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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.1998 - 8 S 315/98   

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https://dejure.org/1998,4730
VGH Baden-Württemberg, 26.03.1998 - 8 S 315/98 (https://dejure.org/1998,4730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.1998 - 8 S 315/98 (https://dejure.org/1998,4730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 1998 - 8 S 315/98 (https://dejure.org/1998,4730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendungsbereich des § 233 Abs. 1 BauGB und des § 5 Abs. 4 BauGB-MaßnahmenG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 622 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1301 (Ls.)
  • DVBl 1998, 909 (Ls.)
  • DVBl 1998, 909 NVwZ-RR 1998, 622 (Leitsatz) ZfBR 1998, 266 (Leitsatz) DVBl 1998, 1301
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Insoweit sollte auch eine abschließende Regelung getroffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.03.1998 - 8 S 315/98 -, BRS 60 Nr. 140).

    Nach alledem kann dahinstehen, ob es sich um einen einfachen Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 3 BauGB handelt; allein daraus, dass er keine positiven Festsetzungen zu öffentlichen Verkehrsflächen enthält, dürfte sich letzteres aufgrund der beabsichtigten abschließenden Regelung freilich noch nicht ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.03.1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 10 B 629/03

    Festsetzung "öffentliche Grünfläche" im Bebauungsplan

    Denn § 15 Abs. 1 BauNVO betrifft schon nach seinem Wortlaut nur die Zulässigkeit von Anlagen in einem der Baugebiete gemäß §§ 2 - 11 BauNVO, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.3.1998 - 8 S 315/98 -, BRS 60 Nr. 140; Bielenberg, in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 15 BauNVO Rn. 12, wozu die planfestgesetzte Grünfläche nicht zählt.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 26.3.1998 - 8 S 315/98 - ergibt sich nichts Gegenteiliges, da es in diesem Fall um ein Gebäude ging, das durch die geplanten Baumaßnahmen äußerlich nahezu unverändert bleiben sollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 1444/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau

    Vielmehr spricht alles dafür, dass solche entsprechend den im Erläuterungsbericht niedergelegten Planungszielen bewusst nicht festgesetzt worden waren, um "das Gebiet in sich geschlossen" zu halten und es "vom öffentlichen Verkehr freizuhalten" (vgl. hierzu das ebenfalls unter Beteiligung des Antragsgegners ergangene Senatsurt. v. 15.10.2004 - 5 S 2586/03 -, BRS 67 Nr. 87) und - jedenfalls insoweit - eine abschließende Regelung getroffen werden sollte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.03.1998 - 8 S 315/98 -, BRS 60 Nr. 140).
  • VGH Bayern, 26.11.2020 - 9 N 17.2367

    Gliederung eines Dorfgebiets durch einen bebauungsplan

    und ist insoweit Ausdruck ihrer planerischen Zurückhaltung bei der Überplanung des Bestandes im Teilgebiet West (vgl. VGH BW, U.v. 26.3.1998 - 8 S 315/98 - BRS 60 Nr. 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1998 - 8 S 740/98

    Anwendung des BauGB § 212a auf vor dem 1998-01-01 eingelegte Widersprüche bejaht

    Geregelt ist dieses Verfahren vielmehr in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Länder (vgl. den Beschluß des Senats vom 26.3.1998 - 8 S 315/98 - sowie OVG Münster, a. a. O.) Auf eine Überleitungsvorschrift zum Baugenehmigungsverfahren, wie sie bisher § 236 BauGB a. F. enthielt, hat der Gesetzgeber vielmehr, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 13/6392, S. 74) ausdrücklich klargestellt wird, bewußt verzichtet.
  • VG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 3164/08

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ein Grundstück im Außenbereich;

    Soweit ein qualifizierter Bebauungsplan für bestimmte Bereiche Festsetzungen enthält, die den in § 30 Abs. 1 BauGB genannten Mindestanforderungen nicht genügen, kommt ihm jedenfalls dann nur die Bedeutung eines einfachen Bebauungsplans zu, wenn diese Festsetzungen nicht als abschließende Regelung der baulichen Nutzung zu verstehen sind, vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 26. März 1998 - 8 S 315/98 -, BRS 60 Nr. 140; Söfker, in : Ernst- Zinkahn-Bielenberg, BauGB Kommentar, § 30 Rz. 12, m.w.N.; ohne diese Einschränkung VGH Kassel, Beschluss vom 13. März 1989 - 4 TH 2205/87 -, NuR 1990, 127.
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