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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2006 - 8 S 39.06   

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https://dejure.org/2006,27745
OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2006 - 8 S 39.06 (https://dejure.org/2006,27745)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2006 - 8 S 39.06 (https://dejure.org/2006,27745)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 8 S 39.06 (https://dejure.org/2006,27745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Anforderungen an die Ausstellung von Passersatzpapieren für einen Asylbewerber; Feststellung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit einer auszuweisenden Person

  • Judicialis

    VwVfG § 14 Abs. 1; ; VwVfG § ... 14 Abs. 4; ; deutsch-vietnamesisches Rückübernahmeabkommen Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 25; ; UN-Konvention für Sondermissionen Art. 1 lit. a; ; UN-Konvention für Sondermissionen Art. 29; ; UN-Konvention für Sondermissionen Art. 31; ; UN-Konvention für Sondermissionen Art. 41

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 04.01.2006 - BT-Drs 16/339
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2006 - 8 S 39.06
    Auch in diesen Fällen handelt es sich, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck und anderer ausgeführt hat (BT-Drs. 16/339 vom 4. Januar 2006, S. 4 unter Nr. 12) bei einer Anhörung zur Feststellung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit um ein ausländisches Verwaltungsverfahren, das naturgemäß nicht deutschem Verwaltungsverfahrensrecht unterliegen kann.
  • VG Berlin, 23.03.2012 - 15 K 279.11

    Anhörung vor einer vietnamesischen Delegation und Rechtsbeistand

    Das Gericht folgt der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das in mehreren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit von Anordnungen der Vorsprache vor der vietnamesischen Delegation bestätigt hat (s. bspw. die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2006, OVG 8 S 39.06; vom 20. Juli 2006, OVG 8 S 45.06 und OVG 8 S 46.06 und vom 23. August 2006, OVG 8 S 63.06 und siehe hierzu auch VG Berlin, Urteile vom 24. Januar 2007, VG 15 A 164.06 und vom 18. Dezember 2007, VG 15 A 166.06).
  • VG München, 15.10.2021 - M 10 S 21.1382

    Eilrechtsschutz, Ausländerrecht, Verpflichtung zur Vorsprache bei der

    Etwas Anderes mag für die Vertreter der ausländischen Delegation gelten (vgl. hierzu: VG Berlin, U.v. 23.3.2012 - VG 15 K 279.11 - BeckRS 2012, 50161; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 15.6.2006 - OVG 8 S 39.06 - juris Rn. 10 ff. zur Anhörung durch eine vietnamesische Delegation, die die Anhörung ohne Rechtsbeistand durchzuführen wünscht).
  • VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10

    Vorlagepflicht erforderlicher Reisedokumente eines sierraleonischen

    Bei seiner Rüge, es bestünden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Legitimation der Delegation, bei der er vorsprechen solle, berücksichtigt der Antragsteller nicht, dass es sich bei der Identitätsprüfung im Rahmen einer Sammelanhörung durch Staatsbedienstete des Heimatstaats um ein ausländisches Verwaltungsverfahren handelt, das deutschem Verwaltungsverfahren nicht unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.6.2006 - OVG 8 S 39.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - 8 S 63.06

    D (A), Mitwirkungspflichten, Vietnam, Vietnamesen, Rückübernahmeabkommen,

    Die hier in Rede stehende Anhörung vietnamesischer Staatsangehöriger durch Vertreter ihres Heimatstaates unterliegt nicht dem deutschen Verwaltungsverfahrensrecht mit der Folge, dass der die Vertretung durch Rechtsanwälte regelnde § 14 Abs. 1 und 4 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfGBln) auf die Anhörung keine Anwendung findet (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2006 - OVG 8 S 39.06 -).
  • VG Berlin, 11.07.2006 - 15 A 218.06

    D (A), Mitwirkungspflichten, Vietnam, Vietnamesen, Rückübernahmeabkommen,

    Die Kammer neigt nach wie vor zu der Ansicht, dass diese Verfahrensweise gegen die das Anwesenheitsrecht des Bevollmächtigten bei Anhörungen gewährleistende Vorschrift des § 14 Abs. 1 und 4 VwVfG verstößt, die insbesondere deshalb anwendbar erscheint, weil nur § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, nicht aber das vietnamesische Rückübernahmeabkommen eine Pflicht, sich einer Befragung zu stellen, begründet, so dass die - zudem in den Räumen deutscher Behörden und in Anwesenheit deutscher Bediensteter durchgeführten - Anhörungen nicht als ausländische Verwaltungsverfahren angesehen werden können (vgl. im Einzelnen die genannten Beschlüsse der Kammer; a.A. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 8 S 39.06 -, mit dem ein noch nicht so ausführlich begründeter Beschluss der Kammer vom 9. Mai 2006 - VG 15 A 163.06 - geändert wurde).
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