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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2000 - 8 S 2852/99   

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https://dejure.org/2000,8027
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2000 - 8 S 2852/99 (https://dejure.org/2000,8027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2000 - 8 S 2852/99 (https://dejure.org/2000,8027)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 8 S 2852/99 (https://dejure.org/2000,8027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Planfeststellungsverfahren: Zusammentreffen mehrerer Vorhaben - Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellungsverfahren für die Errichtung eines Luftfrachtzentrums; Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Umgehungunsstraße; Bau einer Gemeindestraße

  • Judicialis

    VwVfG § 78; ; LuftVG § 10 Abs. 6 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 78; LuftVG § 10 Abs. 6 S. 1
    Aufschiebende Wirkung, Sonstiges Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1188
  • DVBl 2000, 1367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2000 - 8 S 2852/99
    Sie ist dagegen dann zu bejahen, wenn jeder Vorhabenträger zur sachgerechten Verwirklichung seines Planungskonzepts darauf angewiesen ist, daß über die Zulassung der betreffenden Vorhaben nur in einem Verfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73, 78; Beschl. v. 28.11.1995 - 11 VR 38.95 - NVwZ 1996, 389, 390).

    Entscheidend ist vielmehr das Ausmaß der von ihnen berührten öffentlichen Interessen, das allerdings durch die beiden genannten Faktoren regelmäßig wesentlich mitbestimmt wird, da auch die qualitativen Auswirkungen der Vorhaben auf die einzelnen von ihnen berührten Interessen mit in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996, a.a.O., S. 81; Beschl. v. 28.11.1995, a.a.O., S. 391; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 78 Rdnr. 19).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2000 - 8 S 2852/99
    Sie ist dagegen dann zu bejahen, wenn jeder Vorhabenträger zur sachgerechten Verwirklichung seines Planungskonzepts darauf angewiesen ist, daß über die Zulassung der betreffenden Vorhaben nur in einem Verfahren entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73, 78; Beschl. v. 28.11.1995 - 11 VR 38.95 - NVwZ 1996, 389, 390).

    Entscheidend ist vielmehr das Ausmaß der von ihnen berührten öffentlichen Interessen, das allerdings durch die beiden genannten Faktoren regelmäßig wesentlich mitbestimmt wird, da auch die qualitativen Auswirkungen der Vorhaben auf die einzelnen von ihnen berührten Interessen mit in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Urt. v. 18.4.1996, a.a.O., S. 81; Beschl. v. 28.11.1995, a.a.O., S. 391; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 78 Rdnr. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die gerichtliche Zuständigkeit und das gerichtliche Verfahren richten sich damit im Falle einer Anfechtung eines auf Grundlage von § 78 Abs. 1 VwVfG ergangenen einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses ebenfalls nach § 78 Abs. 2 VwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.2.2000 - 8 S 2852/99 - NVwZ 2000, 1188, juris Rn. 12) und damit vorliegend angesichts der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt nach der Zuständigkeit für das Vorhaben "NBS mit Station NBS".

    Ein nur materielles Interesse an der planerischen Koordination verschiedener Belange rechtfertigt für sich nicht, die gesetzliche Verfahrenszuständigkeit zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1996 - 11 A 86.95 - NVwZ 1996, 901, juris Rn. 29 m. w. N.; Beschluss vom 28.11.1995 - 11 VR 38.95 - NVwZ 1996, 389, juris Rn. 38; Beschluss vom 23.12.1992 - 4 B 188.92 - NVwZ 1993, 980, juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.2.2000 - 8 S 2852/99 - NVwZ 2000 1188, juris Rn. 8 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in

    Allerdings ist insoweit der Anwendungsbereich des § 78 Abs. 1 VwVfG eröffnet mit der Folge, dass sich ebenso wie die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren im Falle der Anfechtung des einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses auch die Zuständigkeit für das gerichtliche Verfahren nach den Bestimmungen für dasjenige Vorhaben richtet, das den größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen berührt und somit den Schwerpunkt des Planfeststellungsverfahrens bildet, auf dessen Grundlage das Gesamtvorhaben zugelassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 -, BVerwGE 147, 184; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 8 S 2852/99 -, NVwZ 2000, 1188; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Die Regelung dient damit zugleich der Verwaltungsökonomie sowie der Verfahrensbeschleunigung (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2000 - 8 S 2852/99 - zit. n. juris).
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