Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Mietwagenkosten und Schadensminderungspflicht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 20.02.2015 - 21 C 6266/14
- LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2013 - 8 S 6648/12
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
Es stellt nach Ansicht der Kammer einen ganz besonders groben Verstoß gegen die auch im Rahmen der Erstattung von Mietwagenkosten geltende Schadensminderungspflicht des Geschädigten dar, wenn dieser grundlos eine Möglichkeit ausschlägt, ein günstigeres Angebot wahrzunehmen (st. Rspr der Kammer, vgl. Schlussurteil vom 10.07.2013 - Az. 8 S 6648/12, BeckRS 2013, 20794).Bietet die Beklagte dem Geschädigten aber durch ihre Mithilfe die Möglichkeit zu schadensminderndem Handeln, muss der Geschädigte diese - vorbehaltlich anderer, eine Unzumutbarkeit begründenden Umständen - wahrnehmen, vgl. Landgericht Nürnberg-Fürth, Schlussurteil vom 10.07.2013 - Az. 8 S 6648/12, BeckRS 2013, 20794.
Ergänzend wird auf die diesbezüglich ergangenen Urteile der Kammer und der Parallelkammer (bei beck-online veröffentlicht) verwiesen, Az. 8 S 6648/12, Urteil vom 10.07.2013 bzw. Az. 2 S 2260/11, Urteil vom 30.08.2012.
- BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06
Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
"Vernünftige" Zweifel genügen, um das Berufungsgericht zu neuen Tatsachenfeststellungen zu verpflichten (BGH NJW 2007, 2919).Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, so ist es an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es aufgrund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden, sondern zu einer erneuten Tatsachenfeststellung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet (BGH NJW 2007, 2919).
- BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH NJW 2006, 152). - LG Nürnberg-Fürth, 30.08.2012 - 2 S 2260/11
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
Ergänzend wird auf die diesbezüglich ergangenen Urteile der Kammer und der Parallelkammer (bei beck-online veröffentlicht) verwiesen, Az. 8 S 6648/12, Urteil vom 10.07.2013 bzw. Az. 2 S 2260/11, Urteil vom 30.08.2012. - KG, 07.01.2010 - 12 U 20/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzicht des Haftpflichtversicherers auf …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (…Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 286 Rz. 13; KG, NZV 2011, 38).
- AG Köln, 19.03.2019 - 267 C 162/17 Dementsprechend hat auch der BGH in seiner Entscheidung vom 26.04.2016 (VI ZR 563/15) insoweit keine Bedenken an der Verweisung auf günstigere Anmietmöglichkeiten geäußert, die ausweislich der zweitinstanzlichen Entscheidung (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 26.08.2015 - 8 S 2232/15, BeckRS 2016, 11686, dort unter B.3.) ebenfalls auf Sonderkonditionen beruhten (so insgesamt LG Köln, Urteil vom 20.06.2017 - 11 S 473/15).