Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4710
VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00 (https://dejure.org/2000,4710)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 (https://dejure.org/2000,4710)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 8 S 445/00 (https://dejure.org/2000,4710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Lagerraum ohne Nutzungsfestlegung

§ 58 Abs. 1 LBO, Baugenehmigung darf sich darauf beschränken, zunächst die Errichtung des Baukörpers zu genehmigen und die Genehmigung der Nutzung einem Nachverfahren vorzubehalten

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBO § 58 Abs. 1
    Trennung der Entscheidung über Errichtung und Nutzung des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LBO § 58 Abs. 1
    Trennung der Entscheidung über Errichtung und Nutzung des Gebäudes im Baugenehmigungsverfahren)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gibt es eine Baugenehmigung ohne Nutzungsentscheidung? (IBR 2001, 399)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 576
  • VBlBW 2001, 144
  • BauR 2001, 616
  • ZfBR 2001, 215 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 67/96

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - nicht erhebliche Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
    Die Anwendung dieser Vorschrift hängt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92) davon ab, dass die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Flächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an den Beschl. d. 3. Senat v. 18.7.1996 - 3 S 67/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
    Die Anwendung dieser Vorschrift hängt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92) davon ab, dass die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Flächentiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an den Beschl. d. 3. Senat v. 18.7.1996 - 3 S 67/96).
  • OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
    Da der Abstand eines Gebäudes von der Grundstücksgrenze ausschließlich von den in § 5 Abs. 4 LBO genannten baulichen Voraussetzungen, nicht aber von der Nutzung abhängt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.8.1998 - 3 M 65/98 - u. Thüringer OVG, Beschl. v. 25.6.1999 - 1 EO 197/99) kann die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens (vgl. Urt. des erk. Senats v. 10.9.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26 = UPR 1999, 197 = BauR 1999, 1282) ebenso wenig wie die anderen von den Klägern genannten Vorschriften des Bauordnungsrechts eine zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung über die Nutzung eines Bauwerks mit der über dessen Errichtung zu verbinden, begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
    Da der Abstand eines Gebäudes von der Grundstücksgrenze ausschließlich von den in § 5 Abs. 4 LBO genannten baulichen Voraussetzungen, nicht aber von der Nutzung abhängt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.8.1998 - 3 M 65/98 - u. Thüringer OVG, Beschl. v. 25.6.1999 - 1 EO 197/99) kann die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens (vgl. Urt. des erk. Senats v. 10.9.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26 = UPR 1999, 197 = BauR 1999, 1282) ebenso wenig wie die anderen von den Klägern genannten Vorschriften des Bauordnungsrechts eine zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung über die Nutzung eines Bauwerks mit der über dessen Errichtung zu verbinden, begründen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1998 - 3 M 65/98

    Nutzungsänderung, Abstandsflächen, Anbau, Balkon, Nachbarrechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00
    Da der Abstand eines Gebäudes von der Grundstücksgrenze ausschließlich von den in § 5 Abs. 4 LBO genannten baulichen Voraussetzungen, nicht aber von der Nutzung abhängt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.8.1998 - 3 M 65/98 - u. Thüringer OVG, Beschl. v. 25.6.1999 - 1 EO 197/99) kann die Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens (vgl. Urt. des erk. Senats v. 10.9.1998 - 8 S 2137/98 -, VBlBW 1999, 26 = UPR 1999, 197 = BauR 1999, 1282) ebenso wenig wie die anderen von den Klägern genannten Vorschriften des Bauordnungsrechts eine zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung über die Nutzung eines Bauwerks mit der über dessen Errichtung zu verbinden, begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Denn unabhängig von der insoweit nicht weiter aufklärungsbedürftigen Frage, ob seitens des Nachbarn oder dessen Rechtsvorgänger - durch bloßes Schweigen - überhaupt ein im Rahmen von § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO zu berücksichtigender und das Nachbargrundstück vorbelastender (vgl. insoweit VGH Bad. Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - juris Rn. 24) Vertrauenstatbestand für den Kläger dahingehend geschaffen wurde, den Schuppen unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu dulden, kann sich dieses Vertrauen und damit auch die Minderung des Interesses des Nachbarn an einer Einhaltung der Abstandflächen nur auf den Erhalt des bisher vorhandenen Schuppens in seiner ursprünglichen Gestalt und damit den Bestand bezogen haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Senatsurteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 -VBlBW 2009, 65).
  • VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - juris) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Diese Aussage zum Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für die gerichtliche Entscheidung über den Suspensiveffekt gilt selbst dann (in diese Richtung bereits: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.1.2005 - 8 S 2720/04 - juris Rn. 2 und 6 und vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 - juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 26.7.2010 - 2 CS 10.465, juris Rn. 2 und 4 und vom 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 f.; enger: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.11.2010 - 2 M 142/10 - juris Rn. 5; ablehnend: SächsOVG, Beschluss vom 13.8.2012 - 1 B 242/12 - NVwZ-RR 2013, 14, juris Rn. 6), wenn man - was hier nicht zu entscheiden ist - in der Hauptsache davon ausginge, dass die Errichtung eines Gebäudes nicht von der Gebäudenutzung trennbar ist (dazu: Hager in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO und LBOAVO, 7. Aufl., § 49 Rn. 9 m. w. N.; für eine Trennbarkeit allerdings: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144, juris Rn. 20, und im Anschluss daran Urteil vom 13.4.2015 - 3 S 328/15 - VBlBW 2015, 426, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Daneben können aber auch rechtliche Besonderheiten, die beim Nachbargrundstück im Verhältnis zum Bauvorhaben vorliegen und dessen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit abstandsflächenrechtlich deutlich mindern, eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ausschließen, etwa bei einer rechtlichen Vorbelastung des Nachbargrundstücks, wenn z.B. das Abwehrrecht des Nachbarn in Bezug auf Auswirkungen einer für den Wiederaufbau eines Gebäudes verwendeten, auf dem Baugrundstück bereits existierenden Außenmauer ausgeschlossen (Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144) oder in Bezug auf ein nachträglich genehmigtes Vorhaben verwirkt ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - VBlBW 2008, 190), oder bei einer Bebauung von Baugrundstück und Nachbargrundstück mit einem Doppelhaus (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -) oder wenn sich dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die konkrete Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks für zumutbar hält (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.08.2008 - 3 S 1668/07 - VBlBW 2009, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03

    Grenznahe Bebauung - Aussenbereichsgrenze

    Eine vorhandene grenznahe Bebauung auf einem Grundstück führt jedenfalls dann nicht zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließen kann, wenn das neue Bauvorhaben zu einer zusätzlichen - abstandsflächenrelevanten und damit vom Nachbarn grundsätzlich nicht hinzunehmenden - Verschlechterung führt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).

    Dabei kann dahinstehen, inwiefern eine vorhandene Bebauung auf dem Baugrundstück zu einer Vorbelastung des Nachbargrundstücks führen kann, die einen auf die Einhaltung der Abstandsflächen gerichteten Abwehranspruch ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, VBlBW 2001, 144).

  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Das Gericht legt seiner Würdigung den Antrag der Klägerin vom 23. Dezember 2013 zugrunde, in dem diese in der Betriebsbeschreibung zur Nutzung u.a. Folgendes angegeben hatte: "Die gelagerten Güter in der Lagerhalle werden, wie bisher genehmigt, in erster Linie aus Kunststoffen der BASF SE bestehen." Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 16. September unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Oktober 2000 - 8 S 445/00 -, NVwZ-RR 2001, 576 und Beschluss vom 13. April 2015 - 3 S 328/15 -, NVwZ-RR 2015, 646) eingewandt hat, es müsse nicht zwangsläufig in einem Verfahren sowohl über die Zulässigkeit der Errichtung einer baulichen Anlage als auch deren Nutzung entschieden werden, kann die Klägerin damit schon deshalb nicht durchdringen, weil sie in ihrem Antrag vom 23. Dezember 2013 ausdrücklich die Nutzung der Lagerhalle ("Die gelagerten Güter ... werden, wie bisher genehmigt, in erster Linie aus Kunststoffen der BASF SE bestehen") zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat und dabei auch im Klageverfahren geblieben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2015 - 3 S 328/15

    Genehmigung der Errichtung eines Baukörpers und getrennte Entscheidung über die

    Es ist vielmehr auch zulässig, zunächst nur die Errichtung des Baukörpers zu genehmigen und in einem gesonderten Verfahren über die zulässige Nutzungsart zu entscheiden (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 - NVwZ-RR 2001, 576).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 -NVwZ-RR 2001, 576) muss mit einer Baugenehmigung nicht zwangsläufig sowohl über die Zulässigkeit der Errichtung einer baulichen Anlage als auch deren Nutzung entschieden werden.

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 1 ME 226/11

    Gesondertes Genehmigungsverfahren für einzelne Prüfungen ohne Verstoß gegen das

    Der Senat folgt allerdings nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, mit der Baugenehmigung müsse nicht notwendig zugleich über die Nutzung der baulichen Anlage entschieden werden (Urt. v. 27.10.2000 - 8 S 445/00 -, BauR 2001, 616 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - 8 S 215/04

    Berechnung der Abstandsflächentiefe bei einer als Walmdach ausgeformten

    Denn nach der Rechtsprechung aller mit Baurechtssachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile des Senats vom 8.11.1999 - 8 S 1668/99 - BRS 62 Nr. 94 und vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - VBlBW 2001, 144; Beschluss des 3. Senats vom 13.6.2003 - 3 S 938/03 - BauR 2003, 1549; Urteil des 5. Senats vom 10.10.2002 - 5 S 1655/01 - BauR 2003, 1201) ist bei der Prüfung der Frage, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt werden, von der normativen Wertung auszugehen, dass eine den nach § 5 Abs. 7 S. 3 LBO nachbarschützenden Teil unterschreitende Tiefe der Abstandsfläche regelmäßig zu einer erheblichen und damit nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung des betreffenden Nachbarn führt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist.
  • VG Minden, 30.09.2005 - 1 L 452/05

    Kein Baustopp für Paragon-Arena in Paderborn - Nutzung bleibt allerdings vorerst

  • VG Gelsenkirchen, 15.09.2014 - 9 L 1232/14

    Rücksichtnahme; Nachbarschutz; Lärmemissionen; Anlieferung

  • VG Freiburg, 11.04.2003 - 4 K 328/03

    Zulässigkeit eines Drogenkontaktladens in Mischgebiet

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht