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   OVG Berlin, 30.06.2003 - 8 S 37.03   

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https://dejure.org/2003,24749
OVG Berlin, 30.06.2003 - 8 S 37.03 (https://dejure.org/2003,24749)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2003 - 8 S 37.03 (https://dejure.org/2003,24749)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 8 S 37.03 (https://dejure.org/2003,24749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung; Erfordernis der Einholung einer Aufenthaltserlaubnis im Visumsverfahren; Zumutbarkeit vorübergehender Trennung von einem Kleinkind; Dauer der Trennung ca. zwei Monate; Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; AuslG 1990 § 55 Abs. 2

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Berlin, 30.06.2003 - 8 S 37.03
    Geht man mit den Beteiligten davon aus, dass zwischen dem Antragsteller und seinem inzwischen knapp drei Jahre alten deutschen Kind eine gemäß Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte familiäre Lebensgemeinschaft besteht, die prinzipiell in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet aufrechterhalten werden kann, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob dem Antragsteller die Ausreise zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Visumsverfahrens dennoch zuzumuten ist, also kein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt, darauf an, ob eine Abwägung der Belange der Bundesrepublik Deutschland mit dem Interesse des Antragstellers an einer ununterbrochenen Fortführung der familiären Lebensgemeinschaft zwischen ihm und seinem Kleinkind nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Überwiegen der privaten Bleibeinteressen des Antragstellers und seines Kindes ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523.99 - NVwZ 2000, 59 [60]).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Berlin, 30.06.2003 - 8 S 37.03
    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 - BVerwGE 103, 13 [17]).
  • OVG Berlin, 21.06.2005 - 8 S 171.04

    Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, familiäre Lebensgemeinschaft,

    Insofern hat sich die Sachlage bei Visumsverfahren gegenüber derjenigen des Senatsbeschlusses vom 30. Juni 2003 (GeschZ.: OVG 8 S 37.03) geändert; auch war in jenem Fall bei vorübergehender Ausreise des Antragstellers kein akuter Erziehungs- und Betreuungsnotstand zu befürchten.
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