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   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 2076/90   

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https://dejure.org/1990,6279
VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 2076/90 (https://dejure.org/1990,6279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1990 - 8 S 2076/90 (https://dejure.org/1990,6279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1990 - 8 S 2076/90 (https://dejure.org/1990,6279)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit eines Ersatzbaus im Außenbereich (IBR 1991, 244)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 104 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 2076/90
    Nach der derzeitigen Fassung des § 35 BauGB besteht kein davon unabhängiger Genehmigungsanspruch aus einer sog. eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition (im Anschluß an BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 -).
  • VG Freiburg, 23.07.2003 - 7 K 1262/01
    22 Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg liegt eine fristwahrende Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung zudem nur dann vor, wenn der Bauherr ein Bauvorhaben in Angriff nimmt, das dem genehmigten Bauvorhaben im Wesentlichen entspricht, also kein "aliud" darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 09.11.1990 - 8 S 2076/90 -).

    Maßgebend für die Identität zwischen einem genehmigten und einem ausgeführten Vorhaben ist die Übereinstimmung im Standort, Bauvolumen, in den äußeren Abmessungen, aber auch in der Zweckrichtung bzw. in der Funktion der Anlage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt.v. 12.06.1981, VBlBW 1982, 199 m. w. N. und vom 09.11.1990 - 8 S 2076/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 8 S 2047/93

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch ein "teilprivilegiertes" Vorhaben im

    Nach der jetzigen Fassung des § 35 Abs. 4 BauGB besteht daher ein solcher Anspruch nicht mehr (BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, 294; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.11.1990 - 8 S 2076/90 -).
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