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   VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02   

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VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02 (https://dejure.org/2003,4193)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.2003 - 8 S 2563/02 (https://dejure.org/2003,4193)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 8 S 2563/02 (https://dejure.org/2003,4193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Frist für Auslösung der Einvernehmensfiktion - vollständiger Bauantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung; Einreichung eines unvollständigen Bauantrags bei der Gemeinde; Auslösung der Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens; Ersuchen der Baurechtsbehörde an Gemeinde; ...

  • Judicialis

    BauGB § 36 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 36 Abs. 2 Satz 2
    Beteiligung Gemeinde, Beteiligung höhere Verwaltungsbehörde: Einvernehmen; Gemeinde; Einvernehmensfiktion; Frist; Fristbeginn; Bauantrag; Vollständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einreichung eines unvollständigen Bauantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 190 (Ls.)
  • BauR 2003, 1534
  • ZfBR 2003, 586
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Die von ihr bestimmte Frist steht daher nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten, da dies dem genannten Ziel widerspräche (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 24.95 - DVBl 1997, 827 = PBauE § 36 BauGB Nr. 6).

    Aus dem gleichen Grund kann das als erteilt geltende Einvernehmen der Gemeinde von dieser auch nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" werden (BVerwG, Urt. v. 12.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.03.2001 - 26 ZS 00.699

    Baurecht: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Umfang und Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Nach Ansicht Jädes (in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 3. Aufl., § 36 Rn. 31) ist dies nicht schon dann der Fall, wenn der Antrag eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit ermöglicht; vollständig sei der Antrag vielmehr nur dann, wenn er auch allen bauordnungsrechtlichen Form- und Inhaltserfordernissen genüge (ebenso offenbar BayVGH, Beschl. v. 13.3.2001 - 26 ZS 00.699 - VwRR BY 2001, 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Eine ohne das Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - NVwZ-RR 1992, 529; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 = PBauE § 36 BauGB Nr. 1 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6 = PBauE § 36 BauGB Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 - VBlBW 1995, 364 = PBauE § 36 BauGB Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 2147/98

    Einvernehmen der Gemeinde - Auslösung der Einvernehmensfiktion nur bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Um die Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB auszulösen, muss der Bauantrag aber "vollständig" sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.11.1998 - 5 S 2147/98 - VBlBW 1999, 178).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Eine ohne das Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - NVwZ-RR 1992, 529; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 = PBauE § 36 BauGB Nr. 1 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6 = PBauE § 36 BauGB Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 - VBlBW 1995, 364 = PBauE § 36 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Eine ohne das Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - NVwZ-RR 1992, 529; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 = PBauE § 36 BauGB Nr. 1 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6 = PBauE § 36 BauGB Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 - VBlBW 1995, 364 = PBauE § 36 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 8 S 2563/02
    Eine ohne das Einvernehmen der Gemeinde erteilte Baugenehmigung ist deshalb auf einen von ihr eingelegten Rechtsbehelf allein wegen der Verletzung des ihr von § 36 BauGB zuerkannten Beteiligungsrechts aufzuheben, da die Gemeinde ansonsten im Falle einer ihr unterlaufenen Fehleinschätzung nicht mehr in der Lage wäre, die durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans veränderte Rechtslage zur Geltung zu bringen (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - NVwZ-RR 1992, 529; Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142 = PBauE § 36 BauGB Nr. 1 u. Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - NVwZ-RR 1989, 6 = PBauE § 36 BauGB Nr. 2; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 - VBlBW 1995, 364 = PBauE § 36 BauGB Nr. 5).
  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

    Überwiegend wird angenommen, dass die Fiktionsfrist bei einem unvollständigen Antrag nicht zu laufen beginnt (BVerwG vom 12.12.1996 NVwZ 1997, 900/901; VGH BW vom 17.11.1998 BRS Nr. 157; vom 7.2.2003 BauR 2003, 1534/1535; NdsOVG vom 18.3.1999 NVwZ 1999, 1003/1004; SächsOVG vom 6.11.2002 SächsVBl 2003, 64; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 36 RdNrn. 8 und 39; Dürr in Brügelmann, BauGB , § 36 RdNr. 43).

    Zweck der Vorschrift ist, innerhalb der Frist klare Verhältnisse über die Einvernehmenserklärung der Gemeinde zu schaffen (BVerwG vom 12.12.1996 NVwZ 1997, 900/901; NdsOVG vom 18.3.1999 NVwZ 1999, 1003/1004; VGH BW vom 7.2.2003 BauR 2003, 1534/1536; Lasotta, Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB , S. 189).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

    Kommt sie dieser Mitwirkungslast nicht nach, gilt ihr Einvernehmen auch bei Unvollständigkeit der Bauvorlagen nach Ablauf der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB als erteilt (zu all dem - auf der Grundlage baden-württembergischen Landesrechts - BVerwG, Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 7.03 -, NVwZ 2005, 213 ff.; anders noch VGH Bad.-Württ. im zugrunde liegenden Urteil vom 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -, ESVGH 53, 190 f. = BauR 2003, 625 ff. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auch die Zwei-Monatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird nur ausgelöst, wenn ein vollständiger Bauantrag vorliegt (Senatsurt. v. 17.11.1998 - 5 S 2147/98 - VBlBW 1999, 178) bzw. wenn der Antrag zumindest alle für eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlichen Unterlagen enthält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -).
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für

    Bei der Gemeinde eingereichte Antragsunterlagen für einen Vorbescheid lösen die Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB grundsätzlich nur dann aus, wenn sie vollständig sind, weil erst dann der Antrag der Gemeinde eine hinreichende und abschließende planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens ermöglicht (BVerwG vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 213; BayVGH vom 2.7.2004 BayVBl 2005, 304; OVG BW vom 17.11.1998 BauR 1999, 381; vom 7.2.2003 BauR 2003, 1534).
  • VG Regensburg, 25.08.2015 - RN 6 K 15.795

    Anwendbarkeit der Rücknahmefiktion aus Art. 65 Abs. 2 BayBO

    Auch eine Parallele zur Zweimonatsfrist von § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB, die nur ausgelöst wird, wenn ein vollständiger Bauantrag vorliegt bzw. wenn der Antrag zumindest alle für eine Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlichen Unterlagen enthält (VGH Mannheim, U.v. 7.2.2003 - 8 S 2563/02 - juris, Rn. 30; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 7. Auflage 2013, § 36, Rn. 32), spricht für eine derartige Betrachtungsweise.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 M 242/03

    Zum Umfang der Vorlage von Unterlagen für die Entscheidung über das Einvernehmen

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, das die der Antragstellerin mit der Anfrage um Einvernehmenserteilung am 08.04.2002 zur Verfügung gestellten Planunterlagen in diesem Sinne unvollständig waren; denn der Antragsgegner hat danach weiteres entscheidungsrelevantes Material (vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 07.02.2003 - 8 S 2563/02 -, ZfBR 2003, 586), wie etwa Lärm- und Schattenwurfgutachten, von der Beigeladenen angefordert, überarbeiten lassen und letztlich der Baugenehmigung -- ohne Kenntnisnahme der Antragstellerin - zugrunde gelegt.
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