 12.87 -, BVerwGE 84, 31, 39ff., Urt. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, NVwZ 1991, 881).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Bei diesen Werten handelt es sich aber nur um Richt- oder Orientierungswerte für die Zumutbarkeit von Lärmbelastungen, so dass aus ihrer Über- oder Unterschreitung nicht notwendigerweise auf das Vor- bzw. Nichtvorliegen einer wesentlichen Störung für das Wohnen geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 = PBauE § 29 BauGB, Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.9.1999 - 8 S 2042/99 -, BRS 62 Nr. 77, jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

    Im Hinblick auf die von der Gemeinde mit der Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets verfolgten Zwecke ist jedoch anzunehmen, dass auch für diese Anlagen die gleiche Schranke gelten soll, also auch diese Anlagen das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen (vgl. VGH BW, Urt. v. 17.09.1999 - 8 S 2042/99 -, BRS 62 Nr. 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht