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   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85   

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VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
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Grabfelderplanung im Bebaungsplan

Bei Ausweisung eines Friedhofs in einem Bebauungsplan ist die ggf. erforderliche Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs. 2 BestG idR vor der Beschlußfassung einzuholen

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 6

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Die Verbindlichkeit dieser Abstandsregelungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen über Friedhöfe wie in Einzelgenehmigungsverfahren oder in Verfahren gegen die Abwehr "heranrückender" Grabfelder ist unbestritten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2009 - 3 S 2728/08 - sowie Normenkontrollbeschlüsse vom 22.06.1998 - 8 S 1950/97 -, VGHBW-Ls 1998, Beil. 11, B3-4; und vom 11.10.1994 - 8 S 434/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beil. 1, B5; siehe auch Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Insbesondere muß der Gemeinderat neben der für die Anlegung oder Erweiterung von Friedhöfen geltenden Abstandsbestimmung des § 3 Abs. 1 BestG auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen bei seiner Beschlußfassung berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31; Dietz/Arnold, Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 2).

    Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, der sowohl die Anlegung bzw. Erweiterung eines Friedhofs als auch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen auf den benachbarten Grundstücken zum Gegenstand hat und der die nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BestG geforderten Abstände nicht einhält, muß der Satzungsgeber bei seiner Abwägung deshalb berücksichtigen, daß zwei unterschiedliche Ausnahmetatbestände betroffen sind und eigenständig beurteilt werden müssen (so im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.1986, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94

    Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der

    Dies hat der Senat für § 3 Abs. 2 Bestattungsgesetz bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197 = BRS 46, 72 ausdrücklich hervorgehoben.
  • OVG Saarland, 06.10.1989 - 2 N 1/86

    Bebauungsplan; Wirksamkeit; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Änderung;

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  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der

    Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
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