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   VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97   

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https://dejure.org/1998,10251
VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.01.1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 8 S 3244/97 (https://dejure.org/1998,10251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 759 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Ihre Anwendung ist daher nicht von der Gewährung einer Ausnahme oder einer anderen Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschl. v. 25.1.1996 - 5 S 2766/95).

    Um dies anzunehmen, bedarf es besonderer Umstände, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1994 - 8 S 1712/93

    Verzicht auf nachbarschützende Rechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Eine solche Erklärung des Angrenzers hat nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 17.2.1994 - 8 S 1712/93 -, BRS 56 Nr. 182) nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch einen Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das betreffende Vorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1997 - 11 S 379/97

    Zulassungsverfahren: Durchentscheiden des Rechtsmittelgerichts nach Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Das schließt jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 Rdnr. 20; OVG Lüneburg NVwZ 1997, 1225; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 -, DVBl. 1997, 661 sowie Beschl. v. 17.2.1997 - 11 S 379/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Ihre Anwendung ist daher nicht von der Gewährung einer Ausnahme oder einer anderen Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschl. v. 25.1.1996 - 5 S 2766/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 1712/93

    Zustimmung des Angrenzers zu dem Vorhaben; zur Wirkung des Einverständnisses bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97
    Eine solche Erklärung des Angrenzers hat nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 17.2.1994 - 8 S 1712/93 -, BRS 56 Nr. 182) nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch einen Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das betreffende Vorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 3 S 372/18

    Verzicht eines Angrenzers auf Abwehrrecht gegen Bebauungsplan

    30 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat die von einem Nachbarn gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO abgegebene Zustimmungserklärung nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung, sondern bewirkt auch den Verzicht des Angrenzers auf die ihm gegen das Bauvorhaben etwa zustehenden materiellen Abwehrrechte (vgl. u. a. Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - juris; Urt. v. 18.2.1994 - 8 S 1712/93 - BRS 56 Nr. 182; Urt. v. 1.4.1982 - 5 S 278/82 - VBlBW 1983, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2633/00

    Vorläufige Untersagung eines Bauvorhabens im Kenntnisgabeverfahren - Frist -

    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00

    Kenntnisgabeverfahren, Frist, Bauvorlagen, Änderung

    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1998 - 8 S 1093/98

    Antragsbefugnis wegen der Verletzung von Planungsrechten

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, daß das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über das Rechtsmittel selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten zuvor auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit die Möglichkeit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels, sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. Senatsbeschluß vom 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 1225; BayVGH, BayVBl. 1998, 83; Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl., § 146 VwGO Rdnr. 20).
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