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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 8 S 542/86   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 8 S 542/86 (https://dejure.org/1986,4527)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1986 - 8 S 542/86 (https://dejure.org/1986,4527)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1986 - 8 S 542/86 (https://dejure.org/1986,4527)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Die Schutzwürdigkeit des Umgebungsbereichs des Dick-Centers beurteilt sich somit nach den Festsetzungen der rechtswirksam als Bebauungsplan übergeleiteten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.04.2000 - 8 S 611/00 - in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.1997 - 8 S 2476/97 - Urteil vom 26.01.1994 - 8 S 2696/93 - und vom 30.04.1986 - 8 S 542/86 -) Ortsbausatzung der Beklagten vom 23.05.1930.

    Darin wird der Umgebungsbereich des Dick-Areals der Baustaffel II zugewiesen, die in ihrem Gebietscharakter einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO mit einer Tendenz zum Gewerbegebiet entspricht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1986 - 8 S 542/86 - und vom 20.01.1994 - 8 S 2696/93 - sowie VG Stuttgart, Beschluss vom 20.08.1997 - 14 K 3825/97 - und - 14 K 3285/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 8 S 814/90

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Intim-Shops mit Kino im Straßenviertel mit

    Bei Ermittlung des zusätzlichen Stellplatzbedarfs nach § 39 Abs. 1 S 3 LBO (BauO BW) ist grundsätzlich von den im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltenden Stellplatzrichtzahlen auszugehen (im Anschluß an Urteil des 5. Senats vom 22.5.1990 - 5 S 3170/89 - unter Aufgabe des Urteils vom 30.4.1986 - 8 S 542/86 -).

    Soweit der Senat die im Zeitpunkt der Genehmigung der früheren Nutzung geltenden Richtzahlen zugrundegelegt hat (vgl. Urt. v. 30.4.1986 -- 8 S 542/86 --), wird dies nicht aufrechterhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1990 - 5 S 3170/89

    Spielhalle im Mischgebiet; Nutzungsänderung; Ermittlung des Stellplatzbedarfs

    Soweit der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 30.4.1989 -- 8 S 542/86 -- (BWGZ 1987, 307) die Auffassung vertritt, bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs für die frühere Nutzung sei auf die im Zeitpunkt der früheren Baugenehmigung geltenden Stellplatzvorschriften abzustellen, braucht deswegen nicht der Große Senat wegen einer abweichenden Entscheidung auf dem Gebiet des Landesrechts nach §§ 12 Abs. 2, 11 Abs. 3 VwGO angerufen zu werden.
  • VG Karlsruhe, 04.03.1993 - 3 K 609/93

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Vereinbarkeit einer Nutzung als Museum für

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