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   VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 8 S 2238/90   

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https://dejure.org/1991,3993
VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 8 S 2238/90 (https://dejure.org/1991,3993)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.01.1991 - 8 S 2238/90 (https://dejure.org/1991,3993)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Januar 1991 - 8 S 2238/90 (https://dejure.org/1991,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 14 Abs. 1; BauGB § 15 Abs. 1
    Veränderungssperre und planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Auswirkungen des Fristablaufs einer Zurückstellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 14 Abs. 1 ; BauGB § 15 Abs. 1
    Veränderungssperre und planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens; Auswirkungen des Fristablaufs einer Zurückstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 260
  • ZfBR 1991, 231 BWVPr 1992, 21 (Kurzwiedergabe) UPR 1992, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 8 S 2238/90
    Der Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf den Beschluss des BVerwG v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 - NVwZ 1991, 62 (in Anschluss an das Urt. v. 10.9.1976 - 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 7), denn diese Entscheidung setzt eine wirksame Veränderungssperre voraus, die an sich durch eine nach § 17 Abs. 1 S. 2 BauGB gebotene Anrechnung von Zurückstellung oder faktischer Zurückstellung ausgeschöpft war und deren Dauer für einzelne Betroffene wegen des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Verlängerung gleichsam perpetuiert werden konnte.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 8 S 2238/90
    Der Beklagte beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf den Beschluss des BVerwG v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 - NVwZ 1991, 62 (in Anschluss an das Urt. v. 10.9.1976 - 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 7), denn diese Entscheidung setzt eine wirksame Veränderungssperre voraus, die an sich durch eine nach § 17 Abs. 1 S. 2 BauGB gebotene Anrechnung von Zurückstellung oder faktischer Zurückstellung ausgeschöpft war und deren Dauer für einzelne Betroffene wegen des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Verlängerung gleichsam perpetuiert werden konnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 3 S 1517/02

    Eilrechtsschutz des Bauherrn gegen Zurückstellungsbescheid

    Der Zurückstellungsbescheid stellt damit einen eigenständigen, die Gemeinde begünstigenden und den Bauherrn belastenden Verwaltungsakt dar, gegen den der Bauherr in der Hauptsache mit Widerspruch und Anfechtungsklage vorgehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - BVerwGE 39, 154; BGH, Beschluss vom 26.7.2001 - III ZR 206/00 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.9.1998 - 3 S 87/96 - Beschluss vom 28.1.1991 - 8 S 2238/90 - VBlBW 1991, 260; OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2000 - 7 B 2023/99 - NVwZ-RR 2001, 17; Beschluss vom 21.11.1994 - 2 S 28.94 - NVwZ 1995, 399; Grauvogel in Brügelmann, Kommentar zum BauGB, Stand September 2001, § 15 Rdnr. 39; Hill, BauR 1981, Seite 523, 532; Lemmel in Schlichter, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Auflage, § 15 BauGB Rdnr. 18 ff.; Reidt in Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 6. Auflage, Seite 779; a.A. Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Stand 26.6.2002, § 15 BauGB Rdnr. 72 sowie Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, Kommentar zum BauGB/BauNVO, 2. Auflage, § 15 BauGB Rdnr. 21 ff. und Gaentzsch, Kommentar zum BauGB, § 15 Rdnr. 3).
  • OVG Berlin, 21.11.1994 - 2 S 28.94

    Verwaltungsprozeßsrecht: Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und

    An der Beseitigung des Eintritts dieser belastenden Folgen durch Einlegung des Widerspruchs oder Erhebung einer Anfechtungsklage hat der Bauherr ein selbständiges schutzwürdiges Interesse, da die Behörde aufgrund des Eintritts der aufschiebenden Wirkung alsdann zur unverzüglichen Weiterbearbeitung des Baugenehmigungsantrages verpflichtet ist (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. Januar 1991, BRS 52 Nr. 87, Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 4. Aufl. 1994, § 15 Rdnr. 9, Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht Band 1, 1990, S. 166, Schlez, BauGB 1987, § 15 Rdnr. 11 sowie Hill, a.a.O., S. 532, 533, vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1971, DÖV 1972, 497 ).
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