Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung bei Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Spielhalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 19.09.1991 - 5 K 337/91
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 280
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 975/90
Zur Streitwertbemessung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsbegehren für eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91
Der Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit einer Spielhalle bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie im Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (im Anschluß an VGH Mannheim, Beschluß vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 und vom 8.8.1990 - 3 S 975/90).Denn aus ihr ergibt sich die Zahl der aufzustellenden Geräte und damit der in etwa zu erzielende Nettogewinn (vgl. auch VGH Bad.-Württ. Beschl, v. 8.8.1990 -- 3 S 975/90 --).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89
Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 8 S 2571/91
Der Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit einer Spielhalle bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie im Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung (im Anschluß an VGH Mannheim, Beschluß vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 und vom 8.8.1990 - 3 S 975/90).Der Senat geht im Anschluß an die Praxis des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9.7.1990 -- 5 S 2089/89 --) davon aus, daß geeigneter Anknüpfungspunkte zur Bestimmung der Bedeutung, welche eine derartige Rechtssache für einen Kläger hat, der eine Spielhalle zu betreiben beabsichtigt, die Grundfläche des geplanten Betriebs ist.
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02
Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle …
§ 13 GKG Nr. 322; Beschluss vom 22.10.1991 - 8 S 2571/91 - NVwZ-RR 1992, 280; OVG Schleswig, Beschluss vom 4.11.1994 - 1 O 1/94 - ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.1995 - 3 O 79/95
Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Nutzungsänderung, Spielhalle
Dieser Rechtsprechung folgt der Senat nicht, weil die Berechnungsmethode zu pauschal erscheint und nicht hinreichend der Tatsache Rechnung trägt, daß sich der Streitwert letztlich an dem vom Betreiber aus der Spielhallennutzung erzielbaren Nettogewinn zu orientieren hat (VGH Mannheim vom 22.10.1991, 8 S 2571/91).Die Grundfläche des geplanten Betriebes ist ein geeigneter Ansatzpunkt zur Bestimmung der Bedeutung, welche eine derartige Rechtssache für den Kläger hat, der eine Spielhalle zu betreiben beabsichtigt, denn aus der Grundfläche des geplanten Betriebes ergibt sich die Zahl der aufzustellenden Geräte und damit in etwa der zu erzielende Nettogewinn (VGH Mannheim vom 22.10.1991, 8 S 2571/91).