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   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91   

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VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91 (https://dejure.org/1992,9792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 (https://dejure.org/1992,9792)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 8 S 2728/91 (https://dejure.org/1992,9792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung betonaggressiver Abwässer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Benutzer einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung dem Träger der Einrichtung gegenüber entsprechend den im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Pflichten entsteht (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.2.1981 - II 1716/79 - VBlBW 1982, 369 u. Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1981 - II 1716/79

    Schadenersatzanspruch der Gemeinde gegen den Wasserabnehmer aus positiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Benutzer einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung dem Träger der Einrichtung gegenüber entsprechend den im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Pflichten entsteht (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.2.1981 - II 1716/79 - VBlBW 1982, 369 u. Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1987 - 22 A 893/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 8 S 2728/91
    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis unterliegen der 30-jährigen Verjährung des § 195 BGB (vgl. OVG Münster, Urt. v. 24.3.1987 - 22 A 893/85 - NVwZ 1987, 1105; Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 195 RdNr. 13; Münchner Kommentar, 2. Aufl., § 195 RdNr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Denn im vorliegenden Fall ist es aufgrund des von den Klägern vorgetragenen Lebenssachverhalts nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen, dass diese den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf § 280 Abs. 1 BGB analog stützen können wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten, die sich aus dem zwischen ihnen und dem Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 - juris Rn. 19; Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 O 1/19 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

    Dies gilt auch für die - bisher nur richterrechtlich anerkannten und inzwischen mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in das BGB aufgenommenen - Grundsätze der positiven Vertragsverletzung, nach denen der Benutzer einer öffentlichen Einrichtung zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis sich ergebenden Pflichten entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 1.3.1995 - 8 C 36.92 - NJW 1995, 2303; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1994 - 8 S 1101/93 - NVwZ 1996, 201; Urt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - VGHBW-Ls 1992, Beilage 9, B6; Beschl. v. 29.12.1989 - 10 S 225/89 - VBlBW 1990, 225).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 8 S 1101/93

    Schadensersatzansprüche aus einem Kanalbenutzungsverhältnis wegen der Einleitung

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist der Benutzer einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung dem Träger der Einrichtung gegenüber entsprechend den im Zivilrecht entwickelte Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Träger der Einrichtung durch eine schuldhafte Verletzung der aus dem Benutzungsverhältnis folgenden Pflichten entsteht (vgl. Senatsurt. v. 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - m.w.N).

    Derartige Schadensersatzansprüche unterliegen somit, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15.6.1992 - 8 S 2728/91 - entschieden hat, der 30-jährigen Verjährung nach § 195 BGB.

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1992 - 8 S 2728/91 (https://dejure.org/1992,34066)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1992 - 8 S 2728/91 (https://dejure.org/1992,34066)
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