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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96 (https://dejure.org/1996,1505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1996 - 8 S 48/96 (https://dejure.org/1996,1505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1996 - 8 S 48/96 (https://dejure.org/1996,1505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 144; LBOLBO BW § 58 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    BauGB § 144 ; LBOLBO BW § 58 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 156
  • VBlBW 1996, 343
  • DVBl 1996, 686
  • DÖV 1996, 751
  • BauR 1996, 532
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Auch besitzt die Baugenehmigung keinen Vorrang vor den anderen für das Vorhaben notwendigen Genehmigungen oder Erlaubnissen, sondern liegt auf derselben Ebene wie diese (vgl. Sauter, a.a.O., sowie für das bayerische Landesrecht den Beschluß des Großen Senats des BayVGH vom 18.3.1993 - 1 B 90.3063 - NVwZ 1994, 304).

    Weitere Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß für das Vorhaben keine weiteren öffentlich-rechtlichen Gestattungen erforderlich sind oder diese vorliegen (vgl. für das bayerische Landesrecht den Beschl. des BayVGH vom 18.3.1993 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96

    Neue Abwägung bei erneutem Beschluss über Sanierungssatzung nur ausnahmsweise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Ihre Entscheidung, den Bauantrag unter Hinweis auf das Fehlen dieser Genehmigung abzulehnen, ist daher unabhängig von der Frage, ob das Vorhaben der Kläger einer solchen Genehmigung bedarf und ob die etwa erforderliche Genehmigung als erteilt gilt (vgl. hierzu das Urt. des Senats vom gleichen Tag in der Sache 8 S 49/96), rechtswidrig.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 2041/94

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Durch das Fehlen der gemäß § 144 Abs. 1 BauGB erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung der Gemeinde ist die Baurechtsbehörde nicht an der Erteilung der Baugenehmigung gehindert (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl Beschluß vom 22.3.1995 - 8 S 2041/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 11 A 610/90

    Wirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Selbständigkeit der Genehmigungsverfahren die Baurechtsbehörde nicht daran hindert, einen Bauantrag wegen fehlenden Antragsinteresses oder Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn offenkundig ist, daß eine andere für das Vorhaben erforderliche behördliche Gestattung unter keinen Umständen erteilt werden kann (Sauter, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1992 - 11 A 610/90 - BauR 1992, 610).
  • OVG Sachsen, 08.06.1995 - 1 S 154/95

    Bauvorhaben; Baugenehmigung; Anlagenbezogene Genehmigung; Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Die von der Beklagten vertretene Ansicht könnte nämlich dazu führen, daß der Bauwillige erst die nach anderen Vorschriften erforderliche Gestattung in einem u.U. langjährigen Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren erstreiten müßte, um dann von der Baurechtsbehörde erklärt zu bekommen, daß er sein Vorhaben gleichwohl nicht verwirklichen könne, da diesem baurechtliche Vorschriften entgegenstünden (vgl. zu dieser Konsequenz der sog. Schlußpunkttheorie SächsOVG, Urt. v. 8.6.1995 - 1 S 154/95 - SächsVBl. 1995, 265).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94

    Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Die von der Beklagten vertretene Auffassung steht allerdings in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Bauaufsichtsbehörden ohne eine erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung einen positiven Bauvorbescheid nicht erteilen dürfen (vgl. Beschl. v. 15.7.1994 - 4 B 109.94 - NVwZ-RR 1995, 66).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Welchen Einfluß das Fehlen der sanierungsrechtlichen Genehmigung auf die Erteilung einer Baugenehmigung habe, hänge vielmehr ausschließlich von der Ausgestaltung des Landesrechts ab (vgl. Beschl. v. 28.10.1995 - 4 B 216.95 - SächsVBl. 1996, 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 1384/89

    Zur Baugenehmigung im Bereich einer Sanierungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96
    Nicht von der Baurechtsbehörde zu prüfen sind Vorschriften, die von einer anderen Behörde in einem gesonderten Verfahren zu prüfen sind, das durch eine rechtlich selbständige Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts abgeschlossen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.1990 - 5 S 1348/89 - NVwZ-RR 1991, 284; Sauter, LBO, 2. Aufl., § 59 RdNr. 45 c; Schlotterbeck/von Arnim, LBO, 3. Aufl. § 59 RdNr. 28).
  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    Zwar ist es grundsätzlich möglich, die Erteilung der Baugenehmigung zu versagen, wenn für dasselbe Vorhaben eine weitere Genehmigung vonnöten ist und diese offensichtlich nicht erteilt werden kann, da in einem solchen Fall das Sachbescheidungsinteresse für die Baugenehmigung entfällt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.1996 - 8 S 48/96 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Im Anschluss an inhaltlich abweichende Regelungen in einigen Landesbauordnungen, vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 BayBO "Die Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind; von einer Beschränkung der Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Genehmigungsverfahren bleiben die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt", und § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO Baden-Württemberg "Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen", und dementsprechende Entscheidungen der jeweils zuständigen Oberverwaltungsgerichte, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. März 1993, GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 -, BRS 55 Nr. 146; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 8 S 48/96 -, BRS 58 Nr. 136; Sächs. OVG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 1 S 154/95 -, BRS 57 Nr. 187; OVG Meck.-Vorpomm., Beschlüsse vom 30. Oktober 1997 - 5 M 52/96 -, BRS 59 Nr. 143, und vom 29. Januar 2003 - 2 M 179/02 -, DÖV 2003, 593.
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Mithin darf die Baurechtsbehörde die persönlichen Voraussetzungen der Nrn. 1 und 4 des § 4 Abs. 1 GastG nicht prüfen, ebenso wenig die Versagungstatbestände der Nrn. 2 und 3. Entsprechend hat der VGH Baden-Württemberg schon vor der Einfügung von § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO nach Anerkennung der Separationsmodells durch die Entscheidung NVwZ-RR 1997, 156 entschieden, dass nicht nur § 4 Abs. 1 Nr. 1, sondern auch § 4 Abs. 1 Nr. 2 GastG eine Vorschrift ist, welche die Baurechtsbehörde nicht nach § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO a. F. (= § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO n. F.) zu prüfen hat (Beschl. v. 17.12.1999, 5 S 50/97, Rn. 23 in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Vielmehr hat dieses seine frühere Ansicht, wonach in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ohne die nach § 144 Abs. 1 BauGB erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung eine Baugenehmigung nicht erteilt werden darf (Beschluss vom 15.7.1994 - 4 B 109.94 - NVwZ-RR 1995, 66 = PBauE § 142 BauGB Nr. 3; dem folgend: Beschluss des Senats vom 22.3.1995 - 8 S 2041 - sog. "Schlusspunkttheorie"), in den von der Beklagten genannten Entscheidungen (Beschluss vom 25.10.1995 - 4 B 216.95 - BVerwGE 99, 351 = PBauE § 144 BauGB Nr. 1; Urteil vom 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = PBauE § 144 BauGB Nr. 2; ebenso: Urteil des Senats vom 4.3.1996 - 8 S 48/96 - VBlBW 1996, 343 = PBauE § 144 BauGB Nr. 3) ausdrücklich aufgegeben.

    Da die sanierungsrechtlichen Gesichtspunkte nicht von der Baurechtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sind, sondern von der Gemeinde im Rahmen der Entscheidung nach § 145 BauGB, hindert das Fehlen der sanierungsrechtlichen Genehmigung nicht die Erteilung einer Baugenehmigung (Urteil des Senats vom 4.3.1996, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 8.6.1995 - 1 S 154/95 - SächsVBl. 1995, 265).

  • VGH Hessen, 23.11.2017 - 3 B 1539/17

    Verhältnis der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Unter diesen Voraussetzungen sind die sanierungsrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nicht in den Blick zu nehmen und bei der Entscheidung über den Bauantrag auch nicht zu berücksichtigen (zum Landesrecht Baden-Württemberg vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.09.2002 - 8 S 1571/02 -, juris Rdnr. 2 unter Hw. auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris Rdnr. 22).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2020 - 10 K 5902/18

    Klage auf Baugenehmigung zur Errichtung einer weiteren Zufahrt; fehlendes

    Dies kann der Fall sein, wenn offenkundig ist, dass eine andere für das Vorhaben erforderliche behördliche Gestattung unter keinen Umständen erteilt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09 - juris, Rn. 34 f.; Urt. v. 29.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 04.03.1996 - 8 S 48/96 - juris, Rn. 25).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 7 K 1970/99

    Verfahrensfreie Bauvorhaben - Einklang mit anderen Vorschriften

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986, - 4 C 31/84 -, BVerwGE 74, 315 (324); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1999, - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068 (1068); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.1996, - 8 S 48/96 -, NVwZ-RR 1997, 156 (156)) kommt es aber für die Frage, ob die Baurechtsbehörde sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften zu prüfen hat, nur darauf an, ob die Vereinbarkeit des Vorhabens mit diesen Vorschriften in einem gesonderten Verfahren zu prüfen ist, das durch eine rechtlich selbständige Entscheidung einer anderen Behörde mit Außenwirkung, also durch Verwaltungsakt abgeschlossen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2011 - 8 S 1438/09

    Zur Frage regionalplanerischer Zielvorgaben zur räumlichen Abgrenzung zentraler

    Allerdings ist die sanierungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens der Klägerin hier gleichwohl aus dem Verfahren ausgeklammert, weil - trotz § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB - die sanierungsrechtliche Genehmigung unabhängig von der Baugenehmigung erteilt wird (vgl. Senatsurteil vom 04.03.1996 - 8 S 48/96 - VBlBW 1996, 343; noch zu § 145 BauGB a.F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben

    (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 01.09.2017, 1 MB 14/17, juris Rn. 11-12; zum jeweiligen Landesrecht ebenso OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29.01.2020, 8 B 11791/19, juris Rn. 6, 8 sowie Urteil vom 24.05.2017,8A11822/16.OVG, juris Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 27.06.2018, 10 B 676/18, juris Rn. 6-9 sowie Urteil vom 11.09.2003, 10 A 4694/01, juris Rn. 20-106; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 18.03.1993, GrS 1/1992, 1 B 90.3063, juris Rn. 16-35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.1996, 8 S 48/96, juris Rn. 20-26; OVG M.-V., Beschlüsse vom 29.01.2003, 2 M 179/02, juris Rn. 10, sowie vom 30.10.1997, 5 M 52/96, juris Rn. 43-50; ausdrücklich auf das Landesrecht verweisend BVerwG, Beschluss vom 25.10.1995, 4 B 216.95, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis -

    Im Übrigen hat die Beklagte in der Baugenehmigung vom 28.10.1982 unter "Bedingungen und Auflagen" in Ziff. 8 (S. 3 oben) ausdrücklich - und angesichts des Umstands, dass die Baugenehmigung nicht den "Schlusspunkt" einer umfassenden Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens bildet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.3.1996 - 8 S 48/96 - VBlBW 1996, 343), zu Recht - darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung weitere Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz nicht entbehrlich mache und ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz daraus nicht hergeleitet werden könne; die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte vor diesem Hintergrund keinen begründeten Anlass, auf eine vermeintlich abschließende Prüfung aller auf die örtliche Lage der Gaststätte bezogenen Fragen zu vertrauen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 3 S 702/98

    Wasserrechtliche Genehmigung - Auswirkung auf Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97

    Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im

  • VG Stuttgart, 15.09.2023 - 6 K 51/22

    Baugenehmigung: Ersatzneubau einer Mobilfunkanlage innerhalb einer als

  • VG Sigmaringen, 25.04.2001 - 7 K 1173/00

    Mobilfunksendemast

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