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   VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92   

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https://dejure.org/1992,4427
VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92 (https://dejure.org/1992,4427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.1992 - 8 S 2794/92 (https://dejure.org/1992,4427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 8 S 2794/92 (https://dejure.org/1992,4427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2; Anwaltsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherrengemeinschaft im Verwaltungsprozeß (IBR 1993, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 334
  • VBlBW 1993, 177
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89

    Bauherrenwechsel - Eintritt einer Bauherrengemeinschaft anstelle des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92
    Sind dies die Miteigentümer eines Grundstücks und hat diese Bauherrengemeinschaft (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 304) einen Vertreter bestellt, so ist sie Träger eines Rechts, nämlich der Erlaubnis das Grundstück zu bebauen.
  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 3 TJ 2800/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92
    Die gegenteilige, allerdings nicht begründete Ansicht des Hess. VGH in seinem Beschluß vom 24.11.1986 -- 3 TJ 2800/86 -- AnwBl. 1987, 498 -- kann sich der Senat nicht zu eigen machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 14/16

    Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für die Errichtung

    - OVG 10 S 57.16 -, juris, Rn. 2; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Dezember 1992 - 8 S 2794/92 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    Das folgt jedenfalls aus ihrer in § 42 Abs. 7 Satz 1 LBO verankerten Bauherrenfähigkeit; danach war sie grundsätzlich berechtigt, einen Baugenehmigungsantrag zu stellen, dessen Erfolg jedenfalls auch davon abhängt, ob die angegriffene Veränderungssperre wirksam ist oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22.12.1992 - 8 S 2794/92 - , VBlBW 1993, 177; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.6.2005 - 2 K 278/02 - m.w.N.; für eine allgemeine, von der Zuweisung einzelner Rechte unabhängige Beteiligungsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH, Urteil vom 29.1.2001 - II ZR 331/00 - , NJW 2001, 1056).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 5 S 158/94

    Baugenehmigung: Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 Nr 1 - dringender Wohnbedarf

    Unabhängig davon, inwieweit diese Frage Nachbarrechte der Antragsteller überhaupt berühren kann, ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Beteiligtenfähigkeit solcher Bauherrengemeinschaften im Verwaltungsprozeß und damit auch im Baugenehmigungsverfahren anerkannt (vgl. dazu § 44 Abs. 8 LBO sowie VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 22.12.1992 - 8 S 2794/92 -).
  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 4 TG 4829/96

    Streit um eine Baugenehmigung - zur Beteiligungsfähigkeit einer

    Die Bauherrengemeinschaft kann Trägerin des Rechts sein, ein Grundstück zu bebauen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22.02.1992 - 8 S 2794/94 -, NVwZ-RR 1993, 334).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02

    Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung

    Anerkannt ist jedenfalls, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Bauherrengemeinschaft im Streit um die Erteilung einer Baugenehmigung beteiligungsfähig ist, da sie Trägerin der Erlaubnis sein kann, ein Grundstück zu bebauen (VGH BW, Beschl. v. 22.12.1992 - 8 S 2794/92 -, NVwZ-RR 1993, 334; HessVGH, Beschl. v. 23.01.1997 - 4 TG 4829/96 -, NJW 1997, 1938; SächsOVG, Beschl. v. 16.07.2001 -, NJW 2002, 1361).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 4/20

    Bebauungsplan; Antragsteller; Auslegung; Antragsbefugnis; Golfplatz; Fläche für

    Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann einen Normenkontrollantrag jede natürliche oder juristische Person - hierzu kann nach gefestigter Rechtsprechung auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zählen, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 9. Oktober 2017 - 2 D 98/15.NE -, juris; VGH C. .-Württ., Beschl. v. 22. Dezember 1992 - 8 S 2794/92 -, NVwZ-RR 1993, 334; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 4 TG 4829/96 -, NJW 1997, 1938; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juli 2001, NJW 2002, 1361, und Urteil vom 26. November 2002 - 1 D 36/01 -, UPR 2004, 450 - stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift, die Gegenstand des Normenkontrollantrags ist, oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines nicht

    Dies gilt um so mehr, als nur so dem gesetzgeberischen Zweck dieser Bestimmung, die Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern zu erhöhen, weil der Rechtsanwalt regelmäßig durch seine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber mehr als sonst belastet wird (BT-Drucksache 7/2016 S. 99; 7/3243 S. 7), genügt werden kann (im Ergebnis ebenso: OLG München AnwBl 1994, 471; Gerold/von Eicken, 13. Aufl., Rdnr. 12a zu § 6 BRAGO; Hansens, 8. Aufl., Rdnr. 6 zu § 6 BRAGO "Verein"; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., Rdnr. 21 zu § 6 BRAGO; Lappe, NJW 1976, 166; vgl. auch SchlHOLG JurBüro 1992, 168, das darauf abstellt, ob die Parteien des Rechtsstreits tatsächlich als eine Person oder als eine Mehrheit von Personen aufgetreten ist; auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 334).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1994 - 8 S 1267/94

    Erteilung einer Baugenehmigung an eine Personenmehrheit; Bauherrengemeinschaft:

    Eine Bauherrengemeinschaft kann sowohl wirksam einen derartigen Bauantrag stellen, als auch - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22.12.1992 - 8 S 2794/92 - (VBlBW 1993, 177) entschieden hat - eine an einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligungsfähige Vereinigung im Sinne von § 61 Nr. 2 VwGO sein.
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