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   VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03   

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https://dejure.org/2003,10077
VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03 (https://dejure.org/2003,10077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2003 - 8 S 406/03 (https://dejure.org/2003,10077)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 8 S 406/03 (https://dejure.org/2003,10077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Örtliche Bauvorschrift - Verbot bestimmter Werbeanlagen - Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot von Werbeanlagen; Merkmal des wechselnden oder bewegten Lichts; Technische Ausgestaltung der Werbeanlage; Potentielle Beeinträchtigung der Nachbarschaft und des Stadtbilds; Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG; Generelles Verbot großflächiger Werbetafeln in ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 2
    Werbeanlage; örtliche Bauvorschriften: örtliche Bauvorschriften; Gestaltungssatzung; Werbeanlage; Ausschluss; Eigentumsgarantie

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 ; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 2
    Werbeanlage; örtliche Bauvorschriften: örtliche Bauvorschriften; Gestaltungssatzung; Werbeanlage; Ausschluss; Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03
    Bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts sind die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94 m. w. N.).

    Zwar macht die Klägerin zu Recht geltend, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG ein generalisierendes Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten eine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters finden müsse, weshalb das BVerwG ein generelles Verbot großflächiger Werbetafeln in Mischgebieten für unzulässig angesehen hat (Urt. vom 28.4.1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.2003 - 8 S 406/03
    Das Gleiche gilt für Kerngebiete, weil auch sie durch eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen, zu denen auch die gewerbliche Nutzung gehört, gekennzeichnet sind (BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899).
  • VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17

    Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet;

    Zwar umfasst eine örtliche Bauvorschrift, mit der die Gemeinde Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht wegen deren besonderer Auffälligkeit verbietet, nach ihrem Zweck nicht nur Werbeanlagen mit wechselnden Lichtquellen, sondern auch Anlagen, bei denen die von einer gleichbleibenden Lichtquelle beleuchtete Folie in bestimmten Zeitabständen durch eine andere ersetzt wird (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2003 - 8 S 406/03 -, juris LS 1).
  • VG Freiburg, 24.03.2004 - 2 K 1725/02

    Nichtigkeit einer die Zulässigkeit von Werbeanlagen regelnden Satzung

    Dabei sind die grundlegende Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und das daraus ableitbare Gebot an die rechtsetzende Gewalt zu berücksichtigen, bei der Bestimmung des Eigentumsinhalts die Belange der Gemeinschaft und die privaten Interessen des einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerwG, Urteil vom 28.04.1972 - IV C 11.69 -, BVerwGE 40, 94 m.w.N., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.2003 - 8 S 406/03  -, VENSA).
  • VG Stade, 23.11.2010 - 2 A 31/10

    Ausschluss des Baus einer selbstständigen Fremdwerbeanlage in einem Mischgebiet

    Dabei sind die grundlegende Werteinschätzung des Grundgesetzes zugunsten eines sozialgebundenen Privateigentums und die Belange der Gemeinschaft in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass das baugestalterische Ziel, eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebiets zu verhindern, seine Entsprechung in dem Baugebietscharakter finden muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 24. Februar 2003 - 8 S 406/03 - zitiert nach juris).
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