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   LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13   

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https://dejure.org/2014,32908
LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13 (https://dejure.org/2014,32908)
LG Bonn, Entscheidung vom 24.06.2014 - 8 S 23/13 (https://dejure.org/2014,32908)
LG Bonn, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 8 S 23/13 (https://dejure.org/2014,32908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücknahme einer negativen Bewertung bei Ebay

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschungsanspruch hinsichtlich negativer eBay-Bewertung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anspruch auf Rücknahme einer negativen und richtigen Bewertung bei eBay

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anspruch auf Rücknahme einer negativen und richtigen Bewertung bei eBay

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Kunde sich melden, bevor er eine negative Bewertung abgibt?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hannover, 13.05.2009 - 6 O 102/08

    EBay-Bewertungskommentar und Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, besteht ein Anspruch auf Beseitigung in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um Schmähkritik oder eine Beleidigung handelt (LG Köln, Urteil vom 10.6.2009 - Az.: 28 S 4/09; LG Hannover, Urteil vom 13.5.2009 - Az.: 6 O 102/08).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem eine Rechtsauffassung (und damit eine Meinung) geäußert werden sollte (vgl. LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009 - 6 O 102/08; zit. n. juris ).

  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 S 4/09

    Wenn der frech-dreiste eBay-Käufer vom Verkäufer negativ bewertet wird

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, besteht ein Anspruch auf Beseitigung in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um Schmähkritik oder eine Beleidigung handelt (LG Köln, Urteil vom 10.6.2009 - Az.: 28 S 4/09; LG Hannover, Urteil vom 13.5.2009 - Az.: 6 O 102/08).

    Hat eine Äußerung in diesem Sinne sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung in die eine oder andere Kategorie davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, oder ob das nicht der Fall ist, das heißt, ob der in einem Werturteil enthaltene Tatsachenkern nur unbestimmt angedeutet ist oder ob sich das Werturteil als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt (LG Köln, Urt. v. 10.6.2009 - 28 S 4/09; zit. n. juris ).

  • AG Bonn, 09.01.2013 - 113 C 28/12

    Schmähkritik, Internetversteigerung

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 09.01.2013 - 113 C 28/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93

    Zinsen als Hauptanspruch

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Nebenforderungen, insbesondere die Prozesskosten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, sind bei der Beschwer nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH NJW 1994, 1869; BGH NJW-RR 2011, 1026).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Für eine solche Berechnungsweise spricht, dass auch die Beschwer eines zur Auskunft verurteilten Beklagten sich nicht nach dem Wert des geltend zu machenden Anspruchs bestimmt, sondern nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGHZ 128, 85; BGH NJW 2011, 2974).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, handelt es sich um Werturteil und Meinungsäußerung (BGH NJW 2002, 1192).
  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Ebenso bemisst sich bei einer Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung die Beschwer des verurteilten Beklagten nach den Kosten für die Beseitigung (BGH NJW 2006, 2639 Rn. 9).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 Euro festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, hält aber das Berufungsgericht diesen Wert nicht für erreicht, so muss das Berufungsgericht, das insoweit nicht an die Streitwertfestsetzung des erstinstanzlichen Gerichts gebunden ist, die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind (BGH NJW 2008, 218).
  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Zugrunde zu legen sind Zeit und Aufwand für die Auskunftserteilung, wobei zur Beurteilung des Zeitaufwands auf die Stundenansätze zurückgegriffen werden kann, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (BGH NJW-RR 2011, 998).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus LG Bonn, 24.06.2014 - 8 S 23/13
    Nebenforderungen, insbesondere die Prozesskosten sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, sind bei der Beschwer nicht zu berücksichtigen, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (BGH NJW 1994, 1869; BGH NJW-RR 2011, 1026).
  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

  • OLG Oldenburg, 03.04.2006 - 13 U 71/05

    Voraussetzungen eines Beseitigungsanspruchs wegen Verletzung von

  • AG Bonn, 09.01.2013 - 113 C 28/12
    Anmerkung: Das Urteil ist durch Berufungsurteil des LG Bonn vom 24.06.2014, Az. 8 S 23/13, aufgehoben und die Unterlassungsklage abgewiesen worden.
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