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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 8 S 3281/94   

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https://dejure.org/1994,2569
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 8 S 3281/94 (https://dejure.org/1994,2569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1994 - 8 S 3281/94 (https://dejure.org/1994,2569)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 8 S 3281/94 (https://dejure.org/1994,2569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozeßgebühr: Entstehung bei Tätigwerden - gerichtliche Zurückweisung des Rechtsmittels vor Antragstellung des Rechtsmittelgegners beeinflußt nicht die Entstehung, sondern die Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 304
  • VBlBW 1995, 191
  • DÖV 1995, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 16.02.1984 - 11 W 898/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 8 S 3281/94
    Die Prozeßgebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt aufgrund seines Prozeßführungsauftrags irgendeine Tätigkeit vornimmt, auch wenn diese nicht nach außen in Erscheinung tritt (im Anschluß an OLG München, Beschl v 16.2.1984 - 11 W 898/84 -, AnwBl 1984, 450).

    Auch ist nicht entscheidend, ob diese Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (vgl. OLG München, Beschl. v. 16.2.1984 - 11 W 898/84 - AnwBl 1984, 450; Gerold/Schmidt/v. Eikken/Madert, BRAGO, 11. Aufl., § 31 RdNr. 20).

    Die Antragsgegner waren insbesondere berechtigt, unmittelbar nach der Einlegung der Beschwerde der Antragstellerin einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung auch im Beschwerdeverfahren zu beauftragen und sich mit diesem zu besprechen (vgl. OLG München, Beschl. v. 16.2.1984, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2000 - 3 S 288/98

    Prozessgebühr für den Bevollmächtigten des Beschwerdegegners

    Auf den Umfang dieser Tätigkeit kommt es nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.12.1994 - 8 S 3281/94 -, NVwZ-RR 1995, 304 = DÖV 1995, 342 = VBlBW 1995, 191, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 8 E 973/03

    Erstattungsfähigkeit von zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Dezember 1994 - 8 S 3281/94 -, NVwZ-RR 1995, 304; Gerold/ Schmidt/von Eicken/Madert, a.a.O., § 31 Rn. 13 und 25 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 8 S 2652/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

    Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Senats v. 2.12.1994 (8 S 3281/94, DÖV 1995, 342 = NVwZ-RR 1995, 304 = VBlBW 1995, 191) berufen, der es für die Entstehung der Prozeßgebühr genügen läßt, wenn der Rechtsanwalt aufgrund seines Prozeßführungsauftrags irgendeine Tätigkeit vornimmt, auch wenn diese nicht nach außen in Erscheinung tritt.
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