Rechtsprechung
LG Hannover, 21.03.2013 - 8 S 55/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei im Mieterhöhungsverlangen fehlender Bezeichnung des Mietspiegelfeldes als auch der vom Vermieter bei der Einordnung zugrunde gelegten Ausstattungsmerkmale
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei im Mieterhöhungsverlangen fehlender Bezeichnung des Mietspiegelfeldes als auch der vom Vermieter bei der Einordnung zugrunde gelegten Ausstattungsmerkmale
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an ein wirksames Mieterhöhungsverlangen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Angaben bei Bezugnahme auf Mietspiegel
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mieterhöhung: Unzureichende Angaben bei Bezugnahme auf Mietspiegel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umfang der Begründungspflicht eines Mieterhöhungsverlangens? (IMR 2013, 1132)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.06.2012 - 504 C 663/12
- LG Hannover, 21.03.2013 - 8 S 55/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der …
Auszug aus LG Hannover, 21.03.2013 - 8 S 55/12
Nach Auffassung des BGH ist die Bezeichnung des Mietspiegelfeldes erforderlich ( Urteil vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 11/07 - zitiert nach [...]).Dieser Auffassung steht auch das BGH-Urteil vom 12.12.2007 (a.a.O.) nicht entgegen, da in dem dort zu beurteilenden Mietspiegel die Ausstattungsmerkmale bereits in der Mietspiegelübersicht enthalten waren (vgl. Dietrich, NJW 2012, 567, 569 - zitiert nach beck-online).
- LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 114/14
Wohnraummiete in Stuttgart: Anforderungen an die Begründung eines formal …
Die von ihm vorgenommene Einordnung der Wohnung in die Lage- und Ausstattungsklasse des Stuttgarter Mietspiegels muss der Vermieter jedoch zumindest dann, wenn er auch nur ein wertendes Kriterium heranziehen will, unter Benennung aller relevanten Kriterien begründen (so auch LG Hannover - für den dortigen Mietspiegel - Urteil vom 21.03.2013, 8 S 55/12).